Inhalt

Vorlage - 2022/064  

Betreff: Weitere Umsetzung der Istanbul-Konvention im Landkreis Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Gleichstellungsbeauftragte Beteiligt:Fachdienst Soziales
Bearbeiter/-in: Kilinc, Nergiz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales Kenntnisnahme
24.05.2022 
3. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja

Migration

ja

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Inhaltsbeschreibung:

Die Zahlen von häuslicher Gewalt gehen im Landkreis Peine seit einigen Jahren in die Höhe. Die Aufenthaltszeiten der Frauen im Frauenhaus verlängern sich, das Sozialministerium sieht beim Peiner Frauenhaus überwiegend eine rote Ampel, d. h. das Frauenhaus ist belegt.

Die Einhaltung der im Übereinkommen der Istanbul-Konvention festgelegten Forderungen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häuslicher Gewalt wird durch die GREVIO (Expertengruppe des Europarates) bis auf die kommunale Ebene hinunter überwacht. Hierin liegt nicht nur die Pflicht zu handeln, sondern auch eine große Chance: Die Istanbul-Konvention zeigt in ihren 61 Artikeln, die die nationale Arbeit beschreiben, einen detaillieren Fahrplan, der alle notwendigen Aspekte beleuchtet, die zur Verwirklichung einer Gesellschaft notwendig sind, in der Frauen und Männer, Jungen und Mädchen gleichberechtigt und unversehrt an Körper und Seele leben können.

Die ersten Schritte im Umsetzungsprozess der Istanbul-Konvention im Landkreis Peine begannen bereits 2018.

In der AGAS Sitzung am 19.11.2018 berichtete die Gleichstellungsbeauftragte unter Top 5 über die Istanbul-Konvention - ein Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von jeglicher Gewalt gegen Frauen, einschließlich häuslicher Gewalt, dass die Bundesregierung am 12.10.2017 ratifiziert hat.

In der Sitzung vom AGAS am 19.11.2018 wurde über entsprechende Maßnahmen r den Landkreis Peine diskutiert.

Die Gleichstellungsbeauftragte machte deutlich, dass es dazu mehrere Gespräche mit den Beratungs-und Schutzeinrichtungen Frauenhaus, BISS Beratungsstelle und Heckenrose geben wird.

Die Analyse gemeinsam mit dem Frauenhaus hat ergeben, dass der Unterstützungsbedarf der meisten Frauen und Kinder in den letzten Jahren weit über die Überwindung und Verarbeitung der erlebten Gewalt hinausgeht. Neben der erlebten Gewalt haben Frauen häufig weitere Problemlagen, wie Erlebnisse von Flucht und Vertreibung, unsicherer Aufenthaltsstatus, fehlende Sprach-und Rechtskenntnisse, Überschuldung und mehr.

Das alte Konzept der partiellen Selbstverwaltung im Frauenhaus durch ihre Bewohnerinnen ist nicht mehr realisierbar. Rufbereitschaften rund um die Uhr sind von den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen auf Dauer nicht mehr leistbar. Im Jahr 2019 mussten bis Oktober ca. 70 Frauen abgewiesen bzw. weitervermittelt werden, weil es keinen Platz im Frauenhaus mehr gab, 41 Frauen konnten aufgenommen werden.

Der Kreistag hat daraufhin bereits Ende 2019 einige politische Entscheidungen im Rahmen der Istanbul-Konvention getroffen. So konnte das Frauenhaus eine 24-Stunden-Betreuung auf Honorarbasis einrichten und somit die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen entlasten. Seit Mitte März 2020 ist der 24-Stunden-Bereitschaftsdient für von Gewalt betroffene Frauen eingerichtet. Darüber hinaus wurde die Anmietung einer Dreizimmerwohnung für weitere von Gewalt betroffene Frauen als Übergangswohnung möglich. Durch die Anmietung einer solchen Wohnung sind die Kapazitäten zur Betreuung zusätzlicher Bewohnerinnen erweitert worden. Deshalb hat der Kreistag zum Haushalt 2022 eine Erhöhung der Transferleistungen fürs Frauenhaus beschlossen.

Das Sozialministerium hat für ganz Niedersachsen ein Ampelsystem für freie Plätze in Frauenhäusern eingeführt und festgestellt, dass die Ampel für das Peiner Frauenhaus immer auf „rot“ steht, das Frauenhaus also immer belegt ist. Deshalb ist das Sozialministerium an den Landkreis Peine herangetreten, um für das Förderprogramm des Bundes zur Finanzierung einer Immobilie zu werben, um weiteren notwendigen Schutzraum für von Gewalt betroffene Frauen im Landkreis Peine zur Verfügung stellen zu können.

Das Investitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ des Bundes fördert investive bauliche Maßnahmen im Rahmen von innovativen Konzepten, einschließlich Sanierungen sowie den Erwerb geeigneter Immobilien. Die Förderung liegt bei bis zu 90%, also bleibt eine mindestens 10%ige Eigenbeteiligung.

Die Immobilie ginge nach 15 Jahren in den Besitz des Käufers, Peiner Frauenhausverein, über.

Mit dem Beschluss vom 07.10.2020 hat der Kreisausschuss sich dafür ausgesprochen, dass der Frauenhausverein e.V. im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms “Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Förderantrag zur Erweiterung der Räumlichkeiten des Peiner Frauenhauses stellt. Dafür hat die Politik 50.000 € als Komplementärmittel in Aussicht gestellt.

Mit dieser finanziellen Zusage und der Option, das entsprechende Nebengebäude erwerben zu können, hat das Frauenhaus ein innovatives Konzept erarbeitet und eine Förderanfrage bei Land und Bund am 16.02.2021 gestellt.

Das Land Niedersachsen hat die Förderanfrage des Peiner Frauenhauses positiv bewertet. Diese Bewertung wurde an den Bund weitergeleitet.

Als nächstes sollte ein Vorort-Termin von der Bundesservicestelle organisiert werden, um die Festlegung zentraler Punkte zu besprechen, als Vorbereitung für die Antragstellung beim Bund.

Dazu wurden die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens der zu erwerbenden Immobilie und eines baufachlichen Gutachtens notwendig, die aber nicht Teil der Projektförderung sind und erst nach Genehmigung des Antrages förderfähig wären. Nur bei Antragsgenehmigung würden diese Kosten erstattet. Auch hierfür hätte die Politik finanzielle Mittel von ca. 18.000 € zur Verfügung stellen müssen.

In der Verwaltungsführung wurde festgelegt, dass das Frauenhaus baufachlich beraten und begleitet werden müsse. Dies ist mit einer Gebäudebegehung Ende 2020 eingeleitet worden, später aber wegen der Corona-Pandemie nicht mehr weiterverfolgt worden.

Das Frauenhaus bzw. der Frauenhausverein hat daraufhin beschlossen, doch keinen Förderantrag zu stellen.

In einem mündlichen Vortrag werden weitere wichtige Themen der Istanbul Konvention (Artikel1-61) angesprochen und mögliche Maßnahmen benannt, wie z.B. gezielte Maßnahmen zur Prävention oder die Einrichtung einer Koordinierungsstelle.

 

 

 

Ziele / Wirkungen:

Die Istanbul Konvention hat drei zentrale Aspekte:

            Es geht um Verhütung also Prävention.

            Es geht um Abbau also bestehende Gewaltstrukturen zu verändern.

Dazu gehört auch die Versorgung der Betroffenen durch Hilfe-, Schutz- und Beratungseinrichtungen.

            Es geht um Gewalt und häusliche Gewalt also darum jede Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu verhindern und zu beseitigen, unabhängig vom Ort oder Verursacher, innerhalb und außerhalb von Familie und Sozialbeziehungen.

Hilfs-und Schutzangebote sind nur ein Teil der umzusetzenden Maßnahmen. Um erfolgreich im Sinne der Istanbul Konvention zu sein, müssen alle drei Aspekte bedacht und Maßnahmen dazu umgesetzt werden.

 

Bildung:

Die Istanbul Konvention sieht in vielen Themenbereichen die Fortbildung von Fachkräften vor. Geregelt wird dies in Artikel 15 mit der Verpflichtung zur Schaffung von Aus-und Fortbildungen für alle Berufsgruppen, die mit Opfern oder Tätern von geschlechtsbezogener Gewalt arbeiten; zur Verhütung und Bekämpfung dieser Gewalt; zu den Bedürfnissen und Rechten der Opfer und zur Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen.

 

 

Ressourceneinsatz:

Erst nach politischer Entscheidung über die Umsetzung weiterer Maßnahmen können finanzielle und personelle Ressourcen benannt werden.

 

 

Schlussfolgerung:

Beratung über weitere Maßnahmen


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