Inhalt

Vorlage - 2022/076  

Betreff: Warnung der Bevölkerung bei Krisensituationen im Landkreis Peine; Aufbau einer flächendeckenden Sireneninfrastruktur
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Lahmann, Carolin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz Vorberatung
30.05.2022 
2. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
22.06.2022 
5. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

 Max. 2.300.000 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufbau einer flächendeckenden Sireneninfrastruktur im Landkreis Peine umzusetzen.


Inhaltsbeschreibung:

Im Landkreis Peine wurde durch den Bund bis zum Ende des kalten Krieges ein flächendeckendes Sirenennetz zur Warnung der Bevölkerung im Zivilschutzfall (Verteidigungsfall) vorgehalten. Im Laufe der 90er Jahre wurden die Ressourcen und Fähigkeiten im Zivilschutzbereich zurückgefahren und die entsprechenden Sirenenstandorte wurden zurückgebaut.

Das Land Niedersachsen unterließ die Schaffung eines eigenen Systems zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall.

 

Zudem haben auch die Gemeinden / Stadt die Alarmierung der Feuerwehreinsatzkräfte anderweitig aufgestellt und somit die Sirenenstandorte zum Teil zurückgebaut.

Lediglich in den Gemeinden Edemissen, Hohenhameln und Wendeburg befinden sich noch aktive Sirenenstandorte.

 

Die Erfahrungen der vergangenen Monate, insbesondere mit der veränderten sicherheitspolitischen Bedrohungslage in Ost-Europa und den Auswirkungen des Klimawandels in Form von stark auftretenden Naturgefahrereignissen (z.B. Hochwasserkatastrophe Ahrtal) zeigen, dass eine effektive Warnung der Bevölkerung von erheblicher Bedeutung ist.

Nur durch eine effektive zielgerichtete Warnung der Bevölkerung können diese in Krisensituation die geeigneten Schutz- und Selbsthilfemaßnahmen ergreifen.

Die derzeit eingesetzten Warnmittel (Rundfunk, Apps) zur Warnung der Bevölkerung haben in der Vergangenheit gezeigt, dass eine Großzahl der Bevölkerung nicht erreicht wird. Insbesondere der durchgeführte bundesweite Warntag im Jahr 2020 hat erhebliche Mängel aufgezeigt.

Aus diesem Grund sollte die Warnung der Bevölkerung nicht nur auf die derzeit eingesetzten Warnmittel begrenzt werden, sondern auch die klassische Sirenenalarmierung sollte wieder in den Vordergrund rücken.

 

Eine Anpassung der Strukturen im Bevölkerungsschutz an zukünftige zu erwartende Szenarien ist vorzunehmen. Nur mit einer breiten Fächerung an Warnmitteln können viele Personen erreicht werden und mögliche Personenschäden verhindert werden.

 

Die Zuständigkeit des Landkreises Peine zur Warnung der Bevölkerung ergibt sich zum einen aus dem Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz (NKatSG) sowie dem Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG).

Gem. § 2 NKatSG obliegt der Auftrag zur Warnung der Bevölkerung den Landkreisen und kreisfreien Städten als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises. Aus § 6 Abs. 2 ZSKG lässt sich die Pflicht zur Errichtung von Einrichtungen und Maßnahmen zur Bevölkerungswarnung herleiten.

 

Auf Grundlage der oben angesprochenen Gründe hat sich der Landkreis Peine im vergangenen Jahr auf dem Weg gemacht, eine Sireneninfrastrukturplanung auszuarbeiten. Das Ingenieurbüro Bergmann Engineering GmbH wurde im Rahmen eines Vergabeverfahrens mit der Ausarbeitung beauftragt.

 

Nunmehr liegt die Sireneninfrastrukturplanung des Ingenieurbüros für den Landkreis Peine vor. Demnach müssen im gesamten Kreisgebiet rund 140 Sirenenstandorte errichtet werden, um eine flächendeckende Warnung der Bevölkerung gewährleisten zu können.

r die Umsetzung der Sireneninfrastrukturplanung fallen Kosten in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro (Brutto) an.

 

Sowohl der Bund als auch das Land Niedersachsen haben die o.g. Problematik erkannt und entsprechende Förderprogramme zum Wiederaufbau der Sireneninfrastruktur auf den Weg gebracht.

So stehen dem Land Niedersachsen aus dem Förderprogramm des Bundes für die Jahre 2021 + 2022 rund acht Millionen Euro zur Verfügung.

Weitere zehn Millionen Euro werden vom Land Niedersachsen für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt.

 

Die Mittel des Bundes für das Jahr 2021 wurden nach dem sogenannten „Windhundprinzip“ verteilt und sind bereits vergriffen.

Die Fördermittel des Bundes für das Jahr 2022 sowie die Fördermittel des Landes werden auf Grund von Priorisierungen für jeden einzelnen Sirenenstandort verteilt. Die Kriterien wurden vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (MI) in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden festgelegt.

 

Der notwendige Förderantrag des Landkreises Peine wurde fristgerecht bis Ende April an das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) gestellt.

Eine Refinanzierung der Kostennnte bis zu einer Höhe von 1,7 Millionen € erfolgen. Voraussetzung für die maximale Fördersumme ist, dass jeder Sirenenstandort gefördert wird.

 

Nachstehend informationshalber die festgelegten Kriterien:

 

  • Das Warngebiet des Sirenenstandortes liegt in einem Hochwasserrisiko der ZÜRS Zone 4,
  • das Warngebiet des Sirenenstandortes liegt in einem sturmflutgefährdeten Bereich,
  • das Warngebiet des Sirenenstandortes liegt in einer Gemeinde mit mindestens einem Seveso-III-Betrieb, für den ein externer Notfallplan nach §§ 10 a oder 10 b NKatSG erforderlich ist,
  • das Warngebiet des Sirenenstandortes liegt in einer Gemeinde mit mehr als fünf Seveso-III-Betrieben, für die ein externer Notfallplan nach §§ 10 a oder 10 b NKatSG erforderlich ist,
  • das Warngebiet des Sirenenstandortes liegt im 20 km-Radius einer kerntechnischen Anlage im Sinne des NKatSG,
  • es liegt eine abgeschlossene Warninfrastrukturplanung mit den Gemeinden vor und
  • es liegt ein besonderes Landesinteresse für den Sirenenstandort vor (Punktzahl wird vom Land vergeben)

 

Aufgrund der Gegebenheiten im Landkreis Peine und den daraus resultierenden geringeren zu vergebenden Priorisierungspunkten, ist mit einer 100 %-Förderung jedoch nicht zu rechnen.

 

Neben den Errichtungskosten fallen weitere jährliche Kosten für den Landkreis Peine an. Um eine hohe Systemverfügbarkeit und Funktionsfähigkeit sicherzustellen, ist eine jährliche Wartung vorzunehmen.

Die zu erwartenden Kosten der Wartung und Instandhaltung liegen bei rund 500 € pro Sirenenstandort, sodass jährlich Kosten in Höhe von rund 70.000 € anfallen werden.

 

Aufgrund der aktuellen Ereignisse und der sehr dynamischen Marktlage auf dem Gebiet der Sirenentechnik ist eine schnellstmögliche Entscheidung über die grundsätzliche Umsetzung anzustreben, um im Anschluss unverzüglich mit den notwendigen Maßnahmen und der Erstellung der Leistungsbeschreibung für das Vergabeverfahren beginnen zu können.

 

Nach Rücksprache mit dem NLBK ist mit einer Entscheidung über den Förderantrag voraussichtlich im III. Quartal 2022 zu rechnen.

 

 

Ziele / Wirkungen:

Warnung der Bevölkerung bei Krisensituationen im Landkreis Peine.

 

Ressourceneinsatz:

Die benötigten Finanzmittel werden im Haushalt 2023 berücksichtigt und eingeplant. Sie werden dem Produkt 12810000 – Katastrophenschutz, Finanzkonto 7831100 zugeordnet.

 

Schlussfolgerung:
Die Installation und der flächendeckende Betrieb eines wirksamen akustischen Warnsystems für die gesamte Bevölkerung im Landkreis Peine ist mit Blick auf die aktuelle und zukünftige geopolitische Lage und auch zur wirksamen Warnung vor möglichen Naturkatastrophen oder asymmetrischen Lagen umgehend umzusetzen. Alternativen wie zum Beispiel digitale Medien (Apps) haben sich in der Vergangenheit nicht hinreichend bewährt.


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