Inhalt

Vorlage - 2021/926  

Betreff: Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
03.11.2021 
1. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine - konstituierende Sitzung ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
211018_Hauptsatzung_neu  


 

Im Budget enthalten:

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Kosten (Betrag in €):

---

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

ja

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Die Hauptsatzung wird wie vorgeschlagen geändert.


 

In § 6 der Hauptsatzung soll die bisherige Reihenfolge der ehrenamtlichen Vertretung der Landrätin/des Landrates zugunsten einer gleichberechtigten Vertretung geändert werden. Dies führt auch zu Änderungen in der Satzung des Landkreises Peine über Aufwandsentschädigung und Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall für Kreistagsabgeordnete und sonstige Ausschussmitglieder.

 

Die bisherigen Regelungen des § 8 der Hauptsatzung (Bekanntmachungen) führen dazu, dass u. a. tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügungen zwingend in den beiden genannten Lokalzeitungen zu veröffentlichen sind. Bedingt durch den jeweiligen Redaktionsschluss der Tageszeitungen und den dadurch bedingten Vorlauf bis zur Veröffentlichung ergibt sich eine gewisse Verzögerung des Inkrafttretens. Auch ist die Erreichbarkeit der Bürger durch Tageszeitungen in den letzten Jahren zugunsten einer verbesserten Erreichbarkeit über das Internet gesunken. Insbesondere dann, wenn z.B. auch farbige Karten zu veröffentlichen sind, ist mit erheblichen Mehrkosten bei der Veröffentlichung zu rechnen: Je nach aktueller Tierseuchenlage kann sich dadurch schnell ein monetärer Aufwand in fünfstelliger Höhe ergeben.

 

Vor diesem Hintergrund wurde unter Beteiligung des Fachdienstes Recht, nach günstigeren rechtssicheren Bekanntmachungen bei möglichst gleichbleibendem Kundenservice gesucht.

 

Nach § 2 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (AGTierGesG) sind allein tierseuchenbehördliche Verordnungen in den durch Satzung zu bestimmenden Tageszeitungen zu verkünden, wohingegen tierseuchenrechtliche Allgemeinvergungen auf entsprechend zweckmäßige Art und Weise bekannt gemacht werden dürfen.

 

Im Ergebnis wird deshalb vorgeschlagen, die §§ 6 und 8 Absatz 1 Nr. 2 der Hauptsatzung, wie im beigefügten Entwurf gekennzeichnet, zu ändern.

 

Ziele / Wirkungen: Entfällt

Ressourceneinsatz: Entfällt

Schlussfolgerung: Entfällt

 

 


211018 Hauptsatzung des Landkreises Peine

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 211018_Hauptsatzung_neu (38 KB)