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Vorlage - 2021/1028  

Betreff: Doppischer Produkthaushalt 2022 für die Fachdienste Straßen, Bau- und Raumordnung, Immobilienwirtschaftsbetrieb und der zentralen Vergabestelle
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:IWB
Federführend:Immobilienwirtschaftsbetrieb Bearbeiter/-in: Becker, Angela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften Entscheidung
25.01.2022 
1. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Liegenschaften ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Der Ausschuss für Bauen und Liegenschaften empfiehlt dem Kreistag, der Stellenplanänderung (Seite 28 - 29, Ziffer 2.6 – 2.11) und dem Doppischen Produkthaushalt 2022 für die Budgets der Fachdienste Straßen (Seiten 192 bis 200), Bau- und Raumordnung (Seiten 201 bis 211), Immobilienwirtschaftsbetrieb (Seiten 212 bis 261) und der Zentralen Vergabestelle (Seiten 262 bis 264), zuzustimmen.


Inhaltsbeschreibung:

Die Produktbeschreibungen enthalten neben allgemeinen Daten wie Produktbezeichnung, Verantwortlichkeit und Auftragsgrundlage auch Informationen zu Personaleinsatz, Zielkennzahlen und Leistungsumfang. Um die Leistungen des Produktes in dem beschriebenen Umfang wahrnehmen zu können, werden die unter der Rubrik „Planzahlen“ aufgeführten Finanzmittel benötigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes komprimiert dargestellt. Die Finanzdaten enthalten das Rechnungsergebnis des Vor-Vorjahres 2020.

 

Neben dem Rechnungsergebnis 2020, den Planansätzen 2021 und den Daten des Planjahres 2022 sind auch die bisher absehbaren Werte der mittelfristigen Finanzplanung für das Finanzplanungsjahr 2023 ausgewiesen. Die Finanzplanjahre 2024 und 2025 sind produktbezogen nicht dargestellt, da innerhalb dieses Zeitraumes grundsätzlich noch von Veränderungen ausgegangen werden muss, die derzeit noch nicht absehbar sind. Aus den

 

Erläuterungen sind weitere Informationen zu den Produktbeschreibungen bzw. zu Veränderungen ersichtlich.

 

Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2023 bis 2025 ist in den Darstellungen der Teilhaushalte abgebildet. Hier werden die Daten mehrerer Produktbudgets zusammengefasst, so dass eine Verlässlichkeit deutlich höher ist, als bei Betrachtung einzelner Produkte.

 

Der Teilhaushalt 02 für das Dezernat 2 befindet sich auf den Seiten 166 bis 168.

 

Die im Haushaltsentwurf enthaltenen Zuschüsse sind in der Anlage (Seite 16) gesondert aufgeführt.

 

Die geplanten Investitionen in Höhe von insgesamt rd. 9,1 Mio. € im Jahr 202 sind im Investitionsprogramm/Investitionsförderprogramm 2022 - 2025 aufgeführt (Seite 456).

 

Nachstehend wird auf die wesentlichen Abweichungen zwischen der Haushaltsplanung 2021 und der Haushaltsplanung 2022 eingegangen.

 

Fachdienst Straßenbau

 

Aufgrund von höheren Abschreibungen und zusätzlicher Stellenanteile steigt der Zuschussbedarf im Fachdienst Straßenbau um ca. 120.000 €.

 

Fachdienst Bau- und Raumordnung

 

Der Zuschussbedarf im Fachdienst Bau- und Raumordnung sinkt aufgrund der Anpassung der Personalaufwendungen gegenüber der Finanzplanung aus dem Vorjahr und dem Wegfall des Zuschusses zur Denkmalpflege um rd. 50.000 €.

 

Fachdienst Immobilienwirtschaftsbetrieb

 

Aufgrund der Vorgaben des Nds. Landesamt für Statistik wurden die Produkte des Immobilienwirtschaftsbetriebs im Haushaltsjahr 2021 von 4 auf 26 Produkte umorganisiert.

Dies führt für den vorliegenden Haushaltsentwurf – durch die Ist-Erfahrung aus dem aktuellen Jahr - zu verschiedenen Anpassungen zwischen den Produkten des Immobilienwirtschaftsbetriebs.

 

Wesentliche Steigerungen des Mittelbedarfs ergeben sich aus der notwendigen Sanierung von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen), zur Sicherstellung des Betriebes kreiseigener Sport-/Schwimmhallen und Schulen. Weiter lässt sich die erforderliche Sonderreinigung aufgrund der Corona Pandemie mit zus.800 T€ nennen. Darüber hinaus ist mit einer erheblichen Steigerung der Energiekosten für die kreiseigenen Gebäude zu rechnen. Gründe hierfür sind zum einen die allgemeine Teuerung und zum anderen die pandemiebedingte Erhöhung des Energieverbrauches.

 

Die genannten Kriterien werden durch das Budget des Fachdienstes 27 aufgefangen, da keine Kostensteigerungen des Gesamtbudgets gewünscht sind. Hierdurch verringern sich im Gegenzug die freien Mittel zur laufenden Instandsetzung und Sanierung der kreiseigenen Immobilien.

 

Durch die internen Anpassungen im Haushalt des Immobilienwirtschaftsbetriebs verringert sich der Zuschussbedarf gegenüber dem Vorjahreshaushalt um 19.000 €.

 

 

 

 

 

Fachdienst Zentrale Vergabestelle

 

Der Landkreis Peine hat die interkommunale Zusammenarbeit mit dem Landkreis Helmstedt und dessen angehörige Gemeinden gekündigt. Die Unterstützung bei der Beratung und Durchführung von Vergabeverfahren erfolgte insbesondere im Hinblick auf die im Jahr 2016 bzw. 2018 verpflichtend eingeführte E-Vergabe sowie aller anderen bei der Durchführung von Vergabeverfahren zu beachtenden vergaberechtlichen Bestimmungen. Durch die sukzessive Übernahme der Verantwortungsbereiche ist die Handlungskompetenz der Sachbearbeitung der Zentralen Vergabestelle in Helmstedt mit den Jahren gewachsen, mithin sind geringere Erträge veranschlagt worden. Des Weiteren steigen Aufwendungen für Fortbildungskosten, die auf eine hohe Fluktuation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der zentralen Vergabestelle zurückzuführen sind.

Der Zuschussbedarf der Zentralen Vergabestelle steigt mithin um ca. 70.000 €.

 

 

Ziele / Wirkungen:

Ziele und Wirkungen sind in den einzelnen Produktbeschreibungen dargestellt.

 

Ressourceneinsatz:

Die finanziellen und personellen Mittel sind in den Produktbeschreibungen dargestellt.

 

Schlussfolgerung:
Der Haushaltsplan ist wie vorgelegt zu beschließen.


keine