Inhalt

Vorlage - 2021/967  

Betreff: Beschluss gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG zur Abweichung beim Zählverfahren bei der Benennung der Bürgervertreter/innen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
03.11.2021 
1. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine - konstituierende Sitzung ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

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Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Für die Ausschüsse

  • Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz
  • Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
  • Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
  • Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
  • Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales

wird von jeder im Kreistag vertretenen Fraktion ein/e Bürgervertreter/in benannt.


Inhaltsbeschreibung:

 

Gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG ist für die Berechnung der zu entsendenden Bürgervertreter/innen das Verfahren „d’Hondt“ nach § 71 Abs. 2 NKomVG anzuwenden.

 

Der Kreistag kann nach § 71 Abs. 10 NKomVG mit einstimmigem Beschluss ein abweichendes Verfahren festlegen.

Von der Möglichkeit soll im Sinne des erwähnten Beschlussvorschlages Gebrauch gemacht werden.

 


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