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Vorlage - 2021/805  

Betreff: Besetzung des Behindertenbeirates des Landkreises Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Soziales Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
10.03.2021 
24. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Änderungsantrag FW-PB-Piraten-Kreistagsfraktion vom 10.02.2021  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

2.460 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


In den Behindertenbeirat des Landkreises Peine werden mit Wirkung vom 1. April 2021 berufen:

 

• Frauen in alphabetischer Reihenfolge: Erika Hagemann, Manuela Harms,

  Sabrina Hochschild, Julia Lühn, Simone Manthey, Nadja Stehlin

 

• Männer in alphabetischer Reihenfolge: Horst Kunz, Kurt Lemke, Heiko Metzner,

  Dietmar Stephan

 

Als Ersatzmitglieder werden außerdem berufen:

 

• Melanie Kohlhase, Birgit Reimers, Mandy Steiniger

 

 


Inhaltsbeschreibung:

Die Besetzung beruht auf der vom Kreistag am 7. Oktober 2020 beschlossenen Satzung über die Einrichtung und Tätigkeit eines Behindertenbeirates des Landkreises Peine.

 

Demnach besteht der Beirat aus elf stimmberechtigten Mitgliedern, die vom Kreistag auf Grundlage einer Vorschlags- und Bewerberliste berufen werden. Weiterhin werden bis zu elf Ersatzmitglieder vom Kreistag berufen.

 

Nach dem in der Satzung vorgeschriebenen Verfahren stehen insgesamt dreizehn Personen auf der Vorschlags- und Bewerberliste. Sie alle erfüllen die in der Satzung vorgegebenen Kriterien für eine Mitarbeit im Behindertenbeirat.

 

Da der Behindertenbeirat paritätisch mit Frauen und Männern zu besetzen ist, können aktuell nur sechs Frauen und vier Männer berufen werden. Der verbleibende Platz wird für einen weiteren Mann freigehalten, um den mit einem erneuten öffentlichen Aufruf im Anschluss an die Kreistagssitzung am 10. Februar 2021 ebenso geworben wird, wie um weitere Ersatzmitglieder.

 

Die Auswahl der sechs Frauen berücksichtigt die Regelung der Satzung, wonach dem Beirat Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen angehören sollen. Als nachrangiges Kriterium bei der Auswahl wurden möglichst viele verschiedene Wohngemeinden berücksichtigt.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass der Beirat am 1. April 2021 seine Arbeit trotz Unvollständigkeit aufnehmen kann, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder benannt wurde.

 

Ziele / Wirkungen:

Durch die Einrichtung des Behindertenbeirates erfüllt der Landkreis Peine die gesetzliche Verpflichtung aus dem Nds. Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG). Es wird eine Interessenvertretung sichergestellt.

 

Ressourceneinsatz:

Bei angenommenen vier Sitzungen im Jahr mit 11 Personen fällt Sitzungsgeld in Höhe von 1.100 Euro an. Hinzu kommen Personal- und Sachkosten gemäß § 6 Abs. 4, also insbesondere für Protokollführung durch den Landkreis Peine. Da auch der bisherige Behindertenbeirat verwaltungsseitig begleitet wird, sind hier nur Mehrkosten zu veranschlagen, die auf rund 300 Euro geschätzt werden. Demgegenüber entfällt die Bezuschussung des bisherigen Behindertenbeirates auf privater Basis in Höhe von zuletzt 1.400 Euro im Jahr. Soweit fallen also keine Mehrkosten im Vergleich zur derzeitigen Situation an.

 

Allerdings sollte die bzw. der Vorsitzende des Behindertenbeirates analog zu anderen Positionen eine monatliche Aufwandsentschädigung erhalten. Beispielsweise erhält der Seniorenbeauftragte des Landkreises Peine monatlich 205 Euro. Eine solche Regelung müsste über eine gesonderte Beschlussvorlage in die Satzung des Landkreises über Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz für Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte, ehrenamtlich tätige Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner sowie andere Ausschussmitglieder aufgenommen werden. Jährliche Mehrkosten im Falle eines entsprechenden (gesonderten) Satzungsänderungsbeschlusses dafür wären 2.460 Euro und werden oben ausgewiesen.

 

Die Höhe etwaiger Kosten für behinderungsbedingte Erhöhungen von Sitzungsgeldern, wofür ebenfalls ein gesonderter Satzungsänderungsbeschluss erforderlich wäre, kann momentan nicht eingeschätzt werden. Dafür müssten Kriterien entwickelt werden und der Mehraufwand bestimmt werden. Das alles wäre Gegenstand einer entsprechenden Beschlussvorlage, so dass Mehrkosten dafür oben noch nicht ausgewiesen werden, zumal eine solche Regelung für alle Sitzungen gelten müsste und nicht nur für Sitzungen des Behindertenbeirates.

 

Schlussfolgerung: Siehe Ziele/Wirkungen. 

 


Änderungsantrag FW-PB-Piraten-Kreistagsfraktion vom 10.02.2021

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsantrag FW-PB-Piraten-Kreistagsfraktion vom 10.02.2021 (523 KB)