Inhalt

Vorlage - 2022/119  

Betreff: Aktuelle Zahlen bzgl. Ausländer/-innen und Asylbewerber/-innen im LK Peine einschließlich deren Entwicklung seit dem Jahr 2012 sowie Auswirkungen des Flüchtlingszuzuges auf die Einbürgerungszahlen
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Lahmann, Carolin  Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz Kenntnisnahme
12.09.2022 
3. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

ja

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Inhaltsbeschreibung:

Ausführungen der Ausländerbehörde des Fachdienstes Ordnungswesen (Sachgebiet 16.21):

 

Im Folgenden werden die aktuellen Zahlen (Stand 30.06.2022) der Ausländer/-innen und Asylbewerber/-innen im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Peine sowie deren Entwicklung seit dem Jahr 2012 dargestellt.

 

Gesamtzahl der Ausländer/-innen im Landkreis Peine (inkl. Asylbewerber/-innen) jeweils Stand Dezember des Jahres:

 

2012 -   6508 Personen

2013 -   6874 Personen

2014 -   7401 Personen

2015 -   9059 Personen

2016 -   9923 Personen

2017 - 10405 Personen

2018 - 11029 Personen

2019 - 11341 Personen

2020 - 11983 Personen

2021 – 12757 Personen

30.06.2022 – 14337 Personen

 

Die Gesamtzahl der Ausländer/-innen im Landkreis Peine steigt mithin stetig. Durch den Zuzug der ukrainischen Flüchtlinge ist fortlaufend mit einem weiteren Anstieg zu rechnen.

 

Aktuelle Hauptherkunftsländer sind die Türkei (2272 Personen), Syrien (1793 Personen), Polen (1628 Personen), Ukraine (1331 Personen), Irak (836 Personen), Rumänien (677 Personen), Bulgarien (577 Personen), Kosovo (305 Personen), Afghanistan (294 Personen), Italien (293 Personen) und Serbien (278 Personen).

 

Die bereinigte Fallzahl (nach Abzug der wenig Arbeit verursachenden EU-Bürger/-innen) pro Sachbearbeiter/-in ist bei einer Anzahl von fünf Sachbearbeiter/-innen in der Ausländerbehörde von 980 Fällen auf 1986 Fälle pro Sachbearbeiter/-in gestiegen und hat sich damit mehr als verdoppelt. Durch Optimierungen in der Aufbau- und Ablauforganisation konnte die Fallzahlsteigerung bisher ohne den Aufbau wesentlicher Rückstände oder Terminstau aufgefangen werden. Dies wird jedoch zunehmend schwierig, so dass perspektivisch zwei bis drei weitere Stellen im Bereich der Sachbearbeitung nach dem Aufenthaltsgesetz mit Entgeltgruppe 9a notwendig werden, was spätestens im nächsten Stellenplan Berücksichtigung finden sollte.

 

 

Asylbewerber/-innenzahlen jeweils Stand Ende Dezember des jeweiligen Jahres:

 

2012:     98 Personen

2013:   173 Personen

2014:   215 Personen

2015: 1056 Personen

2016:   795 Personen

2017:   400 Personen

2018:   471 Personen

2019:   387 Personen

2020:   338 Personen

2021:   432 Personen

30.06.2022: 406 Personen

 

Die vorstehenden Zahlen zeigen auf, dass sich zum letzten Auswertungstermin (30.06.2022) 406 Asylbewerber/-innen im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Peine aufgehalten haben. Im Vergleich zu den Jahren der sog. Flüchtlingskrise 2015/2016 wird deutlich, dass die Zahlen gesunken sind. Es zeigt sich jedoch auch, dass nach einer Abnahme der Zahlen im Zeitraum von 2018 bis 2020 die Zahlen seit 2021 wieder ansteigen. Es werden auch weiterhin regelmäßig Personen von der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen auf den Landkreis Peine verteilt/zugewiesen. Viele der aktuell aufhältigen Asylbewerber/-innen befinden sich jedoch nach abgelehntem Asylantrag im Klageverfahren und werden demnach weiterhin zu diesem Personenkreis gezählt. In diesen Zahlen nicht berücksichtigt, sind die Flüchtlinge aus der Ukraine, da diese keine Asylanträge stellen müssen und direkt eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten. Zum Stand der Erstellung dieser Vorlage (02.08.2022) halten sich ca. 1393 über die Meldebehörden angemeldete Flüchtlinge aus der Ukraine im Landkreis Peine auf, die jedoch auch nicht alle die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen. In der Gebläsehalle in Ilsede, welche derzeit als Notunterkunft genutzt wird, halten sich zusätzlich noch einmal ca. 100 Personen auf.

 

Asylbewerber/-innen sind Personen, die einen Asylantrag gestellt haben und bei denen das Asylverfahren noch nicht unanfechtbar abgeschlossen ist. Es wird unterschieden zwischen Asylerstantragstellern/-innen und Asylfolgeantragstellern/-innen. Die Erstantragsteller/-innen halten sich während des Asylverfahrens rechtmäßig im Bundesgebiet auf. Als Legitimations-dokument erhalten sie eine Aufenthaltsgestattung gem. § 55 Abs. 1 Asylgesetz (AsylG). Ihnen ist demnach der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet.

 

Die meisten der hier ansässigen Asylbewerber/-innen stammen aktuell aus den Ländern

Syrien, Irak, Afghanistan, Iran, Nigeria, Türkei und Georgien.

 

Es halten sich insgesamt derzeit 437 grundsätzlich ausreisepflichtige Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung im Landkreis Peine auf.

 

Ausreisepflichtige Personen:

 

2012: 208 Personen

2013: 243 Personen

2014: 276 Personen

2015: 362 Personen

2016: 337 Personen

2017: 267 Personen

2018: 261 Personen

2019: 309 Personen

2020: 370 Personen

2021: 409 Personen

30.06.2022: 437 Personen

 

Die Hauptherkunftsländer der aktuell ausreisepflichtigen Personen sind: Irak, Republik Moldau, Nordmazedonien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Kosovo, ungeklärt, Türkei, Libanon.

 

Die Aufenthaltsbeendigung gestaltet sich bei dem Großteil der ausreisepflichtigen Personen schwierig. Wesentliche Vollzugshindernisse sind: ungeklärte Identitäten und nicht vorliegende Identitätsdokumente, problematische Passersatzpapier-Beschaffung, Reiseunfähigkeit, unbekannter Aufenthaltsort der Betroffenen.

 

Nachstehend die Zahl der in den letzten Jahren durch die Ausländerbehörde des Landkreises Peine eingeleiteten Abschiebungen:

 

2014:   68 eingeleitete Abschiebungen

2015:   57 eingeleitete Abschiebungen

2016: 124 eingeleitete Abschiebungen

2017: 103 eingeleitete Abschiebungen

2018: 135 eingeleitete Abschiebungen

2019: 109 eingeleitete Abschiebungen

2020: 117 eingeleitete Abschiebungen

2021: 167 eingeleitete Abschiebungen

2022: bisher 92 eingeleitete Abschiebungen

 

Von den eingeleiteten Abschiebungen konnte in den Vorjahren tatsächlich nur ein Bruchteil durchgeführt werden. In der Regel können die Betroffenen trotz Nichtankündigung des Abschiebungstermins bei Durchführung der Abschiebung nicht angetroffen werden. Andere Abbruchgründe sind im Wesentlichen passiver und aktiver Widerstand der Betroffenen sowie Reiseunfähigkeit.

 

Die vorstehenden Ausführungen zeigen auf, dass der Zuzug von Ausländer/-innen sowie Asylbewerber/-innen in den Landkreis Peine weiterhin verstärkt stattfindet. In den letzten zehn Jahren hat sich die Gesamtzahl der Ausländer/-innen im Landkreis Peine mehr als verdoppelt. Dadurch bleibt die Arbeitsbelastung und sonstige Belastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Ausländerbehörde des Landkreise Peine sehr hoch. Der Flüchtlingszuzug durch den Krieg in der Ukraine stellt dabei noch einmal eine besondere Herausforderung dar.

 

 

Ausführungen der Staatsangehörigkeitsbehörde des Fachdienstes Ordnungswesen (SG 16.11):

 

Aufgrund der Flüchtlingswelle aus dem arabischen Raum in den Jahren 2015 und 2016 leben im Landkreis Peine eine große Anzahl an Personen, die seinerzeit insbesondere aus Syrien in das Bundesgebiet eingereist sind. Dieser Personenkreis erfüllt nunmehr die zeitlichen Voraussetzungen für eine Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG. Das hat zur Folge, dass eine Vielzahl der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannten Asylberechtigten und Flüchtlingen Anträge zur Aufnahme in den deutschen Staatsverband stellen. Voraussetzung zur Einbürgerung im Ermessenswege sind neben dem sechsjährigen ununterbrochenen und erlaubten Aufenthalt die geklärte Identität der Einbürgerungsbewerber/-innen, die vollständige Sicherung des Lebensunterhalts, Straffreiheit sowie ausreichende Sprachkenntnisse, ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland.

 

Im Jahr 2021 wurden insgesamt, den oben genannten Personenkreis betreffend, 193 Anträge zur Einbürgerung gestellt. Ausschließlich vier Antragsteller/-innen haben die Voraussetzungen nicht erfüllt, so dass bei diesen Personen der Antrag abgelehnt werden musste. Von den verbliebenen Anträgen wurden noch im Jahr 2021 insgesamt 100 Personen eingebürgert. Die restlichen 89 Anträge wurden bzw. werden im Jahr 2022 entschieden. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Einbürgerungsantrages beläuft sich auf sieben Monate. Da andere Behörden, wie zum Beispiel der Verfassungsschutz und die Kriminalpolizei, an dem Verfahren beteiligt werden müssen, kann die Bearbeitung aber auch bis zu acht Monate in Anspruch nehmen. Ziel ist es, dass alle Anträge spätestens nach 6 Monaten abschließend bearbeitet werden.

 

Im Jahr 2022 wurden bis zum 31. Juli weitere 139 Anträge zur Einbürgerung nach § 8 StAG gestellt. Zudem wurden bis zu diesem Zeitpunkt 108 Personen eingebürgert. Die Anzahl der angenommenen Anträge zeigt eine weiterhin signifikante Steigerung der Fallzahlen, die zu einer immensen Auslastung des eingesetzten Personals führen. Sofern die Anzahl der Anträge in diesem Jahr stabil bleibt, werden am Ende des Jahres ca. 250 Anträge gestellt werden.

 

Diese Zahlen betreffen ausschließlich die Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG.

 

Hinzu kommt noch eine Vielzahl von Anträgen nach anderen Rechtsvorschriften des Staatsangehörigkeitsgesetzes. So wurden im Jahr 2021 neben den oben genannten Anträgen weitere 127 Anträge gestellt und 41 Personen eingebürgert. Bis zum 31. Juli dieses Jahres wurden bereits weitere 122 Anträge gestellt, so dass davon auszugehen ist, dass sich die Zahl der Antragseingänge in diesem Jahr neben den oben genannten 250 auf weitere 210 Anträge beläuft. Demnach ist im Jahr 2022 mit insgesamt 460 Anträgen zur Einbürgerung zu rechnen. Demgegenüber stehen 320 abgegebene Anträge im Jahr 2021. Dies rde eine Steigerung von ca. 43% bedeuten. 

 

Ziele / Wirkungen:

Unterrichtung der Politk über die aktuelle Lage bzw. Entwicklung der Arbeitssituation in der Ausländerbehörde sowie der Einbürgerungsbehörde.

 

Ressourceneinsatz: entfällt

 

Schlussfolgerung:
Durch die Steigerung der Migrationszahlen ist auch die Anzahl der Maßnahmen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe zur berücksichtigen beziehungsweise entsprechend anzupassen.


keine