Inhalt

Vorlage - 2021/1010  

Betreff: Neubesetzung des örtlichen Beirates gemäß § 18 d SGB II durch Beschluss des neu gewählten Kreistages
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Soziales Beteiligt:Fachdienst Arbeit
Bearbeiter/-in: Kilinc, Nergiz   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
15.12.2021 
3. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Geschäftsordnung Beirat Jobcenter  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

ca. 500 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

---

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Die Geschäftsordnung des örtlichen Beirates gemäß § 18d Sozialgesetzbuch II (SGB II) für den SGB II-Beirat des Landkreises Peine wird ab 01.01.2022 in der anliegenden Fassung beschlossen.                             


Inhaltsbeschreibung:

 

Gemäß § 18d Sozialgesetzbuch II (SGB II) ist für alle Jobcenter ein örtlicher Beirat einzurichten.

Der SGB II-Beirat ist kein kommunalverfassungsrechtlicher Ausschuss. Der Beirat fasst keine Beschlüsse und bereitet keine Beschlüsse des Landkreis Peine vor, da diese Zuständigkeiten den kommunalpolitischen Gremien vorbehalten sind.

Aufgabe des SGB II-Beirates ist die Beratung des Jobcenters bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und –maßnahmen, die gemäß SGB II rechtlich zulässig sind. Außerdem haben die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen im Beirat jährlich Stellung zu nehmen zu den gemäß § 16i SGB II bis zu 100% der Personalkosten geförderten Arbeitsverhältnissen. Dem Beirat wird zusätzlich über die im Landkreis Peine im Vorjahr durchgeführten Arbeitsgelegenheiten berichtet und das jährliche SGB II-Arbeitsmarktprogramm sowie die SGB II-Zielvereinbarung des Landkreises Peine mit dem Land Niedersachsen vorgestellt.

In den als „gemeinsame Einrichtung“ organisierten Jobcenter wird der Beirat durch die Trägerversammlung berufen. Bei kommunalen Jobcentern beruft der „zugelassenen kommunale Träger“, hier der Landkreis Peine, die Mitglieder des SGB II-Beirates. Bisher hat der Kreistag über die SGB II-Beiratsbesetzung im Landkreis Peine entschieden. Dieses wird mit dieser Vorlage erneut vorgeschlagen.

Bei der Bildung des Beirates sind die Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere die Träger der freien Wohlfahrtspflege, die Vertretungen der Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen sowie die Kammern und berufsständischen Organisationen zu beteiligen und besitzen ein Vorschlagsrecht. Dieses wird in der Vorlage entsprechend berücksichtigt.

Beteiligte des örtlichen Arbeitsmarktes, die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II anbieten, dürfen nicht Mitglied des Beirates sein.

Die Kreistagsfraktionen waren im bisherigen SGB II-Beirat ebenfalls vertreten. Für den neu zu bildenden Beirat soll je KT-Fraktion 1 Sitz vorgesehen werden.

Der Terminplan des SGB II-Beirates soll wie bisher in den Gremienterminplan des Landkreises Peine aufgenommen und damit abgestimmt werden. In der Regel finden 2-3 Sitzungen pro Jahr statt.

Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die 2010 vom Kreistag beschlossen wurde und am 01.01.2011 in Kraft getreten ist.

Mit der beigefügten neuen Geschäftsordnung ist beabsichtigt:

 

  • Bei personellen Wechseln in der den Beirat besetzenden Stellen für die Nachfolge nicht stets einen neuen Kreistagsbeschluss herbeiführen zu müssen. Künftig soll der jeweilige Beiratssitz an die jeweils entsendende Stelle oder die konkrete Funktion gebunden sein. Die Gemeinden (inkl. Stadt Peine), die Kreisarbeitgsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (KAG), die Kreishandwerkerschaft usw. könnten bei dortigen personellen Veränderungen die Namen der für ihren Bereich nachfolgenden Personen direkt an den Landkreis Peine mitteilen. Die SGB II-Beiratsbesetzung wäre aufgrund der Neubenennung für die Funktion direkt neu geregelt. Ebenso könnten die Kreistagsfraktionen bei personellen Wechseln die Nachfolge direkt an die Verwaltung mitteilen und die Neubesetzung wäre ohne besonderen Kreistagsbeschluss erfolgt. Die Veränderung wird vorgeschlagen, da es in den vergangenen Jahren mehrere Wechsel von Personen gab und für die Nachfolge jeweils ein Kreistagsbeschluss erforderlich war. Durch Verfahren, Fristen und Sitzungstermine entstand entbehrlicher zusätzlicher Aufwand und z.T. eine vorübergehende Vakanz einzelner Vertretungen im SGB II-Beirat, wenn der Kreistag erst über die Nachfolge beschließen konnte, nachdem die Beiratssitzung stattgefunden hat.

 

  • Eine Vertretungsregelung aufzunehmen und die den Sitz jeweils benennende Stelle außer dem ordentlichen Mitglied eine Vertretung benennen, die im Verhinderungsfall an der Beiratssitung teilnehmen kann. Die Vertretungsregelung wird empfohlen, da in der Vergangenheit mehrfach Beiratsmitglieder verhindert waren und die von ihnen vertretene Stelle keine Möglickeit hatten, ihren Sitz und ihre Interessen vertreten zu lassen.

 

 

 

Ziele / Wirkungen:

(---)

 

Ressourceneinsatz:

(---)

 

Schlussfolgerung:
(---)


Anlagen:

 

Geschäftsordnung des örtlichen Beirates des Landkreises Peine

gemäß § 18d Sozialgesetzbuch II (SGB II)  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geschäftsordnung Beirat Jobcenter (133 KB)