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Vorlage - 2021/981  

Betreff: Grundstücksverkehr: Wahl der Besetzung des Grundstücksverkehrsausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Lahmann, Carolin
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
17.11.2021 
2. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

---

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Der Kreistag wählt die drei auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer genannten Personen zu Mitgliedern des Grundstücksverkehrsausschusses:

 

  1. Wilfried Henties, Ilsede

 

  1. Christian Wohlenberg, Ilsede

 

  1. Martin Bollmann, Hohenhameln

 

 

Der Kreistag wählt weiterhin folgende zwei Personen zu Mitgliedern des Grundstücksverkehrsausschusses:

 

  1. (SPD/Grüne) Dr. Josef Efken

 

  1. (CDU/FDP) Carsten Lauenstein

 


Nach § 41 Abs. 1 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LwKG) vom 10. Februar 2003 (Nds. GVBI. 2003, 61, 176) in der aktuell geltenden Fassung nimmt der Landkreis Peine die Aufgaben nach dem Landpacht- und dem Grundstücksverkehrsgesetz durch einen besonderen Ausschuss (Grundstücksverkehrsausschuss) wahr.

 

Dem Grundstücksverkehrsausschuss (GVA) gehören gem. § 41 Abs. 2 LwKG drei vom Kreistag auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer gewählte Personen an. Folgende Personen wurden am 09.03.2021 von der Landwirtschaftskammer vorgeschlagen:

 

a)      Wilfried Henties, Wohlenbergstr. 3, 31246 Ilsede

b)      Christian Wohlenberg, Teichstätte 13, 31246 Ilsede

c)      Martin Bollmann, Breitebuschfeld 55, 31249 Hohenhameln

 

Die genannten Personen würden bis 2026 (Ablauf der Wahlperiode der Kammerversammlung der Landwirtschaftskammer) dem GVA angehören.

 

Neben ihnen gehören zwei vom Kreistag gewählte Personen dem Grundstücksverkehrs-ausschuss an, die zum Kreistag wählbar sein müssen. Die Ausschussmitglieder müssen aufgrund ihrer Kenntnisse und ihrer Lebenserfahrung geeignet sein, die Auswirkungen der dem Grundstücksverkehrsausschuss vorzulegenden Rechtsgeschäfte auf die landwirtschaftliche Struktur zu beurteilen. Es ist das Verfahren d’Hondt anzuwenden.

 

Dem Grundstücksverkehrsausschuss gehörten bisher als vom Kreistag gewählte Personen an:

 

a)      KTA Hans-Hermann Baas, Vertreter: KTA Ulrich Seffer

b)      KTA Silke Weyberg, Vertreter: KTA Carsten Heuer


 

Anlage/n: