Inhalt

Vorlage - 2019/579  

Betreff: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen "Anlage von Blühstreifen"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Umwelt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Entscheidung
26.11.2019 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Bündnis90Die Grünen - Anlegung von Blühstreifen an Radwegen  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

12.000 €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

ja

 

 


 

 


Der Antrag wird abgelehnt.

 

 


Inhaltsbeschreibung:

 

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat mit Datum vom 13.08.2019 den Antrag gestellt im Haushalt 2020 Haushaltsmittel in Höhe von 12.000 € für die Anlage von Blühstreifen entlang der kreiseigenen Radwege vorzusehen.

 

Bereits am 21.05.2019 wurde dieses Thema im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz näher beraten. Hier hatte der Fachdienst Straßen berichtet, dass bereits in 2013/2014 Blühflächen an Kreisstraßen in einem Gesamtumfang von 1.000 qm angelegt wurden. Es habe sich jedoch herausgestellt, dass der Straßenbetriebsdienst des Fachdienstes Straßen insbesondere maschinentechnisch nicht für die Herrichtung und Pflege derartiger Flächen aufgestellt ist. Da sich die Kosten und der Aufwand als zu hoch erwiesen, wurde die Maßnahme wieder eingestellt.

 

Es wurde auch diskutiert, ob sich Bankettflächen an Radwegen für Blühflächen nutzen lassen. Ob dies möglich ist, war noch einer fachlichen Prüfung vorbehalten. In der Sitzung am 21.05.2019 wurde von Kosten in Höhe von ca. 10,00 bis 12,00 € pro qm ausgegangen.

 

Die fachliche Prüfung hat nunmehr ergeben, dass Blühstreifen nur dann eine nachhaltig positive Wirkung entfalten, wenn sie eine gewisse Mindestbreite aufweisen. Das Land Niedersachsen verlangt bei den Agrarumweltmaßnahmen eine Mindestbreite von 6,00 Metern. Insofern generieren Blühstreifen in der ca. 50 bis 60 cm breiten Bankettfläche von Radwegen keine nachhaltig positive Wirkung.

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Die Zielsetzung ist die Herstellung von mehr Blühstreifen, um Insekten eine bessere Futtergrundlage zu bieten und damit dem Insektensterben zu begegnen.

 

 

Ressourceneinsatz:

 

Die Zielsetzung ist die Herstellung von mehr Blühstreifen, um Insekten eine bessere Futtergrundlage zu bieten und damit dem Insektensterben zu begegnen.

 

 

Schlussfolgerung:

Siehe Beschlussvorschlag.

 


 

 


Antrag Kreistagsfraktion Bündnis90/Die Grünen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Bündnis90Die Grünen - Anlegung von Blühstreifen an Radwegen (464 KB)