Inhalt

Vorlage - 2020/790  

Betreff: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Peine (Abfallgebührensatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
16.12.2020 
23. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf Abfallgebührensatzung  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Peine (Abfallgebührensatzung), die der Verwaltungsrat der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine – Anstalt des öffentlichen Rechts – in seiner Sitzung am 16.11.2020 beschlossen hat, wird zugestimmt.

 

 


Inhaltsbeschreibung:

Die Gebührenkalkulation für den Wirtschaftsplan 2021 hat gezeigt, dass die Gebührensätze für die Behälter nicht mehr auskömmlich sind. Die Gebührenkalkulation kann daher nicht mehr ausgeglichen dargestellt werden. Die Gebührensätze müssen entsprechend der Kalkulation angepasst werden.

 

Im Zuge der Anpassung der Gebührenhöhe erfolgt aus Übersichtlichkeitsgründen eine Neufassung der Abfallgebührensatzung. Die bisherige Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Peine (Abfallgebührensatzung) vom 5. März 2008, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung zur Abfallentsorgungssatzung vom 23.07.2018 wird mit dem beabsichtigten Inkrafttreten der neuen Satzung zum 01.01.2021 außer Kraft gesetzt.

 

Nachstehend erfolgen Gegenüberstellungen der Gebühren bis 31.12.2020 und ab 01.01.2021:

 

Für Restabfallbehälter (graue Tonne) ergibt sich folgende Übersicht:

 

Restabfall-

behälter

Grundgebühr in €/Jahr

Grundgebühr in €/Monat

Leerungsgebühr in €/Leerung

Behälter-

änderungsgebühr in €/Fall

60 l

bis 31.12.2020:

58,57

bis 31.12.2020:

4,88

bis 31.12.2020:

3,51

bis 31.12.2020:

15,00

ab 01.01.2021:

60,03

ab 01.01.2021:

5,00

ab 01.01.2021:

3,60

ab 01.01.2021:

15,00

120 l

bis 31.12.2020:

66,37

bis 31.12.2020:

5,53

bis 31.12.2020:

7,01

bis 31.12.2020:

15,00

ab 01.01.2021:

68,03

ab 01.01.2021:

5,67

ab 01.01.2021:

7,19

ab 01.01.2021:

15,00

240 l

bis 31.12.2020:

89,77

bis 31.12.2020:

7,48

bis 31.12.2020:

14,02

bis 31.12.2020:

15,00

ab 01.01.2021:

92,01

ab 01.01.2021:

7,68

ab 01.01.2021:

14,37

ab 01.01.2021:

15,00

770 l

bis 31.12.2020:

136,72

bis 31.12.2020:

11,39

bis 31.12.2020:

44,96

bis 31.12.2020:

25,00

ab 01.01.2021:

140,14

ab 01.01.2021:

11,68

ab 01.01.2021:

46,08

ab 01.01.2021:

25,00

1.100 l

bis 31.12.2020:

136,72

bis 31.12.2020:

11,39

bis 31.12.2020:

64,23

bis 31.12.2020:

25,00

ab 01.01.2021:

140,14

ab 01.01.2021:

11,68

ab 01.01.2021:

65,84

ab 01.01.2021:

25,00

 

Für Bioabfallbehälter (grüne Tonne) ergibt sich folgende Übersicht:

 

Bioabfall-

behälter

Grundgebühr in €/Jahr

Grundgebühr in €/Monat

Leerungsgebühr in €/Leerung

Behälter-

änderungsgebühr in €/Fall

60 l

bis 31.12.2020:

35,18

bis 31.12.2020:

2,93

bis 31.12.2020:

2,39

bis 31.12.2020:

15,00

ab 01.01.2021:

36,06

ab 01.01.2021:

3,01

ab 01.01.2021:

2,45

ab 01.01.2021:

15,00

120 l

bis 31.12.2020:

42,97

bis 31.12.2020:

3,58

bis 31.12.2020:

4,76

bis 31.12.2020:

15,00

ab 01.01.2021:

44,04

ab 01.01.2021:

3,67

ab 01.01.2021:

4,88

ab 01.01.2021:

15,00

240 l

bis 31.12.2020:

66,37

bis 31.12.2020:

5,53

bis 31.12.2020:

9,55

bis 31.12.2020:

15,00

ab 01.01.2021:

68,03

ab 01.01.2021:

5,67

ab 01.01.2021:

9,79

ab 01.01.2021:

15,00

 

 

Für Kleinanlieferungen am Kompostwerk Hohenhameln-Mehrum sind folgende Gebühren vorgesehen:

 

Bei Kleinanlieferungen von Bioabfällen (z.B. PKW-Kofferraum oder Kombi, ohne Verwiegung, maximal 2 cbm) am Kompostwerk Hohenhameln-Mehrum werden Anlieferungen von bis zu 0,5 cbm nicht mehr mit einer eigenen Gebühr erfasst. Ab dem 01.01.2021 sollen die folgenden Gebührensätze gelten:

 

bis zu 1,0 cbm

10,00 €/Anlieferung

> 1,0 cbm bis 2,0 cbm

20,00 €/Anlieferung

 

 

Für die Selbstanlieferung im Kompostwerk Hohenhameln-Mehrum sollen für die Selbstanlieferung ab dem 01.01.2021 folgende Gebührensätze gelten:

 

Selbstanlieferungen von gemischten Bioabfällen nativ organischer Herkunft

85,48 €/Tonne

Strauchwerk bis 20 cm Durchmesser

85,48 €/Tonne

Vergärbare Abfälle (die Auflistung der entsprechenden Abfallarten erfolgt in der Benutzungsordnung des Kompostwerkes in Mehrum)

85,48 €/Tonne

Mindestgebühr bei der Verwiegung der Abfälle (< 200 kg)

13,50 €/Anlieferung

 

 

Für Kleinanlieferungen zu Wertstoffhöfen sind folgende Gebühren vorgesehen:

 

Für Kleinanlieferungen von Garten- und Bioabfall sowie Altholz zum Wertstoffhof (ohne Verwiegung, maximal 2 cbm) werden nach § 2 Abs. 8 Abfallgebührensatzung ab dem 01.01.2021 folgende Gebühren erhoben:

 

bis zu 1,0 cbm

10,00 €/Anlieferung

> 1,0 cbm bis 2,0 cbm

20,00 €/Anlieferung

 

 

Gebühren für die Selbstanlieferung von Abfällen zu den Abfallentsorgungsanlagen (§ 2 Abs. 6 Abfallgebührensatzung) sind in folgendem Umfang vorgesehen:

 

 

Müllumschlagstation Hohenhameln-Stedum

 2 Abs. 6 Buchstabe a) Abfallgebührensatzung)

Gebühr

Kleinanlieferungen von Restabfall, maximal 60 kg (PKW-Kofferraum oder Kombi) ohne Verwiegung

bis 31.12.2020:

9,00 €/Anlieferung

ab 01.01.2021:

10,50 €/Anlieferung

Mindestgebühr bei der Verwiegung der Abfälle

bis 31.12.2020 für Anlieferungen < 200 kg:

24,00 €/Anlieferung

 

ab 01.01.2021 für Anlieferungen < 200 kg:

23,50 €/Anlieferung

Selbstanlieferung

bis 31.12.2020 für Anlieferungen > 200 kg:

Verwiegungs- und Annahmekosten

11,00 €/Anlieferung

Entsorgungskosten

135,00 €/t

 

ab 01.01.2021 für Anlieferungen > 200 kg:

Verwiegungs- und Annahmekosten

11,00 €/Anlieferung

Entsorgungskosten

135,00 €/t

Selbstanlieferung von Gewerbebetrieben

bis 31.12.2020 für Anlieferungen > 1.000 kg:

Verwiegungs- und Annahmekosten

11,00 €/Anlieferung

Entsorgungskosten inkl. Wertstofferfassung

152,00 €/t

 

ab 01.01.2021 für Anlieferungen > 1.000 kg:

Verwiegungs- und Annahmekosten

11,00 €/Anlieferung

Entsorgungskosten

152,00 €/t

 

 

 

Ziele / Wirkungen:

Durch die Änderung wird die gesetzlich erforderliche Kostendeckung durch Gebührenerhebung gewährleistet.

 

Ressourceneinsatz:

Finanzielle Belastungen entstehen dem Landkreis durch die Bestellung lediglich insoweit, als dass für die Entsorgung der Abfälle in den kreiseigenen Liegenschaften die höheren Gebühren zu entrichten sein werden.

 

Schlussfolgerung:

Gründe, die der Änderung der Satzung entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.


 

 


Entwurf Abfallgebührensatzung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Abfallgebührensatzung (404 KB)