Inhalt

Vorlage - 2021/1020  

Betreff: Kooperationsvereinbarung für den Prozess der Konzepterstellung der "Zukunftsregion"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Wirtschafts- und Tourismusfördergesellschaft mbH Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
15.12.2021 
3. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Zukunftsregion_Kooperationsvereinbarung_Entwurf_V001  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

11.000 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung für den Prozess der Konzepterstellung der „Zukunftsregion“ wird befürwortet.


Inhaltsbeschreibung:

 

Das niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) möchte mit einem neuen regionalpolitischen Instrument langfristig attraktive Lebensverhältnisse in allen Teilen Niedersachsens sicherstellen. Daher hat es in der Förderperiode 2021 - 2027 ein neues Instrument zur Förderung und Unterstützung regionaler Entwicklungsprozesse aufgelegt: Die Zukunftsregionen in Niedersachsen. 

Mit dem neuen Förderinstrument haben Landkreise und kreisfreie Städte die Möglichkeit, eine kreisübergreifende Zukunftsregion zu bilden. Im Rahmen dieser Kooperation sollen sie gemeinsam in bis zu zwei von insgesamt sechs möglichen Handlungsfeldern Projekte zur Stärkung der Region entwickeln und umsetzen. Dafür erhalten zur Zukunftsregion zusammengeschlossene Gebietskörperschaften finanzielle Unterstützung aus Mitteln des EFRE (max. 40% Förderung) und des ESF+ für ein Regionalmanagement (bis zu 300.000 €hrlich - 70% Förderung) zur Projektentwicklung und Steuerung der Region. Eine Förderrichtlinie wird für Anfang 2022 erwartet. Im Rahmen dieses Förderprogramms bildet der Landkreis Peine gemeinsam mit den Städten Braunschweig, Wolfsburg, Salzgitter und den Landkreisen Gifhorn, Helmstedt, Wolfenbüttel und Goslar die Zukunftsregion SüdOstNiedersachsen (SON).

Über die Förderung gemeinsamer, zukunftssichernder und regional bedeutsamer Projekte soll die Zusammenarbeit benachbarter Landkreise und kreisfreier Städte gestärkt, Wachstumsimpulse generiert sowie nachhaltige Strukturen und Strategien etabliert werden. Gefördert werden können unter anderem regionale Vorhaben für Innovation, Gesundheitsversorgung und Pflege sowie Klima- und Ressourcenschutz oder Kultur und Freizeit. Dabei verfolgt das Ministerium einen flexiblen Ansatz: In Zukunftsregionen eröffnen sich den Regionen Gestaltungsspielräume, die sie in gemeinsamer regionaler Verantwortung mit Mitteln der EU-Förderperiode nutzen können. Voraussetzungen für die Förderung sind regionale Zusammenarbeit, eine klare thematische Fokussierung sowie die Einbeziehung von Wirtschafts- und Sozialpartnern und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren.

Die Auswahl und Anerkennung der Zukunftsregionen erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. In der ersten Stufe sollten interessierte Regionen bis Ende September ihr Interesse bekunden. Am 30. September 2021 hat die Stadt Braunschweig als beantragender Lead-Partner für die „Zukunftsregion SüdOstNiedersachsen“ die gemeinsam erarbeitete Interessensbekundung fristgerecht beim Land Niedersachsen eingereicht. Die Interessensbekundung wurde in einem Prozess unter Führung der Allianz für die Region GmbH mit den acht Partnern der Zukunftsregion und dem Regionalverband Großraum Braunschweig erarbeitet. Schwerpunkte der regionalen Entwicklung sollen dabei nach Abstimmung mit allen Verbandsgliedern die „Regionale Innovationsfähigkeit“ und „CO2-arme Gesellschaft und Kreislaufwirtschaft“ sein.

Das MB hat die Interessensbekundung positiv beurteilt und die Zukunftsregion SON aufgefordert, in der zweiten Stufe bis 30. Juni 2022 das Zukunftskonzept zu erstellen. Dieses Konzept soll durch einen externen Dienstleister, der noch über eine Ausschreibung zu finden ist, in enger Zusammenarbeit mit allen Partnern (plus dem Regionalverband) erstellt werden. Hierfür wird im Rahmen der Förderung ein Pauschalbetrag von 80.000 € zur Verfügung gestellt, der jedoch vorzufinanzieren ist. Die Stadt Braunschweig hat sich dazu bereit erklärt. Erst mit einer erfolgreichen Anerkennung als Zukunftsregion wird die Zuwendung vom MB ausgezahlt. Sollte wider Erwarten keine Anerkennung erfolgen, trägt jeder der acht Partner 10.000 €. (+/- 10%). Darüber hinaus stellt jeder Partner 1.000 Euro für Kosten, die unabhängig von der Konzepterstellung anfallen (Veranstaltungen, Workshops, Öffentlichkeitsarbeit etc.), zur Verfügung.

r diese zweite Stufe, dem Prozess der Ausschreibung und der gemeinsamen Erarbeitung des Zukunftskonzeptes, soll beiliegende Kooperationsvereinbarung unterzeichnet werden.

Die Anerkennung durch das MB und Einrichtung der Zukunftsregion soll im 3. Quartal 2022 erfolgen.

 


Kooperationsvereinbarung (Stand 25.11.2021)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zukunftsregion_Kooperationsvereinbarung_Entwurf_V001 (165 KB)