Inhalt

Vorlage - 2019/584  

Betreff: Kreisfeuerwehr: Ernennung des Kreisbrandmeisters

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Mehnert, Margret
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz Vorberatung
02.12.2019 
12. Sitzung des Ausschusses für zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
18.12.2019 
17. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

6.540,00 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Herr Rüdiger Ernst wird mit Wirkung zum 01. März 2020 für die Dauer von 6 Jahren erneut in das Ehrenbeamtenverhältnis als Kreisbrandmeister für den Landkreis Peine berufen.

 

 


I

Inhaltsbeschreibung:

 

Gemäß § 21 Abs. 3 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG) werden Kreisbrandmeister*innen für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über Ihre Ernennung beschließt der Kreistag nach Anhörung der Regierungsbrandmeisterin oder des Regierungsbrandmeisters auf Vorschlag der Mehrheit der Gemeinde- und Ortsbrandmeister*innen des Landkreises.

Die Wahlperiode des bisherigen Kreisbrandmeisters, Herrn Rüdiger Ernst, endet mit Ablauf des 29.02.2020

Die Gemeindebrandmeister / Stadtbrandmeister sowie die Ortsbrandmeister*innen des Landkreises Peine haben vorgeschlagen, Herrn Ernst erneut zum Kreisbrandmeister zu berufen.

Der Regierungsbrandmeister hat im Rahmen des notwendigen Anhörungsverfahrens keine Bedenken gegen die Ernennung erhoben.

 

Ziele / Wirkungen:

 

Mit Zustimmung zur Beschlussvorlage wird die Vorschlagswahl umgesetzt.

 

Ressourceneinsatz:

 

Die satzungsgemäß festgelegte Aufwandsentschädigung beträgt monatlich 545,-- €.

 

Schlussfolgerung:
 

entfällt