Inhalt

Vorlage - 2019/595  

Betreff: Verwendungsnachweis der AfD-Kreistagsfraktion über Haushaltsmittel-Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
18.12.2019 
17. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine zurückgezogen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
VN 2018 AfD-Kreistagsfraktion  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Der AfD-Kreistagsfraktion wird für das Haushaltsjahr 2018 ein Haushaltsmittel-Zuschuss in Höhe von 7.892,55 gewährt. Der Überschuss in Höhe von 707,45 wird zurückgefordert.

 

 

 


Inhaltsbeschreibung:

 

Auf der Grundlage von § 57 Abs. 3 und 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) regelt § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Ausschüsse des Kreistages und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Peine in der Fassung vom 06.12.2017 die Zuwendungen für Fraktionen und Gruppen im Kreistag.

 

Danach werden den Fraktionen oder Gruppen im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung sowie für die Aufwendungen aus einer öffentlichen Darstellung ihrer Auffassungen in Angelegenheiten des Landkreises gewährt. Fraktionen, die sich zu einer Gruppe zusammengeschlossen haben, werden die in Satz 1 genannten Zuwendungen gewährt, wenn sie nicht die Geschäftsführung und die öffentliche Darstellung ihrer Auffassungen auf die Gruppe übertragen haben.

 

Über die Verwendung der Zuwendungen im jeweiligen Haushaltsjahr ist ein Nachweis nach vorgegebenem Muster zu führen, der jeweils bis zum 31.03. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres der Landrätin bzw. dem Landrat in doppelter Ausfertigung zuzuleiten ist.

 

Mit Schreiben vom 03.07.2019 wurde vom Landkreis Peine gegenüber der AfD-Kreistagsfraktion zunächst ein Erstattungsbetrag in Höhe von 1.907,45 € geltend gemacht. Zahlungsziel war seinerzeit der 16.08.2019. Nach Ablauf des Termins und mehreren Nachfragen bezüglich angekündigter Belege hat am 05.11.2019 ein klärendes Gespräch stattgefunden. Ergebnis war die mögliche Anerkennung weiterer geltend gemachter Kosten nach Vorlage entsprechender aussagekräftiger Belege. Weitere Belege wurden nach erneuter schriftlicher Erinnerung vom 15.11.2019 am 18.11.2019 vorgelegt. In diesem Zusammenhang wurde nachträglich dem Rückforderungsanspruch aus dem Vorjahr, somit der Abrechnung für das Kalenderjahr 2017, widersprochen.

 

Die für das Haushaltsjahr 2018 von der AfD-Kreistagsfraktion vorgelegten Verwendungsnachweise wurden erneut geprüft. Das abschließende Ergebnis wurde mit Schreiben vom 18.11.2019 mitgeteilt. Dem Haushaltsmittelzuschuss in Höhe von 8.600,00 € stehen nun berücksichtigungsfähige Kosten von 7.892,55 € gegenüber, sodass sich ein Überschuss in Höhe von 707,45 € ergeben hat, der an den Landkreis Peine zurückzuerstatten ist. Es erfolgte der Hinweis, dass Abrechnungen der Vorjahre als erledigt betrachtet werden.

 

Der Landkreis Peine hat einen Anspruch auf Rückzahlung der nicht benötigten oder zweckwidrig verwendeten Zuschüsse. Anspruchsgrundlage ist ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, der auf dem in Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz verankerten Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung beruht. Insofern handelt es sich bei dem Schreiben vom 18.11.2019 nicht um einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

 

Die Rückforderung steht in untrennbarem Zusammenhang mit der Gewährung der Zuwendungen, sodass der Kreistag auch für die Entscheidung zuständig ist, ob und in welcher Höhe diese Gelder zurückerstattet werden müssen.

 

Die AfD-Kreistagsfraktion lässt sich in diesem Verfahren anwaltlich vertreten. Der Rechtsweg ist insofern gegeben, wenn der Kreistag die Zuwendung und entsprechende Rückforderung als Vertretungsorgan beschließt. Im Rahmen eines Kommunalverfassungsstreitverfahrens kann eine Feststellungs- oder Leistungsklage erhoben werden.

 

 

Ziele / Wirkungen:

Mit der Bestätigung des Erstattungsanspruches dem Grunde und der Höhe nach wird der Rechtsweg für ein gegebenenfalls nachfolgendes Kommunalverfassungsstreitverfahren eröffnet.

 

Ressourceneinsatz:

siehe Anlagen

 

Schlussfolgerung:

Mit der Entscheidung des Kreistages zur Rückforderung des Überschusses aus den gewährten Haushaltsmittel-Zuschüssen in Höhe von 707,45 wird im Innenrechtsverhältnis zwischen dem Landkreis Peine und der AfD-Kreistagsfraktion der öffentlich-rechtliche Anspruch dem Grunde und der Höhe nach bestätigt.


 

 


VN 2018 AfD-Kreistagsfraktion

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VN 2018 AfD-Kreistagsfraktion (134 KB)