Inhalt

Vorlage - 2019/592  

Betreff: Gesamthaushalt 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:13.20.21.04 (2020)
Federführend:Fachdienst Finanzen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Klages, Gundula  Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
18.12.2019 
17. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Antrag BÜNDNIS90DIE GRÜNEN - Antrag zum Haushalt Blühstreifen  
Anlage 2 - Änderungsliste Ergebnishaushalt 2020  
Anlage 3 - Änderungsliste Finanzhaushalt 2020  
Anlage 4 - Gesamtbudget 0  
Anlage 5 - Antrag SPD-Kreistagsfraktion - Förderung Kulturring  
Anlage 6 - Antrag SPD-Kreistagsfraktion - 3-Zimmerwohnung Frauenhaus  
Anlage 6a - Antrag SPD-Kreistagsfraktion - Umsetzung Istanbul-Konvention  
Anlage 7 - Antrag SPD-Kreistagsfraktion - Raumsituation Schulzentrum Ilsede  
Anlage 8 - Stellenplan 2020  
Anlage 9 - Haushaltssatzung 2020  
Anlage 10 - Anschreiben Anhörung  
Anlage 11 - Auszug Niederschrift BMD 04_11_19  
Anlage 12 - Antwort Anhörung Gemeinden  
Anlage 13 - Einzahlungen Investitionen  
Anlage 14 - Auszahlungen Investitionen  
Anlage 15 - Anträge BÜNDNIS90DIE GRÜNEN - Int. Wochen gegen Rassismus und Fest der Kulturen 2020  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


 

  1. Der Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13.08.2019 bezüglich der Ausweisung eines Ansatzes in Höhe von 12.000 € zwecks Anlegung von Blühstreifen an kreiseigenen Radwegen wird abgelehnt.

 

  1. Dem doppischen Produkthaushaltsplan 2020 einschließlich der Änderungsliste vom 03.12.2019 sowie ggf. vorhandener weiterer Einzelentscheidungen wird zugestimmt.

 

  1. Dem Stellenplan einschließlich ggf. vorhandener weiterer Änderungen wird zugestimmt.

 

  1. Der Beteiligungsbericht des Landkreises Peine 2019 wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Haushaltssatzung 2020 inklusive möglicher weiterer Auswirkungen zu den Beschlüssen zu 1. und 2. wird beschlossen. Die Umlagesätze für die Ermittlung der Kreisumlage werden dabei einheitlich auf 58,1 % festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Inhaltsbeschreibung:

 

Zu 1.:

Mit Antrag vom 13.08.2019 (Anlage 1) beantragte die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass für den Haushalt 2020 ein Ansatz von 12.000 € eingestellt werden soll, damit entlang der kreiseigenen Radwege Blühstreifen angelegt werden.

Mit Vorlage 2019/579 wurde dargelegt, dass eine Prüfung ergeben hat, dass Blühstreifen nur dann eine nachhaltige positive Wirkung entfalten, wenn sie über eine Mindestbreite von 6 Metern verfügen. Die Bankettflächen an Radwegen umfassen jedoch lediglich eine Breite von 0,50 bis 0,60 Metern. Im Rahmen der Beratungen im Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz am 26.11.2019 wurde daher die Ablehnung des Antrages empfohlen.

 

 

Zu 2.:

Doppischer Produkthaushaltsplan 2020 Landkreis Peine

Den Kreistagsabgeordneten wurde nach der Sitzung des Kreistages am 23.10.2019 der Entwurf eines doppischen Produkthaushaltes inklusive Vorbericht, Änderungen zum Stellenplan 2020 Investitionsprogramm/Investitionsförderungsprogramm von 2020 - 2023 und verschiedenen weiteren Anlagen zugeleitet.

 

Gegenüber den Ursprungsunterlagen haben sich verschiedene Veränderungen ergeben. Diese finanziellen Auswirkungen sind in einer Änderungsliste enthalten, die den Unterlagen als Anlage 2 und 3 beigefügt ist.

 

Daneben sind verschiedene Anträge über Fachausschusssitzungen oder von Fraktionen eingegangen. Auf diese wird nachstehend eingegangen.

 

 

Ergebnishaushalt (Anlage 2)

 

Zu lfd. Nr. 1:

Im Produkt 28101 – Heimat- und Kulturpflege – (Seiten 147 und 148 der Beratungsunterlagen) ist in Verbindung mit der Übersicht über die Zuwendungen an Träger (Seite 15 der Beratungsunterlagen) dargestellt, dass für den Kulturring Peine ein Zuschuss von 80.000 € eingeplant ist. Im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport wurde im Rahmen der Beratungen zur Vorlage 2019/565 empfohlen, den Zuschuss um 20.000 € zu erhöhen. Mit Schreiben vom 12.11.2019 (Anlage 5) hat die SPD-Kreistagsfraktion zudem beantragt, den Zuschuss auf 120.000 €, somit um weitere 20.000 € aufzustocken. Insgesamt soll sich daher der ausgewiesene Transferaufwand um 40.000 € erhöhen.

 

 

Zu lfd. Nr. 2 und 3:

Der gemeinsam mit dem Landkreis Hildesheim geführten Klimaschutzagentur wurden jährliche Zuschüsse in Höhe von 100.000 € gezahlt. Durch Auflösung der gemeinsamen Agentur handelt es sich daher bei dem im Produkt 11114 – Dezernatsleitung II – ausgewiesenen Betrag (Seite 158 und 159 in Verbindung mit Seite 16 der Beratungsunterlagen) als Folge der verbindlichen Zuordnungsvorschriften des Landes Niedersachsen nicht mehr um Transferaufwand, sondern um Sachaufwand. In der Folge ist daher die Übersicht über die Zuwendungen an Träger sowie die Produktbeschreibung entsprechend anzupassen. Veränderungen bei der Höhe des Ansatzes treten dadurch nicht ein.

 

 

Zu lfd. Nr. 4:

Im Produkt 31560Andere soziale Einrichtungen – (Seiten 247 und 248 der Beratungsunterlagen) ist in Verbindung mit der Übersicht über die Zuwendungen an Träger (Seite 17 der Beratungsunterlagen) dargestellt, dass für das Frauenhaus Peine ein Zuschuss von 56.500 € eingeplant ist. Im Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales wurde im Rahmen der Beratungen zur Vorlage 2019/560 und 2019/553 empfohlen, den Zuschuss um 11.000 € zu erhöhen. Mit Schreiben vom 12.11.2019 (Anlage 6) hat die SPD-Kreistagsfraktion zudem beantragt, den Zuschuss für die Einrichtung und Betreuung einer 3-Zimmerwohnung zu erhöhen. Aufgrund der aktuellen Wohnungsmarktlage wird hierfür ein jährlicher Aufwand von maximal 10.000 € entstehen, so dass der Zuschuss insgesamt um 21.000 € erhöht werden soll. Der Gesamtzuschuss für das Frauenhaus erhöht sich zusammen mit der Tagessatzfinanzierung für Kunden nach dem SGB II auf 186.000,-€ zuzügl. 6.500,-€ für die BISS. Die mit Schreiben der SPD-Kreistagsfraktion vom 21.11.2019 (Anlage 6a) beantragte Festlegung auf 176.000 € Gesamtzuschuss wird daher als Folge der Aufstockung um 10.000 € für die Einrichtung der 3- Zimmer-Wohnung erfüllt.

 

 

Zu lfd. Nr. 5:

Am 18.11.2019 wurden durch das Niedersächsische Landesamt für Statistik die Werte zum Niedersächsischen Finanzausgleich mitgeteilt. Danach erhält der Landkreis Peine Schlüsselzuweisungen in Höhe von insgesamt 38.123.000 € und damit 1.277.300 € mehr, als bisher eingeplant. Demgegenüber reduzieren sich die Zuweisungen für die Aufgabenwahrnehmung des übertragenen Wirkungskreises um 123.400 € auf 4.740.000 €.

 

Gegenüber den Beratungsunterlagen liegen nunmehr auch die Daten der Steuereinnahmen der Gemeinden vom 3. Quartal 2019 und der voraussichtlichen Schlüsselzuweisungen vor. Die zu berücksichtigenden Erträge haben sich gegenüber den bisherigen Planungen erhöht, so dass sich in der Folge ein höherer Anspruch auf Kreisumlage errechnet. Die Erträge aus Kreisumlage erhöhen sich daher um 2.477.800 € auf 89.616.300 €.

 

Entsprechend erhöhen sich die Erträge des Produktes 61110 – Allgemeine Finanzierungsmittel - (Seiten 381 und 382 der Beratungsunterlagen) insgesamt um 3.631.700 €.

 

 

Zu lfd. Nr. 6:

Mit Schreiben vom 18.10.2019 hat der Caritasverband nochmals auf die Notwendigkeit der Erhöhung der Fördermittel für den Bereich Migration/Integration hingewiesen. In diesem Zuge sollen nunmehr sowohl für die Flüchtlingssozialarbeit als auch für die Vermittlung Kulturdolmetscher jeweils Zuschusserhöhungen von 2,5% vorgenommen werden. Der Transferaufwand steigt damit um 2.100,-€. In der Folge verändern sich daher die Beträge zum Produkt 35170 – sonstige soziale Angelegenheiten – (Seiten 262 und 263 der Beratungsunterlagen) sowie der Aufstellung über die Zuwendungen an Träger (Seite 17 der Beratungsunterlagen).

 

 

Zu lfd. Nr. 7:

Im Produkt 21701 – Schulverwaltung Gymnasien – (Seiten 128 und 129 der Beratungsunterlagen) sind im Sachaufwand Kosten für insgesamt 18 mobile Klassenzimmer in Vechelde und Peine eingeplant. Bei Planaufstellung wurde jedoch übersehen, dass für diese Klassenzimmer kein ausreichendes Mobiliar vorhanden ist, so dass für die Ausstattung mit Stühlen und Tischen für eben diese 18 Klassenzimmer ein zusätzlicher Ansatz in Höhe von insgesamt 110.000 € im Ergebnishaushalt einzuplanen ist.

 

 

Insgesamt ist damit festzustellen, dass sich das geplante Jahresergebnis von 6.200 € (siehe Seite 47 der Beratungsunterlagen) durch die Veränderungen aus der Änderungsliste auf einen Wert von 3.458.600 € erhöht.

 

 

Finanzhaushalt (Anlage 3)

 

Zu lfd. Nr. 1 bis 6:

Die zum Ergebnishaushalt dargestellten Auswirkungen führen auch im Finanzhaushalt zu entsprechend höheren Einzahlungen bzw. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. In der Folge erhöht sich der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im Gesamtbudget 0 (Seite 48 der Beratungsunterlagen) von 5.307.700 € um 3.458.600 € auf 8.766.300 €. Dieser Betrag liegt oberhalb der zu leistenden Tilgungszahlungen von 6.391.600 € für investive Kredite.

 

 

Zu lfd. Nr. 7:

Im Rahmen der Vorlage 2019/570 wurde im Ausschuss für Bauen und Liegenschaften dargestellt, dass im Produkt 11191 – Gebäudewirtschaft – (Seiten 201 und 202 der Beratungsunterlagen) als Folge des Kassenwirksamkeitsprinzips eine Aufteilung der vorgesehenen Investitionen auf die jeweiligen Haushaltsjahre erfolgen muss. Dieses hat zur Folge, dass sich die Auszahlungen für Investitionstätigkeit gegenüber dem Planentwurf reduzieren.

 

 

Zu lfd. Nr. 8:

Im Schulzentrum Ilsede sind verschiedene Schulformen untergebracht. Alle Schulen verzeichnen steigende Schülerzahlen, so dass räumliche Probleme vorhanden sind. Es sind daher Planungen aufzunehmen, wie die räumliche Situation verändert werden kann. Dieses kann auch zur Folge haben, dass Um-, An- oder Neubauten in Betracht kommen können. Mit Antrag vom 12.11.2019 (Anlage 7) hat daher die SPD-Kreistagsfraktion beantragt, angemessene Planungskosten bereit zu stellen. Da diese Maßnahmen investive Auszahlungen zur Folge haben könnten, sind zunächst Planungskosten in Höhe von 150.000 € einzuplanen. Da nicht gesichert ist, welche Schulform von den Maßnahmen betroffen sein wird, sind die Planungskosten zunächst im Produkt 24301 – Allgemeine Schulverwaltung – Seite 138 und 139 der Beratungsunterlagen) einzuplanen, so dass sich die Auszahlungen für Investitionstätigkeit um 150.000 € erhöhen. Soweit sich aus den Planungen bauliche Maßnahmen ergeben sollten, werden weitergehende Finanzmittel im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 im Budget des Immobilienwirtschaftsbetriebes einzuplanen sein.

 

 

Zu lfd. Nr. 9:

Der Landkreis Peine ist Eigentümer des Eixer Sees und der dort befindlichen Immobilien. Die Verwaltung selbst wird durch die wito gmbh gegen Kostenerstattung wahrgenommen. Die dazugehörigen Aufwendungen sind im Produkt 55101 – Naherholungsgebiet Eixer See – ausgewiesen.

Zu dem verpachteten Gaststättenbereich und dem von der DLRG genutzten Gebäude gehört eine Terrasse in Holzbauweise, die mittlerweile sanierungsbedürftig ist. Eine baufachliche Bewertung hat ergeben, dass eine erneute Sanierung in Holzbauweise nicht wirtschaftlich ist. Ohne Terrasse wiederum ist der Gaststättenbereich nicht wirtschaftlich zu betreiben, so dass bei Fortfall der Terrasse droht, dass eine Bewirtung am Naherholungsgebiet auf Dauer nicht möglich sein wird. Erste Planungsunterlagen weisen Baukosten von rund 100.000 € aus. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Gebäudesituation durch Erneuerung der Terrasse zu stärken. Seitens der wito gmbh werden derzeit noch Fördermöglichkeiten geprüft. Daneben wird aktuell geprüft, ob aus steuerlichen Gesichtspunkten eine Durchführung der Baumaßnahme über die wito gmbh wirtschaftlich ist, so dass ein Investitionszuschuss an die wito gmbh geleistet würde.

Entsprechend werden daher unter Abänderung der Beratungsunterlagen im Produkt 55101 Auszahlungen für Investitionstätigkeit ausgewiesen werden (Seite 380 und 381 der Beratungsunterlagen).

 

 

Zu lfd. Nr. 10:

Als Folge der Veränderungen bei den investiven Auszahlungen erhöht sich im Produkt 61210 – sonstige allgemeine Finanzwirtschaft – (Seiten 383 und 384 der Beratungsunterlagen) der Ansatz für die Aufnahme von Krediten, sowohl für das Jahr 2020, als auch für den Finanzplanzeitraum 2021 bis 2023. Für 2020 reduziert sich die geplante Kreditaufnahme gegenüber den Planungsunterlagen um 10.868.300 € auf 26.227.500 €.

Als Folge dieser Veränderungen sind innerhalb der Finanzplanung die Zinsaufwendungen/ -auszahlungen sowie die Tilgungsleistungen anzupassen.

 

 

Zu lfd. Nr. 11:

Bei der Erfassung der Planansätze für 2020 im System wurde versehentlich ein Ansatz in Höhe von 16.000 € eingetragen, obwohl es sich um einen Ansatz in Höhe von 160.000 € handeln muss. Der Wert wurde angepasst und daraus ergibt sich eine Verbesserung in Höhe von 144.000 €.

 

 

Zu lfd. Nr. 12:

Wie bereits zu lfd. Nr. 7 des Ergebnishaushaltes dargestellt, sind die mobilen Klassenzimmer mit Mobiliar auszustatten. Während Tische und Stühle im Ergebnishaushalt auszuweisen sind, sind die benötigten Displays oder Smartboards als Folge des höheren Einzelpreises im Finanzhaushalt als Investition zu veranschlagen. Für die 18 mobilen Klassenzimmer ist daher ein Investitionsbedarf von 54.000 € einzuplanen, so dass sich die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend erhöhen (Seite 129 der Beratungsunterlagen).

 

 

Als Folge der Veränderungen zu lfd. Nrn. 7 bis 12 sind deutliche Veränderungen der Übersichten zu den investiven Einzahlungen und Auszahlungen (Seiten 387 bis 391 der Beratungsunterlagen) vorhanden. Beigefügt sind daher als Anlagen 13 und 14 überarbeitete Übersichten.

 

 

Im Gesamtbudget war bisher ein voraussichtlicher Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen (siehe Seite 46 der Beratungsunterlagen) in Höhe von -1.164.200 € vorgesehen. Durch die Veränderungen aus der Änderungsliste reduziert sich der Wert, so dass nunmehr ein Überschuss in Höhe von 2.294.400 € ausgewiesen wird. Dieser Wert führt somit planerisch zu einer Reduzierung der noch vorhandenen Liquiditätskredite.

 

Veränderungen dieser Werte können sich noch als Ausfluss der Entscheidungen zu 1 bis 3 ergeben.

 

 

Gesamtbudget 0

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Erläuterungen ergeben sich die Werte aus der beigefügten Auswertung des Budgets 0 (Anlage 4).

Im Ergebnishaushalt ist nunmehr ein Überschuss in Höhe von 3.464.800 € vorhanden.

Im Finanzhaushalt ergibt sich als Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ein Wert in Höhe von 8.766.300 €. Damit können die Tilgungszahlungen für investive Kredite vollständig erwirtschaftet werden. Mit einem Teilbetrag von rund 2,3 Mio. € können die noch bestehenden Kassenkredite von rund 30 Mio. € getilgt werden.

 

Veränderungen dieser Werte können sich noch als Ausfluss der Entscheidungen zu 1 bis 3 ergeben.

 

 

Zu 3.: Stellenplan (Anlage 8):

Gegenüber den Seiten 23 bis 32 der Beratungsunterlagen haben sich keine weiteren Veränderungen hinsichtlich zusätzlicher oder entfallender Stellen ergeben. Unter Berücksichtigung vereinzelter Anpassungen bei den Stellenwertigkeiten als Folge abgeschlossener Bewertungsverfahren ergibt sich der beigefügte Stellenplan.

 

 

Zu 4.: Beteiligungsbericht:

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beratungsunterlagen lagen noch nicht alle geprüften Jahresabschlüsse 2018 der Beteiligungen des Landkreises Peine vor, so dass der Beteiligungsbericht 2019 noch nicht fertig gestellt werden konnte. Zwischenzeitlich ist der Beteiligungs- und Lagebericht des Landkreises Peine 2019 erstellt. Er wird mit Vorlage 2019/578 dem Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz sowie dem Kreisausschuss zur Kenntnis gebracht. Mit Mail vom 12.11.2019 wurde der Bericht allen Kreistagsabgeordneten in digitaler Version zugleitet. Vereinzelt erfolgte als Folge einer Anforderung die Übersendung eines ausgedruckten Exemplars. Aufgrund des Umfangs des Berichtes wird weiterhin auf eine Beifügung als Ausdruck verzichtet. Bei Bedarf kann ein Ausdruck zur Verfügung gestellt werden.

Der Beteiligungsbericht wird gem. § 1 Abs. 2 Ziffer 10 KomHKVO als Anlage zum Haushaltsplan 2020 aufgenommen.

 

 

Zu 5.:

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Erläuterungen ergibt sich die beigefügte Haushaltssatzung (Anlage 9). Soweit sich Abweichungen gegenüber den unter 1. bis 3. vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen ergeben, wirken sich diese entsprechend auf die Haushaltssatzung aus. Die Satzung ist sodann entsprechend anzupassen.

 

 

§ 1 der Haushaltssatzung - Haushaltsplan

Hier werden die Gesamtsummen von Ergebnis- und Finanzhaushalt ausgewiesen. Die Werte finden sich im beigefügten Ausdruck des Budgets 0 (Anlage 4) wieder.

 

§ 2 der Haushaltssatzung - Kreditermächtigung

Im Rahmen der Planungsunterlagen wurden Kreditaufnahmen von 37.095.800 € vorgesehen (Seite 49 der Beratungsunterlagen). Wie bereits zum Finanzhaushalt dargestellt, sind insbesondere im Budget des Immobilienwirtschaftsbetriebes Veränderungen bei den pro Jahr geplanten Auszahlungen entstanden, so dass sich die Kreditaufnahme auf 26.227.500reduziert.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen unterliegt gemäß § 120 Abs. 2 NKomVG der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.

 

§ 3 der Haushaltssatzung - Verpflichtungsermächtigungen

Im Rahmen der Planungsunterlagen wurden Verpflichtungsermächtigungen von 2.900.000 € vorgesehen (Seite 49 der Beratungsunterlagen). Wie bereits zum Finanzhaushalt dargestellt, sind insbesondere im Budget des Immobilienwirtschaftsbetriebes Veränderungen bei den pro Jahr geplanten Auszahlungen entstanden, so dass zwecks Ermöglichung einer frühzeitigen Ausschreibung Verpflichtungsermächtigungen auszuweisen sind. Die Verpflichtungsermächtigungen erhöhen sich daher auf 32.293.000 €.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen unterliegt gemäß § 119 Abs. 4 NKomVG der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.

 

§ 4 der Haushaltssatzung - Liquiditätskredite

Der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite reduziert sich gegenüber dem Vorjahr auf 45 Mio. €. Dabei wird davon ausgegangen, dass neben den zum Jahresende 2018 vorhandenen Kassenkrediten von etwa 30 Mio. € unterjährig Auszahlungen für Investitionen über Kassenkredite finanziert werden und dann zum Jahresende für alle ungedeckten investiven Auszahlungen Kreditaufnahmen erfolgen. Durch den Kassenkreditbetrag soll die Zahlungsfähigkeit bei möglichen Auszahlungsspitzen gesichert werden.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite liegt daher unterhalb ein Sechstel der im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit und bedarf damit erstmals seit Jahren gemäß § 122 Abs. 2 NKomVG keiner Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.

 

§ 5 der Haushaltssatzung - Kreisumlage

Unter Berücksichtigung der Bestimmungen der §§ 110 und 111 NKomVG soll der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Dazu sind die Finanzmittel, die zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden, vorrangig aus Entgelten und sonstigen Finanzmitteln zu decken. Soweit diese Erträge nicht ausreichen, sind die Mittel im Rahmen des Solidarprinzips von der örtlichen Gemeinschaft über Steuern zu decken. Für Landkreise tritt an die Stelle der Steuern die Kreisumlage.

 

Aus den vorgelegten Unterlagen ist ersichtlich, dass für das Jahr 2020 Aufwendungen in Höhe von insgesamt rund 288,5 Mio. € vorgesehen sind. Demgegenüber stehen, ohne Berücksichtigung der Kreisumlage, Erträge in Höhe von rund 202,4 Mio. €. Es besteht daher ein Finanzbedarf von rund 86,1 Mio. €, um den Ergebnishaushalt in Erträgen und Aufwendungen auszugleichen.

 

Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass aus dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit die Tilgungsraten für investive Kredite zu decken sind. Nach den aktuellen Planungen werden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von rund 278,5 Mio. € erwartet. Hinzu kommen die Tilgungsleistungen mit einem Wert von rund 6,4 Mio. €, so dass insgesamt ein Finanzbedarf von rund 284,9 Mio. € besteht. Demgegenüber stehen, ohne Berücksichtigung der Kreisumlage, rund 197,8 Mio. € an Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Es besteht somit ein ungedeckter Finanzbedarf von rund 87,1 Mio. €. Hinzu kommen noch die Zahlungen, die zur Deckung der aufgelaufenen Liquiditätskredite von rund 30 Mio. € aufzubringen sind.

 

Insgesamt ist daher festzustellen, dass sich sowohl aus dem Ergebnishaushalt als auch aus dem Finanzhaushalt ein Finanzbedarf von über 86 Mio. € ergibt, der aus der örtlichen Gemeinschaft über Kreisumlage zu decken ist und damit den nach § 110 NKomVG geforderten Haushaltsausgleich sicherstellt.

 

Unter Berücksichtigung der Einnahmen der Gemeinden aus Realsteuer, Einkommensteueranteilen, Umsatzsteueranteilen und Schlüsselzuweisungen errechnet sich bei Anwendung eines einheitlichen Umlagesatzes von 58,1 % ein Kreisumlagebetrag in Höhe von rund 89,6 Mio. €. Unter Berücksichtigung des Finanzbedarfs können demzufolge rund 2,5 Mio. € zur Deckung der Liquiditätskredite von rund 30 Mio. € bereitgestellt werden.

 

Bei Festsetzung der Höhe des Hebesatzes sind weiterhin folgende Gegebenheiten berücksichtigt.

 

Dem Landkreis Peine liegen derzeit keine Daten zu den Haushaltsplanungen der Stadt und der Gemeinden für 2020 vor. Zudem liegen bisher keine Jahresabschlüsse der Gemeinden für 2018 vor. Teilweise liegen geprüfte Jahresergebnisse nur bis 2013 und 2014 vor. Ein Vergleich mit den Jahresabschlüssen des Landkreises ist daher nicht möglich. Es muss demnach hilfsweise zur Schaffung von Vergleichsmöglichkeiten auf die Daten für 2019 zugegriffen werden. Dieses bietet sich an, da sich erfahrungsgemäß bei Ermittlung eines Verteilungsverhältnisses zwischen Jahren nur geringe Abweichungen ergeben.

 

Die kreisangehörigen Gemeinden incl. der Stadt Peine haben im Jahre 2019 Aufwendungen in Höhe von rund 249 Mio. € eingeplant. Seitens des Landkreises Peine sind Aufwendungen in Höhe von rund 282 Mio. € vorhanden. Der Landkreis Peine leistet daher für die örtliche Gemeinschaft rund 53 % der Gesamtaufwendungen. Ähnlich sieht es bei Vergleich der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit aus. Hier liegen die Auszahlungen des Landkreises im Jahre 2019 bei 282 Mio. € und bei Stadt und Gemeinden bei 249 Mio. €, so dass sich ebenfalls ein Anteil von über 53 % errechnet.

 

Die Gemeinden haben für den Bemessungszeitraum der Kreisumlage 2020 rund 178 Mio. € an berücksichtigungsfähigen Erträgen. 53 % der Erträge entsprächen rund 94,5 Mio. €. Die berechnete Kreisumlage von rund 89,6 Mio. € liegt demnach unter dem denkbaren prozentualen Aufteilungsanspruch.

 

Es ist demnach nicht zu erkennen, dass die erhobene Kreisumlage unter Berücksichtigung des Verhältnisses der für die Einwohnerinnen und Einwohner erbrachten Leistungen unverhältnismäßig wäre.

 

Der Stadt Peine und den Gemeinden wurde mit Schreiben vom 24.10.2019 (Anlage 10) der Haushaltsplanentwurf des Landkreises Peine zugeleitet. Gleichzeitig wurde die Anhörung zur Höhe der Kreisumlage eingeleitet. Die Abgabe einer Stellungnahme wurde erbeten. Am 04.11.2019 erfolgte im Rahmen einer Dienstbesprechung mit der Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeistern die mündliche Anhörung. Ein Protokollauszug ist als Anlage 11 beigefügt.

 

Mit Schreiben vom 07.11.2019 (Anlage 12) wurde seitens des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Kreisverband Peine, als Vertreter der Interessen von Stadt und Gemeinden, Stellung genommen. Dieses Schreiben wird separat beantwortet.

 

Zu den Einwänden der Stadt Peine bzw. der Gemeinden wird wie folgt Stellung genommen:

 

Der Vorsitzende des Kreisverbandes des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes macht geltend, dass die finanziellen Belange der Gemeinden nicht ausreichend berücksichtigt worden wären. Nach hiesiger Auffassung sind die Belange ausreichend berücksichtigt worden, soweit überhaupt belastbare Daten vorliegen.

 

Der Landkreis Peine erbringt seine Dienstleistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Peine und der Gemeinden des Landkreises. Der Umfang der Aufgabenwahrnehmung wird über den Produkthaushalt und die darin dargestellten Ziele, Leistungsumfänge und Ressourcenbedarfe durch den Kreistag des Landkreises Peine beschlossen. Damit hat der Landkreis Peine gemäß § 111 Abs. 5 NKomVG die zur Erfüllung dieser Aufgaben benötigten Finanzmittel zu beschaffen und dabei insbesondere den ungedeckten Finanzbedarf über Kreisumlage sicherzustellen. Wie bereits ausgeführt, liegen jedoch geprüfte Jahresabschlüsse nur zum Teil vor. Die tatsächliche Lage der Gemeinden kann daher wegen fehlender Rechnungsergebnisse und Bilanzen nur bedingt beurteilt werden. Es müssen daher hilfsweise andere Aspekte berücksichtigt werden.

 

Eine Auswertung der Ergebnisse der Jahre 2011 bis 2018 hat im Bereich der Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit ergeben, dass seitens Stadt und Gemeinden in den genannten Jahren deutliche Verbesserungen gegenüber der Planung vorgelegen haben. Erfahrungsgemäß liegen ähnliche Abweichungen bei Abgleich der Planzahlen und Ergebnisse der Ergebnishaushalte vor. Für die Jahre 2011 bis 2018 ergibt sich hinsichtlich des Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit nachstehende Gegenüberstellung:

 

                             

 

Demzufolge ist festzustellen, dass seitens Stadt und Gemeinden, wie auch beim Landkreis Peine, deutliche Verbesserungen gegenüber der Planung eingetreten sind. In den Jahren bis 2018 haben Stadt und Gemeinden in Summe keinen negativen Wert bei den Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen.

 

 

Auch der Landkreis Peine hat in dem genannten Zeitraum Verbesserungen erzielt, die erforderlich waren, um die Tilgungsleistungen für investive Kredite leisten zu können und zusätzlich Liquiditätskredite reduzieren zu können.

 

Hinsichtlich der bestehenden Liquiditätskredite liegen auch keine aktuellen Daten der Stadt und Gemeinden vor. Mit Stichtag 31.12.2018 ist folgende Gegenüberstellung vorhanden, wobei anzumerken ist, dass die letzten bekannten Stände für Hohenhameln, Ilsede  und Wendeburg vom 31.12.2017 stammen:

 

                             

 

Die Gemeinde Ilsede ist aufgrund des Zukunftsvertrages verpflichtet, die Kassenkredite zurückzuführen. Dieses scheint nach dem Berichtswesen gegenüber dem Land Niedersachsen auch zu gelingen. Wendeburg weist am Jahresende Liquiditätskredite aus, da erst im Januar die Aufnahme von Krediten für Investitionstätigkeit erfolgt. Hohenhameln verfügte am Jahresende 2017 über Liquiditätskredite in Höhe von rund 1,6 Mio. € und verzeichnete im vorläufigen Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 2018 ein Defizit von rund 224.000 €, so dass Ende 2018 ein Kassenkreditbestand von etwa 1,8 Mio. € vorhanden gewesen sein dürfte. Der Landkreis Peine weist demgegenüber deutlich höhere Kassenkredite aus.

 

Ein Vergleich von investiven Kreditbeständen ist in Ermangelung geprüfter Jahresabschlüsse und Bilanzen nicht möglich.

 

Mit Schreiben vom 07.11.2019 wird zudem geltend gemacht, dass ein Vergleich der Auszahlungen nicht angemessen wäre, da in den Auszahlungen des Landkreises auch die Zahlungen für das Arbeitslosengeld II vorhanden wären und es sich dabei nicht um eine Aufgabe des Landkreises handeln würde. Zudem müssten die Erstattungen vom Bund gegengerechnet werden.

 

Nach hiesiger Auffassung handelt es sich bei der Wahrnehmung der Aufgabe des SGB II schon um eine Aufgabe des Landkreises Peine, da der Landkreis Peine zugelassener kommunaler Träger der Aufgabe ist. Eine Herausrechnung in Höhe der Erstattungsbeträge würde einer gleichmäßigen Behandlung widersprechen. Auch die Gemeinden erhalten Zahlungen, z.B. vom Land für die Kita-Betreuung. Zudem ist in den Auszahlungen von Stadt und Gemeinden die abzuführende Kreisumlage enthalten. Diese soll aber durch einen Vergleich der Aufwendungen/Auszahlungen erst ermittelt werden. Insoweit würde eine Herausrechnung lediglich der ALG II-Erstattungen nur einseitig den Landkreis Peine belasten.

 

Weiterhin wird ausgeführt, dass die finanziellen Auswirkungen der Aufgabenwahrnehmung der Kindertagesstätten nicht ausreichend berücksichtigt worden wären. Angeblich werden jährlich über 20 Mio. € aufgebracht. Auch dieser Wert kann mangels geprüfter Jahresabschlüsse nicht überprüft werden.

 

Im Dezember 2018 wurde nach intensiven Verhandlungen eine Vereinbarung geschlossen, nach der vom Landkreis Peine pro Kindergartenplatz ein bestimmter Betrag erstattet wird. Mit steigender Platzzahl erhöht sich demzufolge der jährliche Erstattungsbetrag. Bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung war bekannt, dass die Anzahl der Betreuungsplätze zunehmen wird. Eine Veränderung der Grundlagen des geschlossenen Vertrages ist daher nicht zu erkennen.

 

Auch hier sei nochmals auf die Vorschriften der §§ 110 und 111 NKomVG hingewiesen. Soweit die Erträge der Kommunen nicht ausreichen, die Aufwendungen für die örtliche Gemeinschaft zu decken, müssen die ungedeckten Aufwendungen über Steuern bzw. Kreisumlage gedeckt werden. Da der Landkreis Peine, mit Ausnahme der Jagdsteuer, keine eigenen Steuern erheben kann, bleibt nur die Möglichkeit, über die Kreisumlage auf die Steuereinnahmen der Gemeinden zuzugreifen und damit die örtliche Gemeinschaft an den Aufwendungen für die Einwohnerinnen und Einwohner zu beteiligen.

 

Wie gesetzlich gefordert, weist die mittelfristige Finanzplanung des Landkreises Peine positive Jahresergebnisse im ordentlichen Ergebnis aus. Nennenswerte positive außerordentliche Ergebnisse ergeben sich in der Regel nur durch Grundstücksverkäufe mit einem Verkaufserlös, der über dem Bilanzwert liegt. Dieses ist bei den Grundstücken des Landkreises Peine nicht möglich, da es sich überwiegend um Schulgrundstücke, Straßen oder Naturschutzgrundstücke handelt und daher Verkäufe kaum möglich sind.

 

Da bisher von Stadt und Gemeinden keine Planungsunterlagen 2020 vorgelegt worden sind und zudem ein Vergleich mit Jahresabschlüssen nicht möglich ist, kann nicht beurteilt werden, wie realistisch die Angaben zur Finanzplanung sind.

 

Letztendlich wird in dem Schreiben vom 07.11.2019 dargestellt, dass Sparbemühungen vom Landkreis erbeten werden. Der Landkreis Peine nimmt lediglich Aufgaben wahr, zu denen er rechtlich verpflichtet ist, denen eine entsprechende Beschlussfassung im Kreistag zu Grunde liegt oder deren Wahrnehmung durch einen erzielten Deckungsbeitrag für den Landkreis Peine wirtschaftlich ist. Vorschläge, in welchem Bereich die Dienstleistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Peine eingeschränkt werden sollen, werden von Stadt und Gemeinden nicht substantiiert angeführt. Zu berücksichtigen ist zudem, dass mögliche Einschränkungen nicht nur die Aufgabenwahrnehmung des Landkreises Peine betreffen können. Denkbar ist durchaus, dass auch bei den Gemeinden Möglichkeiten vorhanden sind, Erträge zu steigern oder Aufwendungen zu senken.

 

Insgesamt ist daher nicht zu erkennen, dass die Höhe des Kreisumlagehebesatzes offensichtlich die kreisangehörigen Gemeinden in der Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben hindert und daher als zu hoch erachtet werden muss.

 

§ 6 der Haushaltssatzung - Kreisschulbaukasse

Der Beitrag zur Kreisschulbaukasse hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

 

§ 7 der Haushaltssatzung - Unerheblichkeit nach § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG

Der Betrag, bis zu dem Aufwendungen und Auszahlungen als unerheblich angesehen werden und damit der Entscheidung des Landrates unterliegen, hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

 

§ 8 der Haushaltssatzung - Unerheblichkeit nach § 12 KomHKVO

Der Betrag, bis zu dem Investitionen als unerheblich gelten, hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Ziele und Wirkungen sind in den einzelnen Produktbeschreibungen dargestellt. Darüber hinaus soll die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises Peine gesichert werden.

 

Ressourceneinsatz:

 

Die finanziellen und personellen Mittel sind in den Produktbeschreibungen dargestellt.

 

Schlussfolgerung:

 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sind wie vorgelegt zu beschließen.


 

 


- Anlage 1 – Antrag Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.08.2019

- Anlage 2 – Änderungsliste Ergebnishaushalt

- Anlage 3 – Änderungsliste Finanzhaushalt

- Anlage 4 – Budget 0

- Anlage 5 – Antrag Kreistagsfraktion SPD zum Kulturring vom 21.11.2019

- Anlage 6 – Antrag Kreistagsfraktion SPD wegen 3-Zimmer-Wohnung vom 21.11.2019

- Anlage 6a – Antrag Kreistagsfraktion SPD wegen Istanbul-Konvention vom 21.11.2019

- Anlage 7 – Antrag Kreistagsfraktion SPD wegen Schulsituation vom 21.11.2019

- Anlage 8 – Stellenplan

- Anlage 9 – Haushaltssatzung

- Anlage 10 – Anschreiben Anhörung

- Anlage 11 – Auszug Niederschrift Bürgermeister-Dienstbesprechung

- Anlage 12 – Antwort Gemeinden

- Anlage 13 – Einzahlungen Investitionstätigkeit

- Anlage 14 – Auszahlungen Investitionstätigkeit

- Anlage 15 – Anträge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Int. Wochen gegen Rassismus

                       und Fest der Kulturen 2020

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Antrag BÜNDNIS90DIE GRÜNEN - Antrag zum Haushalt Blühstreifen (486 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Änderungsliste Ergebnishaushalt 2020 (456 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Änderungsliste Finanzhaushalt 2020 (465 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 - Gesamtbudget 0 (215 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 - Antrag SPD-Kreistagsfraktion - Förderung Kulturring (382 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 6 - Antrag SPD-Kreistagsfraktion - 3-Zimmerwohnung Frauenhaus (385 KB)      
Anlage 7 7 Anlage 6a - Antrag SPD-Kreistagsfraktion - Umsetzung Istanbul-Konvention (361 KB)      
Anlage 8 8 Anlage 7 - Antrag SPD-Kreistagsfraktion - Raumsituation Schulzentrum Ilsede (475 KB)      
Anlage 9 9 Anlage 8 - Stellenplan 2020 (277 KB)      
Anlage 10 10 Anlage 9 - Haushaltssatzung 2020 (152 KB)      
Anlage 11 11 Anlage 10 - Anschreiben Anhörung (1021 KB)      
Anlage 12 12 Anlage 11 - Auszug Niederschrift BMD 04_11_19 (2490 KB)      
Anlage 13 13 Anlage 12 - Antwort Anhörung Gemeinden (1252 KB)      
Anlage 14 14 Anlage 13 - Einzahlungen Investitionen (44 KB)      
Anlage 15 15 Anlage 14 - Auszahlungen Investitionen (180 KB)      
Anlage 16 16 Anlage 15 - Anträge BÜNDNIS90DIE GRÜNEN - Int. Wochen gegen Rassismus und Fest der Kulturen 2020 (725 KB)