Inhalt

Vorlage - 2020/620  

Betreff: Benennung der Vertreterinnen und Vertreter in den Vorstand des Kulturrings für Stadt und Kreis Peine e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Vorberatung
12.03.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport (offen)   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
18.03.2020 
18. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Kulturring Peine e.V. Satzung  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


a)

Es wird gem. der Sachdarstellung verfahren.

 

b)

In den Vorstand des Kulturrings für Stadt und Landkreis Peine e.V. werden berufen:

 

Landrat Franz Einhaus

 

stellvertretende/r Vorsitzende    (SPD)  Monika Heilmann-Eschemann

 

weiteres Vorstandsmitglied         (CDU)  Dr. Christof Klinke

 

 


Inhaltsbeschreibung:

Gemäß § 10 Abs. 4 der Satzung des Kulturrings für die Stadt und Kreis Peine e.V. ist der Landkreis Peine vertreten durch die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n sowie einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Landrat gehört kraft seines Amtes dem Vorstand ebenfalls an.
Der Vorstand wird gem. § 10 Abs. 6 der Satzung für die Dauer von jeweils zwei Jahren bestellt. Somit bleibt der derzeitige Vorstand noch bis zum 31. Mai 2020 im Amt.

Der Kulturring ist eine Einrichtung für öffentliche Theater- und Konzertveranstaltungen, Ausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art. Mit seinem hochkarätigen Theater, Musik- und Kleinkunstprogramm dient er u.a. als bildende Schnittstelle zwischen pädagogischen Einrichtungen, Theatereinrichtungen und Künstler/innen.

Für die Wahl der Vertreter/innen ist folgendes Verfahren durchzuführen:

1. Es sind drei Vertreterinnen/ Vertreter zu benennen:
 

1.1    Der Landrat wird kraft Amtes als Hauptverwaltungsbeamter vom Kreistag benannt. Landrat Einhaus hat bereits in der Vergangenheit von seinem satzungsmäßigen Delegationsrecht Gebrauch gemacht. Er wird im Vorstand von EKR Heiß vertreten.

1.2    Die weiteren Vertreterinnen/Vertreter werden vom Kreistag gewählt. Es wird das Verfahren nach Hare/Niemeyer angewandt.

Bisherige Vertreter: LR Einhaus, KTA Heilmann-Eschemann (SPD), KTA Dr. Klinke (CDU)

 

 

Ziele / Wirkungen:

entfällt

 

Ressourceneinsatz:

entfällt

 

Schlussfolgerung:

Mit der Benennung der Vertreter und Vertreterinnen des Kulturrings für Stadt und Landkreis Peine unterstützt der Landkreis Peine den Vorstand des Vereins.

 

 


Satzung des Kulturrings für Stadt und Kreis Peine e.V.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kulturring Peine e.V. Satzung (176 KB)