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Vorlage - 2022/047  

Betreff: Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Geld- und Sachspenden der Robert-Bosch-Stiftung für die IGS Lengede

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Beteiligt:Fachdienst Schule, Kultur, Sport
Bearbeiter/-in: Scholz, Imme   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
22.06.2022 
5. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

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Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Der Annahme einer Geldspende in Höhe von 2.500 € und einer Sachspende in Form der Übernahme von Honorarkosten, Reisekosten und Übernachtungskosten für die Prozessbegleitung wird zugestimmt.


Inhaltsbeschreibung:

Die Schule wird durch Expertinnen und Experten, die die Robert-Bosch-Stiftung stellt, im Prozess der individuellen Schulentwicklung begleitet.

 

Die IGS Lengede hat 2021 einen Schulpreis zum Thema "Digitale Lösungen umsetzen" gewonnen. Ausgelobt wurde dieser Preis durch die Robert-Bosch-Stiftung und der Heidehof Stiftung in Zusammenarbeit mit ARD und ZEIT Verlagsgruppe. Dieser Schulpreis wird seit 2006 ausgelobt. In der Folge werden diese Schulen anschließend durch die Robert-Bosch-Stiftung ausgewählt mit einer Förderung im Bereich "Individuelle Schulentwicklungsplanung". Dazu gehört die Stellung von zwei Prozessbegleitern, die im Tandem die Schule in ihrem individuellen Schulentwicklungsprozess für die kommenden zwei Jahre begleiten. Es können durch das Tandem 7 - 9 Termine in Präsenz oder digital in dieser Zeit erfolgen. Die Inhalte der Termine werden individuell mit der Schule für jeden Termin abgestimmt. Jeder Termin wird durch die Robert-Bosch-Stiftung mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 450 € netto pro Person vergütet. Bei Präsenzterminen werden durch die Stiftung auch alle anfallenden Reise- und Übernachtungskosten der beiden Prozessbegleiter getragen. Diese Kosten sind nicht bezifferbar. Es steht bisher nicht fest, inwieweit Präsenztermine stattfinden sollen/können/werden. Ansonsten trägt die Stiftung bei 7 Terminen Kosten in Höhe von 7.497 €, bei 9 Terminen 9.639 €. Bei dieser Spende handelt es sich um eine Sachspende, die daher von der Höhe her nicht genau bezifferbar ist, jedoch deutlich über 7.500 € liegen wird.

 

Die Geldzuwendung in Höhe von 2.500 € wird der Schule anschließend zur Verfügung gestellt, um die individuellen Schulentwicklungsziele zu erreichen, die mit den Prozessbegleitern erarbeitet wurden.

 

 

Ziele / Wirkungen:

Mit den Spenden soll die Schulentwicklungsplanung unterstützt werden.

 

 

Ressourceneinsatz:

Die Spenden betreffen das Produkt 21801 – Schulverwaltung Gesamtschulen – (siehe Seiten 330 und 336 des Haushaltsplanes 2022) und hier insbesondere die auf Seite 330 unter der Rubrik Leistungsumfang als Betrieb IGS Lengede aufgeführte Schule.

 

Nach Abschluss der Prozessbegleitung wird das erarbeitete Ergebnis umzusetzen sein. Sodann ist mit Aufwendungen zu rechnen, die nicht vollständig aus der Geldspende gedeckt werden können. Die zusätzlichen Kosten werden sodann aus dem Budget des FD 19 gedeckt werden müssen.

 

Die Spende wird grundsätzlich erst durch die rechtsverbindliche Annahme der Spende wirksam. Eine Verwendung der Spende darf erst mit der Genehmigung der Annahme erfolgen.

 

 

Schlussfolgerung:

Gründe, die gegen eine Annahme der Spende sprechen, sind nicht ersichtlich. Insbesondere nicht für den ersten Teil, der noch keine direkten Folgekosten verursacht.
 


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