Inhalt

Vorlage - 2022/042  

Betreff: Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis90 - Die Grünen vom 14.03.2022 zu folgenden Themen:
1. Beregnung
2. Schutzgebiete im Landkreis Peine
3. Wasserqualität im Landkreis Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Umwelt Bearbeiter/-in: Gottschalk, Martina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
29.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anfrage B90-Grüne für AUV 29.03.2022  
Anlage_1_Uebersichtsplan_501_Fuhseniederung  
Anlage_2_Uebersichtsplan_502_Eddesser_Seewiesen  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


 

  1.      „Beregnung“:

 

Die landwirtschaftliche Feldberegnung ist im Landkreis Peine überwiegend verbandlich organisiert. Die Landwirte haben sich zu Beregnungsverbänden zusammengeschlossen, die letztlich auch gemeinsam zur Wasserentnahmegebühr veranlagt werden.

1.1.       Wie wird die Wassermenge von Begegnungen, die durch die Landwirte/Landwirtinnen durchgeführt werden kontrolliert?

Die Entnahmemengen der einzelnen Landwirte werden mittels Wasseruhren gemessen und bei den Verbänden erfasst, die sie wiederum an den Landkreis Peine als untere Wasserbehörde melden. Die gemeldeten Daten werden auf Plausibilität geprüft. Zudem müssen jährlich die Zählerstände der Wasseruhren per Foto gemeldet werden. Stichprobenartig wird kontrolliert ob die Differenz der Zählerstände mit der gemeldeten Beregnungsmenge übereinpasst.

1.2.  Wie oft finden Kontrollen durch den Landkreis statt?

Außendienstkontrollen erfolgen anlassbezogen und stichprobenartig.

1.3.  Wann hat die letzte Kontrolle stattgefunden, mit welchem Ergebnis?

Corona-bedingt war der Stichprobenumfang in letzter Zeit reduziert; zu ahndende Verstöße wurden bei den Kontrollen nicht festgestellt. Die Hauptberegnungszeiten liegen in den späten Abend- und frühen Morgenstunden. Kontrollen durch die Mitarbeitenden der unteren Wasserbehörde sind daher auch außerhalb des regulären Arbeitszeitrahmens notwendig.

1.4.  Wurden Verstöße festgestellt?

In den vergangen drei Jahren wurden keine Verstöße festgestellt, obwohl das Jahr 2020 zu den sonnenscheinreichsten und heißesten Jahren seit Beginn der Aufzeichnungen gezählt wird. Die intensiven Gespräche zwischen der Unteren Wasserbehörde und den Beregnungsverbänden im trockenen Jahr 2019 haben dazu beigetragen, dass seither keine Verstöße vorliegen. Im Jahr 2021 ist nach ersten Hochrechnungen lediglich die Hälfte der erlaubten Wassermenge für die Feldberegnung genutzt worden.

Am Ende des Jahres 2018 wurden Überschreitungen der genehmigten Jahresentnahmenmengen für Feldberegnung festgestellt.

ckblick: 2018 hat erstmalig seit 1976 wieder eine großflächige Dürre in Deutschland sowohl im Oberboden als auch über die gesamte Bodentiefe gebracht. Sommer und Herbst 2018 waren trockener als in allen vorherigen verfügbaren Jahren im Dürremonitor seit 1951. (vgl. Dürremonitor https://www.ufz.de/index.php?de=37937). Dass die langanhaltende Trockenheit nicht nur für die Landwirte im Landkreis problematisch war, sondern ein Ereignis von nationalem Ausmaß war, wurde anhand der belastbaren Schadensmeldungen der Länder und der Erntestatistik 2018 festgestellt. Wie die Daten aus der Erntestatistik zeigten, hatte die Dürre deutliche Auswirkungen auf die deutsche Landwirtschaft. In Niedersachsen sind die Hektarerträge bei Getreide (ohne Körnermais) 2018 um fast 30 % gesunken. Der Bund beteiligte sich an Hilfsprogrammen der Länder, um landwirtschaftlichen Unternehmen zu helfen, die durch die Dürre 2018 in existenzielle Not geraten waren und um einen Teil der entstandenen Schäden auszugleichen (siehe auch https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/klimaschutz/extremwetterlagen-zustaendigkeiten.html).

Anfang 2019 wurde in dieser Angelegenheit direkt der Kontakt mit Beregnungsverbänden gesucht. Hierbei wurde deutlich, dass das erforderliche Wassermengenmanagement in den Verbänden nicht in dem Maße betrieben wurde, wie es die Dürresituation 2018 erforderttte.

Im März 2019 erfolgte eine Anpassung der bestehenden Erlaubnisse durch die Untere Wasserbehörde, in welcher ergänzende Nebenbestimmungen zur Erfassung und Dokumentation der verbrauchten Wassermengen getroffen wurden. Die Erteilung neuer Wasserrechte auch für eine Erhöhung der Entnahmemengen wurde ausgesetzt, solange kein umfassendes Grundwassermodell erstellt worden ist.

Der Dachverband der Beregnungsverbände hat ein solches Grundwassermodell in Auftrag gegeben, das den Einfluss der Wasserentnahmen darstellt und ein Wassermengenmanagement möglich macht. Der Landkreis beteiligt ist anteilig an den Kosten. Das Modell wird derzeit aufgestellt und kalibriert.

Parallel wurden die Gespräche mit den Beregnungsverbänden weitergeführt und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Bei der Kontrolle der Wasseruhren und Beregnungsmaschinen im Sommer 2019 konnte bereits festgestellt werden, dass die Beregnung nun bewusster und in den Abend- und frühen Morgenstunden durchgeführt wurde, um Verdunstungsverluste zu vermeiden.

Nach der Anhörung wurden die Ordnungswidrigkeitenverfahren eingestellt. Seit 2018 wurden keine Überschreitungen festgestellt. Es ist erkennbar, dass die Landwirte sensibler mit ihrem Wasserkontingent haushalten. Es wurde seitdem in ein verbessertes Leitungsnetz und in wassersparende Beregnungstechnik investiert. Einige Verbände liefern freiwillige Meldungen über Wasserentnahmen zum 30.06. jeden Jahres. Der Dialog zum bewussteren Umgang mit der Ressource Wasser wird weitergeführt.

 

1.5.  Wenn ja, gab es Sanktionen? Falls ja welche? Welche Sanktionen wurden verhängt?

Siehe 1.3 und 1.4

 

Für 2021 wurden vorsorglich aufgrund der Erfahrungen aus den vorangegangenen besonders trockenen Jahren Allgemeinverfügungen zur zeitlichen Einschränkung von Entnahmen aus Oberflächengewässern und zur tageszeitlichen Einschränkung der Beregnung vorbereitet. Neben der Wasserentnahme für Feldberegnung wurde insbesondere die private Gartenbewässerung und Swimmingpool-Befüllung viel Wasser verbraucht. Im Sommer 2021 mussten diese aber nicht erlassen werden.

 

 

  1. „Schutzgebiete im Landkreis Peine“

 

2.1.       Im Landkreis Peine gibt es nur wenige Schutzgebiete: Welche sind dies und mit welchem Schutzcharakter?

 

Im Landkreis Peine gibt es 8 Naturschutzgebiete (NSG) und 44 Landschaftsschutzgebiete (LSG). Die 6 Flora-Fauna-Habitat Gebiete (FFH-Gebiete) und 2 Europäischen Vogelschutzgebiete sind z.T. als LSG, z.T. als NSG gesichert. Außerdem gibt es ein Wasserschutzgebiet, das Wasserschutzgebiet Wehnsen.

Komplette Listen aller naturschutzfachlich geschützten Gebiete und Objekte sowie die entsprechenden Schutzverordnungen sind auf der Homepage des Landkreises Peine verfügbar:

https://www.landkreis-peine.de/Ordnung-Umwelt/Umwelt/Natur-und-Landschaft/index.php?La=1&;object=tx,2555.672.1&kat=&kuo=2&sub=0

 

Der Anteil der Natur- und Landschaftsschutzgebiete an der Fläche des Landkreises Peine liegt bei ca. 20 %.

 

Weitere Informationen zum Wasserschutzgebiet und der Schutzgebietsverordnung

sind hier zu finden:

https://www.landkreis-peine.de/Ordnung-Umwelt/Umwelt/Gew%C3%A4sserschutz/index.php?La=1&;object=tx,2555.472.1&kat=&kuo=2&sub=0

 

https://www.landkreis-peine.de/Ordnung-Umwelt/Umwelt/Merkbl%C3%A4tter-und-Antragsformulare/?La=1

 

 

 

 

2.2.       Sind weitere Schutzgebiete in Planung?

In den letzten Jahren war die Untere Naturschutzbehörde vor allem mit der EU-konformen Sicherung der FFH-Gebiete befasst. Diese ist mittlerweile abgeschlossen, aktuell läuft die Managementplanung für die FFH-Gebiete.

Der nächste Schritt ist die Sicherung der beiden Vogelschutzgebiete und deren Managementplanung.

Die Ausweisung neuer Schutzgebiete im Kreisgebiet ist aktuell nicht geplant.

 

2.3.       Sollen vorhandene Schutzgebiete aufgewertet werden? Falls nicht, warum nicht?

Das Vogelschutzgebiet V56 „Wendesser Moor“ (138 ha) setzt sich aktuell aus dem Naturschutzgebiet BR 037 „Wendesser Moor“ (ca. 63 ha) und dem Landschaftsschutzgebiet PE 026 „Schwarzwasserniederung, Blumenhagener Moor, Vorgelände Wendesser Moor, Staatsforst Peine, Harrenkamp Flötheniederung“ (ca. 75 ha) zusammen. Im Rahmen der EU-konformen Sicherung ist in Absprache mit dem Land Niedersachsen geplant, das gesamte VSG als Naturschutzgebiet auszuweisen.

 

2.4.       Wie viele Moorgebiete gibt es im Landkreis Peine mit welcher Fläche?

Auf den beiliegenden Karten (Nds. Moorschutzprogramm Kartierung aus 2016) sind potentielle Moorbereiche dargestellt. Welche Flächenanteile in den dargestellten Gebieten tatsächlich aus Moorböden bestehen, ist der UNB allerdings nicht bekannt. Eine genaue Darstellung der einzelnen Moorflächen liegt dem Landkreis nicht vor.

 

2.5.       Wie ist der aktuelle Zustand der vorhandenen Moorgebiete?

Konkrete Daten zum Zustand der Moore im Kreisgebiet liegen leider ebenfalls nicht vor. Allgemein ist aber festzustellen, dass sich der Klimawandel und die intensive Landwirtschaft im Nahbereich (Wasserentzug für Feldberegnung) negativ auswirken. Optimal für Moorgebiete wäre eine extensive Nutzung, auch die komplette Aufgabe der Nutzung hat eher negative Folgen (Verbuschung).

 

2.6.       Teile des Wendesser Moors sind unter Naturschutz gestellt. Warum profitiert nicht das gesamte Wendesser Moor von dem Schutzstatus?

 

Vgl. Antwort zu Nr. 2

 

 

  1. Wasserqualität im Landkreis Peine

 

3.1.       Wie ist der aktuelle Stand der Wasserqualität im Landkreis Peine?

Bezogen auf die Grund- und Oberflächengewässer werden die Gütedaten zuständigkeitshalber vom Gewässerkundlichen Landesdienst (GLD) im Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) an vom Land Niedersachsen eingerichteten und betriebenen Messstellen des Gewässerüberwachungssystems Niedersachsen (GÜN) erfasst, ausgewertet und bewertet

3.2.       Wie hoch ist der Nitratgehalt?

Die Nitratgehalte schwanken und sind für jede Messstelle sehr unterschiedlich (siehe auch Antwort zu 3.2).

 

 

3.3.       Wo gibt es Entnahmestellen, um die Wasserqualität zu überprüfen?

Messstellen des Gewässerüberwachungssystems (GÜN) existieren auch im Peiner Kreisgebiet. Die gemessenen Daten sowie die ermittelten Trends sind in den interaktiven Karten auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zu finden: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/service/umweltkarten/wasserrahmenrichtlinie_eg_wrrl/nahrstoffbelastungen/n%C3%A4hrstoffkarten-130251.html

 

3.4.       Welche Maßnahmen werden/wurden ergriffen, um die Wasserqualität, falls nötig zu verbessern?

 

Zum vorbeugenden Schutz des Grundwassers im Trinkwassereinzugsgebiet Wehnsen wurde bereits 1993 unter Federführung des Wasserverbands Peine eine Trinkwasserkooperation gegründet. Die Trinkwasserkooperation wird durch den NLWKN von der Betriebsstelle Süd in Braunschweig begleitet und u.a. vom Land Niedersachsen finanziert. Die Kooperation zur nachhaltigem Schutz des Trinkwassers baut auf zwei Säulen auf. Zum einen werden im Einzugsgebiet des Wasserschutzgebiets wirtschaftende Landwirten in Bezug auf die Düngung beraten. Zum anderen werden mit den Landwirten freiwillige Vereinbarungen zur Bewirtschaftung geschlossen, wie zum Beispiel der Anbau von Zwischenfrüchten, die überschüssigen Stickstoff pflanzlich binden, um das Grundwasser vor Nährstoffeinträgen zu schützen. Für die grundwasserfreundliche Bewirtschaftung erhalten die Landwirte einen finanziellen Ausgleich. Das Projekt wird aus EU-Mittel aus dem ELER-Fonds für die Gewässerschutzberatung sowie Landesmittel, etwa aus der Wasserentnahmegebühr, für freiwillige Vereinbarungen wie den Zwischenfruchtanbau oder die gewässerschonende Fruchtfolge finanziert.

 

In der Kooperation ist sowohl der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), die Landwirtschaftskammer und Vertreter der Landwirte und ein beratendes Büro vertreten. Die Untere Wasserbehörde ist hier nur Beisitzerin. Dieses Schutzkonzept wird vorab von der zuständigen Landesbehörde, dem NLWKN, geprüft und regelt die Zusammenarbeit über einen Zeitraum von fünf Jahren.

 

Weitere Informationen zu vorbeugendem Trinkwasserschutz des Wasserverbands Peine: https://wvp-online.de/trinkwasser/vorbeugender-trinkwasserschutz

 

Zusätzlich zu den Anforderungen, die die Wasserschutzgebietsverordnung und die Düngeverordnung an das Aufbringen von Düngemitteln an die Landwirtschaft stellt, wurde von der Unteren Wasserbehörde im März 2020 eine Allgemeinverfügung zur Aufbringung von organischem Düngemitteln im Wasserschutzgebiet Wehnsen erlassen.

 

Im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens zur EU-  Nitrat-Richtlinie hat das Land Niedersachsen im Mai 2021 eine neue Landesdüngeverordnung die Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO)beschlossen. Gleichzeitig wurden nitratbelastete Gebieten (Roten Gebieten) gemäß der „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten(AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) ausgewiesenen, die in einer „Gebietskulisse“ veröffentlicht wurden. In diesen Gebieten müssen die Anforderungen der NDüngGewNPVO eingehalten werden und die Maßnahmen gemäß § 13a DüV sind umzusetzen.

 

Für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorgaben sowie der Melde- und Dokumentationspflichten ist die Düngebehörde der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zuständig. Weitere Informationen zu den Anforderungen und der Gebietskulisse sind bei der Landwirtschaftskammer zu finden: 

https://www.duengebehoerde-niedersachsen.de/duengebehoerde/news/38275_Rote_Gebiete_-_welche_Vorgaben_gelten_in_nitratbelasteten_Gebieten

 

3.5.       Zeigen sich Erfolge dieser Maßnahmen?

Die Trinkwasserkooperation wird fachlich von einem beauftragten ro begleitet. Der Erfolg der Maßnahmen wird regelmäßig ausgewertet. Der letzte dem Fördergeldgeber vorgestellte Bericht aus dem Jahr 2020 belegt den Erfolg der Beratung und der getroffenen Maßnahme. Daher wurde seitens des Landes die Fortführung der Trinkwasserkooperation befürwortet. Sie wird vom Land weiter gefördert.

 

Die Meldungen bei der Düngebehörde der Landwirtschaftskammer Niedersachen im Rahmen der Umsetzung der NDüngGewNPVO müssen erstmalig zum 31.03.2022 für das abgelaufene Düngejahr in der Meldedatenbank ENNI (Elektronische Nährstoffmeldungen Niedersachsen) erfolgen. Ob die Maßnahmen in den (roten) Gebieten wirken, wird das Land, welches misst auswertet und bewertet, daher erst in den kommenden Jahren darstellen können.

 

 

Ziele / Wirkungen:

entfallen

 

Ressourceneinsatz:

entfällt

 

Schlussfolgerung:
entfällt


Anlage 1: Anfrage B90-Grüne für AUV 29.03.2022

Anlage 2: Übersichtsplan Fuhseniederung

Anlage 3: Übersichtsplan Eddesser Seewiesen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anfrage B90-Grüne für AUV 29.03.2022 (872 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_1_Uebersichtsplan_501_Fuhseniederung (569 KB)      
Anlage 3 3 Anlage_2_Uebersichtsplan_502_Eddesser_Seewiesen (463 KB)