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Vorlage - 2022/022  

Betreff: Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Sachspenden für das Ratsgymnasium Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
23.02.2022 
4. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Der Annahme der Spende des Fördervereins Ratsgymnasium Peine in Höhe von

11.752,20 € wird zugestimmt.

 


Inhaltsbeschreibung:

 

Seitens des Ratsgymnasiums Peine wurde am 09.02.2022 dem Landkreis Peine als Schulträger mitgeteilt, dass durch den Förderverein des Ratsgymnasiums Peine am 08.10.2021 eine Sachspende über 40 Laptop-Hüllen im Werte von insgesamt 378 € und am 12.10.2021 eine Sachspende in Form von 3 Tabletkoffern im Wert von 11.374,20 geleistet. Die Spenden dienen dem Einsatz im Unterricht der Sekundarstufe.

 

 

Ziele / Wirkungen:

Mit den Spenden soll die Attraktivität des Ratsgymnasiums Peine und die schulische Bildung der Schülerinnen und Schüler gesteigert werden.

 

Ressourceneinsatz:

Die Spenden betreffen insgesamt das Produkt 21701 Schulverwaltung Gymnasien

(siehe Seiten 139 und 140 der Beratungsunterlagen zum Haushaltsplan 2022) und innerhalb des Produktes die Kostenstelle Betrieb Ratsgymnasium Peine.

Die Spende wird erst durch die rechtsverbindliche Annahme der Spende durch den Kreistag wirksam, so dass für die bilanzielle Ausweisung das Haushaltsjahr 2022 zuständig ist, obwohl die Sachspende bereits in den Zuständigkeitsbereich des Ratsgymnasiums gelangt ist. Eine Verwendung der Spende darf erst mit der Genehmigung der Annahme erfolgen.

 

 

Schlussfolgerung:

Gründe, die gegen eine Annahme der Spende sprechen, sind nicht ersichtlich.


 


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