Inhalt

Vorlage - 2022/067  

Betreff: Beförderung von Herrn Dirk Hornemann zum Kreisverwaltungsoberrat
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Personal und Service Bearbeiter/-in: Ehlers, Adelheid
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
22.06.2022 
5. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

12.200 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Herr Dirk Hornemann wird zum 01.07.2022 zum Kreisverwaltungsoberrat beim Landkreis Peine befördert.


Inhaltsbeschreibung:

Herrn Hornemann ist seit 01.08.1991 beim Landkreis Peine beschäftigt und hat in seiner beruflichen Laufbahn diverse Funktionen innerhalb der Kreisverwaltung erfüllt. Mit Wirkung vom 11.08.2009 wurde ihm die Leitung des Fachdienstes „Ordnungswesen“ übertragen.

 

Er verfügt über die Laufbahnbefähigung für den „gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst“ und hat mit Beschluss des Kreistages vom 19.12.2018 eine Qualifizierung für Ämter der Besoldungsgruppe A 14 NBesG durchlaufen. Der Kreistag hat entsprechend den Vorgaben der dafür gültigen Qualifizierungsrichtlinie beim Landkreis Peine in seiner Sitzung am 18.03.2020 vom erfolgreichen Abschluss der Qualifizierung Kenntnis genommen.

 

Der Fachdienst „Ordnungswesen“ ist mit rd. 60 Beschäftigten und seiner heterogenen Aufgabenstellung einer der größeren Fachdienste der Kreisverwaltung. Eine Bewertung der Stelle der Fachdienstleitung hatte eine Wertigkeit nach Besoldungsgruppe A 14 NbesG ergeben. Die Stelle ist entsprechend im Stellenplan ausgewiesen.

 

Da Herr Hornemann in seiner Funktion als Fachdienstleiter eine große Wertschätzung genießt und alle formalen Anforderungen an eine Beförderung in die Besoldungsgruppe A 14 NbesG erfüllt, soll eine entsprechende Beförderung zum 01.07.2022 erfolgen.

 

 

Ziele / Wirkungen:   Entfällt.

 

 

Ressourceneinsatz:   Anteilig alle Produkte des FD 16.

 

 

Schlussfolgerung:   Entfällt.
 


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