Inhalt

Vorlage - 2020/669  

Betreff: Sachstandsbericht über die Tätigkeit der Heimaufsicht ab Jahr 2019
(vgl. TOP 9 im Protokoll der 17. Sitzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
  Aktenzeichen:FD 32
Federführend:Fachdienst Soziales Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Kenntnisnahme
29.06.2020 
19. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja

Migration

ja

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Inhaltsbeschreibung:

Sachstandsbericht über die Tätigkeit der Heimaufsicht ab 2019

 

Zum Stand 01.01.2019 betrug der Stellenumfang 1,5 Vollzeitstellen (Verwaltungskräfte) und seit dem 01.07.2019 zusätzliche 0,75 Vollzeitstellen (Pflegefachkraft).

 

Die Gesamtzahl der Einrichtungen im Jahr 2019:

 

      26 vollstationäre Alten- und Pflegeheime

      8 Tagespflegeeinrichtungen

      4 ambulant betreute Wohngemeinschaften

 

Seitens der Heimaufsicht wurden im ersten Halbjahr 2019 insgesamt 7 Heimkontrollen in Form von Regelprüfungen und weitere 3 Anlasskontrollen aufgrund von Beschwerden durchgeführt.

 

Seit Beginn der Tätigkeit der Pflegefachkraft wurden seitens der Heimaufsicht insgesamt 30 Prüfungen durchgeführt. Diese teilen sich auf in:

 

      14 Regelprüfungen

      10 Anlassprüfungen

      6 Nachprüfungen

 

Aus den Prüfungen ergibt sich eine umfangreiche Nachbereitung mit bis zu 30-seitigen Niederschriften mit Handlungsempfehlungen, Personalberechnungen und Dienstplanauswertungen.

 

Im Vergleich zum ersten Halbjahr hat sich die Prüfquote deutlich gesteigert:

 

 

Hervorzuheben ist auch die besondere Beratungsqualität durch die Heimaufsicht aufgrund einer ausgebildeten Pflegefachkraft. Sowohl Beschwerden von Angehörigen (insbesondere in Bezug auf Pflegequalität) als auch Beratungen des Pflegepersonals (hier insbesondere der Umgang mit Medikamenten und freiheitsentziehenden Maßnahmen) können nunmehr durch pflegefachlich geschultes Personal besser beurteilt bzw. durchgeführt werden.

 

Weitere Tätigkeiten der Heimaufsicht:

 

  • Mündliche und schriftliche Beratungen (Angehörige, Bewohner, Betreuer, Heime, …)
  • Bearbeitung von schriftlichen und telefonischen Beschwerden
  • Prüfung von Wechselanzeigen (GF/HL/PDL/stv. PDL)
  • Änderung der Platzzahlen
  • Heimrechtliche Genehmigung einer neuen Einrichtung im Klinikum
  • Stichtagsbezogene Personalberechnungen
  • OWi-Verfahren
  • Beteiligungen in Baugenehmigungsverfahren
  • Beratungen von Betreibern bzgl. neuer Einrichtungen

 

 

Im Jahr 2020 fanden bereits 6 Regelprüfungen, 3 Anlass- und 2 Nachprüfungen statt.

Als Neuerung wurden erstmalig Nachtprüfungen (ab ca. 22 Uhr) durchgeführt. Dabei wurden 6 Einrichtungen überprüft.

 

Aufgrund der besonderen Situation durch das Coronavirus finden bereits seit der 11. KW keine Heimprüfungen mehr statt.  Seitdem steht die Heimaufsicht in engem Kontakt mit den Einrichtungen.

 

Beratungen fanden und finden u.a. zu folgenden Themen statt:

 

  • Aktuelle Rechtslage
  • Betretungsregelungen
  • Besuchsregelungen
  • Hygienekonzepte
  • Schutzkleidung
  • Aufnahmen neuer Bewohner*innen
  • Aufnahme nach Klinikaufenthalten
  • Quarantänemaßnahmen
  • Umgang mit schwierigen, uneinsichtigen Bewohner*innen und Angehörigen
  • Unterstützung des Gesundheitsamtes

 

Neueinzüge und Verdachtsfälle werden der Heimaufsicht gemeldet.

 

Seit Erlass der Betretungsverbote haben Kontrollen zunächst aller Einrichtungen und seitdem stichprobenhaft stattgefunden. Geprüft werden die Umsetzung der Verbote in den Einrichtungen sowie das Führen der Betretungslisten. Hierbei wird immer wieder auf das Beratungsangebot der Heimaufsicht hingewiesen, welches auch verstärkt in Anspruch genommen wird.

 

 

Zu Gender Mainstreaming ist zu sagen, dass in den Pflegeheimen zwar offensichtlich deutlich mehr Frauen leben, als Männer, und es auch relevant ist für den Umgang der Einrichtungen mit den pflegebedürftigen Menschen. Jedoch sind die Arbeitsinhalte der Heimaufsicht nicht vom Geschlecht der pflegebedürftigen Menschen abhängig. Auch liegen keine statistischen Daten über die Aufteilung nach Geschlechtern innerhalb der Bewohnerschaft vor. Vergleichbar ist es mit Migration. Zu Prävention/Nachhaltigkeit trägt die Heimaufsichtsbehörde mit ihrer Arbeit bei, weil die Aufsichtstätigkeit einen unverzichtbaren Baustein zur Qualitätssicherung in den Pflegeeinrichtungen darstellt.

 

Ziele / Wirkungen:

Entfällt

 

Ressourceneinsatz:

Entfällt

 

Schlussfolgerung:

Entfällt
 

 


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