Inhalt

Vorlage - 2021/966  

Betreff: Besetzung des Jugendhilfeausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
03.11.2021 
1. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine - konstituierende Sitzung ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

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Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Er werden folgende 9 Kreistagsabgeordnete und 3 Grundmandatare für die Besetzung des Jugendhilfeausschusses bestimmt:

 

 

Mitglied:

 

Vertretung:

1.   (SPD/Grüne)

Burgdorf, Maik

 

Schulz, Antje

2.   (SPD/Grüne)

Meyer, Maik

 

Kirchmann, Thomas

3.   (SPD/Grüne)

Samtlebe, Robin

 

hle, Matthias

4.   (SPD/Grüne)

Hildebrandt, Frank

 

Pifan, Simone

5.   (SPD/Grüne)

Weigand, Stefanie

 

Maurer-Lambertz, Doris

6.   (SPD/Grüne)

Falk, Christian

 

Wilke, Claudia

7.   (CDU/FDP)

cken, Rainer

 

Dr. Klinke, Christof

8.   (CDU/FDP)

Lauenstein, Carsten

 

Raabe, Georg

9.   (CDU/FDP)

Nießen, Julius

 

Övermöhle-Mühlbach, Marion

10. GM (FW-PB)

Belte, Karl-Heinrich

 

Belte, Anja

11. GM (AfD)

Huy, Niwes

 

Tute, Andreas

12. GM (Basis)

Christian Meyer

 

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Inhaltsbeschreibung:

Der Kreistag wird gebeten, die Kreistagsabgeordneten für den Jugendhilfeausschuss und deren Vertretende gemäß Satzung des Jugendamtes zu benennen.

 

 

Von den neun Kreistagsabgeordneten entfallen gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG sechs Sitze auf die Gruppe SPD/Grüne und drei auf die Gruppe CDU/FDP.

 

Zusätzlich können die Fraktionen bzw. Gruppen, auf die bei der Ausschussbildung kein Sitz entfallen ist, gemäß § 71 Abs. 4 NkomVG ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in jeden Ausschuss entsenden. Die Fraktionen FW-PB und AfD erhalten je einen Sitz als Grundmandat.

 

Abgeordnete, die keiner Fraktion bzw. Gruppe angehören, können verlangen, in einem

Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, wenn sie nicht bereits

stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind. KTA Christian Meyer (dieBasis) nimmt sein Grundmandat im Jugendhilfeausschuss wahr.

 

 

Ziele / Wirkungen: Entfällt

Ressourceneinsatz: Entfällt

Schlussfolgerung: Entfällt
 


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