Inhalt

Vorlage - 2021/956  

Betreff: Bildung des Kreisausschusses gemäß § 75 NKomVG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
03.11.2021 
1. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine - konstituierende Sitzung ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

---

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Neben den nach § 74 Abs. 3 NKomVG vorgeschriebenen sechs Beigeordneten gehören dem Kreisausschuss für die Dauer der Wahlperiode vier weitere Beigeordnete an.

Es werden folgende Beigeordnete sowie Vertreter bestimmt:

 

 

Mitglied

 

Vertretung

1. (SPD/Grüne)

Hoffmann, Frank

 

Falk, Christian

2. (SPD/Grüne)

Marotz, Hartmut

 

Muthmann, Nadine

3. (SPD/Grüne)

Möhle, Matthias

 

Pifan, Simone

4. (SPD/Grüne)

Riedel-Kielhorn, Miriam

 

Hebbelmann, Sebastian

5. (SPD/Grüne)

Spittel, Christine

 

Wedekind, Oliver

6. (SPD/Grüne)

Weigand, Stefanie

 

Maurer-Lambertz, Doris

7.   (CDU/FDP)

Kramer, Michael

 

Jahn, Enrico

8.   (CDU/FDP)

Plett, Christoph

 

Övermöhle-Mühlbach, Marion

9.   (CDU/FDP)

Röcken, Rainer

 

Busse, Björn

10. (CDU/FDP)

Schellhorn, Thomas

 

Raabe, Georg

 

Es werden folgende KTA sowie Vertreter zur Wahrnehmung eines Grundmandats bestimmt:

 

 

Mitglied

 

Vertretung

GM (FW-PB)

Belte, Karl-Heinrich

 

Belte, Anja

GM (AfD)

Tute, Andreas

 

Engelhardt, Günther

 

 


Inhaltsbeschreibung:

 

Gemäß § 74 Abs. 3 NKomVG besteht der Kreisausschuss aus dem Landrat, sechs Beigeordneten und den Mitgliedern nach § 71 Abs. 4 NKomVG (Grundmandat mit beratender Stimme).

 

Der Kreistag kann vor der Wahl der Mitglieder des Kreisausschusses beschließen, dass dem Kreisausschuss zwei oder vier weitere Beigeordnete für die Dauer der Wahlperiode angehören.

 

Außerdem gehören gemäß § 5 der Hauptsatzung des Landkreises Peine die/der Erste Kreisrätin/Kreisrat sowie die Leitungen der Dezernate dem Kreisausschuss mit beratender Stimme an.

 

Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 3 NKomVG ist für jedes Mitglied des KA eine Vertretung zu bestimmen. Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander.

 

Nach der Auszählung gem. § 71 Abs. 2 NKomVG nach d’Hondt entfallen auf die Gruppe SPD/Grüne 6 Sitze und auf die Gruppe CDU/FDP 4 Sitze. Die Fraktionen FW-PB und AfD erhalten je einen Sitz als Grundmandat.

 

 

 

Ziele / Wirkungen: Entfällt

Ressourceneinsatz: Entfällt

Schlussfolgerung: Entfällt
 


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