Inhalt

Vorlage - 2022/013  

Betreff: Benennung der Vertreterinnen und Vertreter in der Dritten Kurie der
Landschaft des ehemaligen Fürstentums Hildesheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
23.02.2022 
4. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

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Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Für die Vertretung des Landkreises Peine in der Dritten Kurie der Landschaft des ehemaligen Fürstentums Hildesheim wird die Leitung der Servicestelle Kultur benannt. Die Stellvertretung kann entsprechend delegiert werden.

 

Geänderter Beschlussvorschlag:

In die Dritte Kurie der Landschaft des ehemaligen Fürstentums Hildesheim werden berufen:

Vertreterin: Simone Pifan

Als Verhinderungsvertreter: Georg Raabe

 


Inhaltsbeschreibung:

Die Landschaft des vormaligen Fürstentums Hildesheim (Teil der Hildesheim’schen Landschaft) war ursprünglich eine politische Institution: die Vertretung der Stände gegenüber dem Landesherren. Heute widmet sie sich der regionalen Kulturförderung und Identitätspflege und ist – im Verbund mit den fünf anderen niedersächsischen Landschaften – u. a. Träger der VGH Versicherungen.

 

Nach § 5 des Verfassungsstatuts der Landschaft des Fürstentums Hildesheim besteht die Dritte Kurie aus Abgeordneten des ländlichen Grundbesitzes, welche nicht schon in der ersten (Ritterschaft) und zweiten Kurie (der Städte) vertreten sind.

Folglich ist ein ländlicher Grundbesitzer (Bezirk des Landkreises Peine) zu benennen, welcher Mitglied im Kreistag sein kann, aber nicht muss.

 

Für die dritte Kurie entfallen auf den Landkreis Peine eine Abgeordnete/ ein Abgeordneter und eine Stellvertreterin/ ein Stellvertreter. Die Dauer der Benennung ist nicht an die Legislaturperiode gebunden. Die Sitzung des Fürstentums Hildesheim findet i.d.R. einmal jährlich im März/ April statt.

 

Angesichts der genannten Rahmenbedingungen gestaltet sich eine Besetzung aus den Reihen der ländlichen Grundbesitzer schwierig.

 

Da der Landkreis Peine eigene landwirtschaftliche Flächen besitzt, kann die Vertretung in der dritten Kurie jedoch ebenso von einer Mitarbeiterin / einem Mitarbeiter des Landkreises Peine wahrgenommen werden.

 

Da sich die heutige Ausrichtung des Fürstentums Hildesheim der regionalen Kulturförderung und Identitätspflege widmet, wird daher vorgeschlagen, dass, solange und soweit keine anderslautende Interessenbekundung eines ländlichen Grundbesitzers vorliegt, die Leitung der Servicestelle Kultur die Vertretung des Landkreises Peine in der Dritten Kurie der Landschaft des ehemaligen Fürstentums Hildesheim übernimmt.

 

 


 


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