Inhalt

Vorlage - 2022/039-01  

Betreff: Gründung eines Landschaftspflegeverbandes im Landkreis Peine - Beschlussfassung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2022/039
Federführend:Fachdienst Umwelt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Vorberatung
21.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
22.06.2022 
5. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf Satzung LVP Peine eV 2022  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

50.000 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

ja

 

 


 


Der Gründung eines Landschaftspflegeverbandes im Landkreises Peine in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins mit dem Landkreis Peine als Gründungsmitglied wird unter Zugrundelegung des beigefügten Satzungsentwurfes zugestimmt.

 

Es wird dem zugestimmt, dass der Landkreis den Landrat bzw. die Landrätin oder eine von diesem bzw. dieser benannten Person aus der Kreisverwaltung der Mitgliederversammlung des Landschaftspflegeverbandes zur Bildung des Vorstandes vorschlägt.

 

Der Gewährung eines jährlichen Zuschusses in Höhe von 50.000,- € an den Landschaftspflegeverband wird zugestimmt.


Mit der Gründung eines Landschaftspflegeverbandes sollen Projekte und Maßnahmen zum Umwelt und Naturschutz umgesetzt werden, die dauerhaft und damit nachhaltig zur Verbesserung der Situation der Biodiversität im Landkreis Peine beitragen werden. Diese Projekte sowie eigene Bildungsmaßnahmen des Landschaftspflegeverbandes werden gleichzeitig das Bewusstsein in der Bevölkerung für Nachhaltigkeit, Umwelt- und Naturschutz stärken.

Die Informationsvorlage 2022/039 zur Gründung eines Landschaftspflegeverbandes r den Landkreis Peine wurde in der Sitzung des AUV am 29.03.2022 und im Kreisausschuss am 25.05.2022 behandelt.

Wie dargestellt, soll der Landschaftspflegeverband im Landkreis Peine die Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Landwirtschaft voranbringen. Markenzeichen des Landschaftspflegeverbandes soll die gleichberechtigte und freiwillige Zusammenarbeit zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Landwirtschaft, des Naturschutzes und des Landkreises sein.

Seit März 2022 wurden weitere Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Naturschutzverbänden, mit Vertretern des Landvolkverbandes sowie dem Kreisnaturschutzbeauftragten geführt. Diese hatten die Möglichkeit, ihre Ideen, Anregungen und Vorschläge einzubringen. Von der Mehrheit der Gesprächsteilnehmenden wurde die Gründung eines Landschaftspflegeverbandes begrüßt bzw. ausdrücklich befürwortet.

Mit Blick auf die Erfahrungen anderer Verbände erscheint es sinnvoll, dem Landschaftspflegeverband die Rechtform eines eingetragenen Vereins zu geben. In Anlehnung an die Satzung des Landschaftspflegeverbandes Wolfenbüttel und die Mustersatzung des Dachverbandes der Landschaftspflegeverbände (Deutscher Verband für Landschaftspflege DLV) wurde dazu bereits ein Satzungsentwurf (siehe Anlage) für den Landschaftspflegeverband Peine erarbeitet.

Vorgesehen ist es, die Vorsitzenden drittelparitätisch aus Land- und Forstwirtschaft, Umweltverbänden und Kommune zu besetzen. Darüber hinaus sollen dem Vorstand zwei Mitglieder des Kreistages als Beisitzende angehören.

Eine zu bildende Geschäftsstelle mit einer Geschäftsführerin bzw. einem Geschäftsführer des LPV erarbeitet Konzepte, kalkuliert Kosten, beantragt Fördergelder und erledigt die Abrechnungen. Sie ist neben der Erfolgskontrolle der Maßnahmen auch zuständig für die Abstimmung und Koordination aller Beteiligten untereinander. Arbeiten praktischer Art können von Garten- und Landschaftsbau- oder auch landwirtschaftlichen Betrieben ausgeführt werden. Auch der Einsatz jahreszeitlich nicht voll ausgelasteter kommunaler Beschäftigter ist eine Option, die in anderen Kommunen umgesetzt wird. Der tatsächliche Umfang, in dem die Geschäftsstelle tätig wird, richtet sich nach dem Bedarf und wird vom Vorstand festgelegt.

Um eine möglichst breite Wirkung zu erzielen, ist es beabsichtigt, im nächsten Schritt alle kreisangehörigen Gemeinden in den Landschaftspflegeverband einzubeziehen. Es ist angedacht, dass der Landschaftspflegeverband auf alle Grundstückseigentümer, also auch auf die Gemeinden, beratend zugeht. Außerdem wäre es nschenswert, wenn alle kreisangehörigen Gemeinden auch Mitglied des Landschaftspflegeverbandes würden und als Mitglieder Impulse geben.

 

Ziele / Wirkungen:

Der Mehrwert des Landschaftspflegeverbandes soll darin liegen, dass Naturschutzmaßnahmen und -projekte durchgeführt und unterstützt werden, die bisher nicht oder nicht in dem Umfang umgesetzt werden konnten. Umwelt- und Naturschutzverbände können Unterstützung durch den Landschaftspflegeverband erhalten. Dies soll die Arbeit der Umwelt- und Naturschutzverbände und insbesondere die Zusammenarbeit mit Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümern nachhaltig stärken.

Die Aufgaben des Landschaftspflegeverbandes werden zunächst im Satzungszweck niedergeschrieben:

a)      die Schaffung ökologisch wertvoller Flächen in seinem Wirkungsbereich im Einvernehmen mit den Eigentümern, Bewirtschaftern sowie Naturschutzbehörde und organisationen,

b)      die Schaffung eines Biotopverbundsystems durch Neuanlage von Lebensräumen und durch eine vernetzende Flächensicherung,

c)       die Durchführung von Schutzprojekten für gefährdete Tier- und Pflanzenarten,

d)      die Information und Bildung der Akteure und der Öffentlichkeit über Landschaftspflege, Natur- und Artenschutz.

Dieser Satzungszweck bildet den Rahmen der Tätigkeit des Landschaftspflegeverbandes. Arbeitsschwerpunkte müssen durch Mitgliederversammlung und Vorstand festgelegt werden und sollen sich im Laufe der Zeit fortentwickeln. Hierzu werden Fachausschüsse gebildet, die den Vorstand beraten und unterstützen.

 

Ressourceneinsatz:

Die Tätigkeit im Vorstand des Landschaftspflegeverbandes erfolgt ehrenamtlich oder im Rahmen der beruflichen Tätigkeit. Für den Betrieb der Geschäftsstelle (Geschäftsführung, Verwaltung) sind hauptamtliche Stellenanteile notwendig. Beim LPV Wolfenbüttel erfolgt die Organisation der Geschäftsstelle über das Landvolk mit dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

r die Sicherung der Geschäftsstelle und eine gewisse Grundausstattung mit Hardware und Projektmitteln ist eine institutionelle Förderung durch den Landkreis Peine nötig. Die Höhe der jährlichen Förderung richtet sich einerseits danach, welche Leistungen der Landschaftspflegeverband von einer geschäftsführenden Stelle abruft, andererseits danach, welcher Betrag bereits für Arbeitsmittel bzw. Projekte eingesetzt werden soll. Je nach konkreter Organisationsstruktur sind ca. 40.000,- € - 50.000,- € pro Jahr anzusetzen. Diese Summe ist im Produkt 55401000 Naturschutz und Landschaftspflege zusätzlich einzustellen. Es wäre Aufgabe des Vorstandes, die genaue Organisationsstruktur der Geschäftsführung festzulegen.

 

Nach dem Satzungsentwurf ist vorgesehen, dass zwei Mitglieder des Kreistages dem Vorstand des Landschaftspflegeverbandes als Beisitzer oder Beisitzerin angehören. Die beiden Beisitzer bzw. Beisitzerinnen sowie die jeweilige Vertreterin bzw. der jeweilige Vertreter werden vom Kreistag aus den Reihen der Kreistagsmitglieder benannt. Die Dauer dieser Aufgabe ist an die Wahlperiode geknüpft und erlischt automatisch mit Ende der Wahlperiode.

Die einzelnen konkreten Projekte des LPV werden über Förderprogramme, Ersatzgeld oder Öko-Sponsoring finanziert.

 

Schlussfolgerung:

Nach einer ersten Information des Umweltausschusses (März 2022) und des Kreisausschusses (Mai 2022) wurden weitere Gespräche zwischen Landvolkverband, Vertretern der Naturschutzorganisationen, dem Kreisnaturschutzbeauftragten und der Kreisverwaltung geführt. Nun ist der Weg beschrieben, einen Landschaftspflegeverband im Landkreis Peine zu gründen. Mit Zustimmung des Kreistages zur Gründung des Landschaftspflegeverbandes in der Rechtsform eines Vereins mit dem Landkreis Peine als Gründungsmitglied, werden aktiver Naturschutz und Umweltbildung weiter gefördert und die Zusammenarbeit mit Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümern und den Naturschutzverbänden nachhaltig gestärkt.

 


Entwurf Satzung LVP Peine eV 2022

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Satzung LVP Peine eV 2022 (72 KB)      
Stammbaum:
2022/039   Gründung eines Landschaftspflegeverbandes im Landkreis Peine   Fachdienst Umwelt   Informationsvorlage
2022/039-01   Gründung eines Landschaftspflegeverbandes im Landkreis Peine - Beschlussfassung   Fachdienst Umwelt   Beschlussvorlage