Inhalt

Vorlage - 2020/686  

Betreff: Vertretung des Landkreises Peine im Aufsichtsrat der Allianz für die Region GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
05.08.2020 
21. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

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Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Der Vertreter des Landkreises Peine in der Gesellschafterversammlung der Allianz für die Region GmbH wird angewiesen

a)  Herrn Landrat Franz Einhaus in den Aufsichtsrat der Allianz für die Region GmbH zu 

     wählen und

b)  der Wahl der von den anderen Gesellschaftern vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitgliedern 

     zuzustimmen.

 

 


Inhaltsbeschreibung:

 

Der Aufsichtsrat der Allianz für die Region GmbH muss neu gewählt werden, da diverse Mandate mit der Gesellschafterversammlung der Allianz für die Region GmbH enden. Davon betroffen ist auch das Mandat des Landkreises Peine, dass derzeit von Herrn Landrat Einhaus ausgeübt wird.

 

Die nächste Gesellschafterversammlung ist für den 01.10.2020 geplant.

 

Gemäß Satzung kann jede Gesellschafterin bzw. jeder Gesellschafter eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat benennen. Die Personen selbst werden von der Gesellschafterversammlung in den Aufsichtsrat gewählt.

 

 

Auf Grundlage der Vorlage 2016/152 wurde mit Beschluss des Kreistages vom 16.11.2016 Herr Landrat Franz Einhaus als Vertreter des Landkreises Peine in die Gesellschafterversammlung berufen. Zum Verhinderungsvertreter wurde Herr Erster Kreisrat Heiß berufen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, dass Herr Landrat Einhaus wie bisher das Mandat im Aufsichtsrat wahrnimmt.

 

Der Vertreter des Landkreises Peine in der Gesellschafterversammlung ist daher anzuweisen, entsprechend der Beschlussvorschläge zu wählen.

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Durch die Wahl von Herrn Landrat Einhaus ist die kontinuierliche Berücksichtigung der Interessen des Landkreises gewahrt.

 

 

Ressourceneinsatz:

 

Ressourcen müssen nicht eingesetzt werden.

 

 

Schlussfolgerung:

 

Der Beschluss ist daher zielführend.


 

 


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