Inhalt

Vorlage - 2022/150  

Betreff: Beschaffung von Luftfiltergeräten für die Ausstattung von Schulräumlichkeiten in der Trägerschaft des Landkreises Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Vorberatung
29.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Entscheidung

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Förderrichtlinien  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

vgl. Ressourceneinsatz

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Eine Anschaffung von Luftfiltergeräten für die Ausstattung von Schulräumlichkeiten in der Trägerschaft des Landkreises Peine unter Inanspruchnahme der "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zum infektionsschutzgerechtenften an Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder" erfolgt nicht. Alternativ wird den Schulen entsprechend des von ihnen gemeldeten Bedarfs die Beschaffung von CO2-Ampeln in Aussicht gestellt.


Inhaltsbeschreibung:

Mit den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften an Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder, welche am 20.07.2022 in Kraft getreten ist, gewährt das Land weitere Zuwendungen in Höhe von insgesamt rund 12 Millionen EUR für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften und setzt damit die Förderung aus den bisherigen Richtlinien fort.

rderfähig sind unter den in der Förderrichtlinie genannten Bedingungen u.a. Luftfiltergeräte (Luftreinigungsgeräte) und CO2-Ampeln (Luftgüteampeln)

Übernahmefähig seitens des Landes sind 80 % der Kosten, 20 % verbleiben beim Zuwendungsempfänger.

Zudem ist der Zuwendungsempfänger verpflichtet, sämtliche Ausgaben für Betrieb, Wartung, Reparatur und Unterhaltung der angeschafften Geräte zu übernehmen. Die Zweckbindungsfrist beträgt 3 Jahre.

 

Eine bei den Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Peine erfolgte Abfrage hat unter Berücksichtigung der Vorgaben der Förderrichtlinie einen Bedarf von 53 Luftfiltergeräten ergeben.

 

Gefördert werden 4.000 EUR je Raum. Unter Zugrundelegung der gewünschten Anzahl von 53 Geräte würden somit Kosten in Höhe von rund 212.000,00 EUR entstehen.

 

Hinsichtlich der sich aus der Förderrichtlinie ergebenden Übernahmeverpflichtung von Ausgaben für Betrieb, Wartung, Reparatur und Unterhaltung der angeschafften Geräte würden, orientiert an den Kosten der bereits vorhandenen Luftfiltergeräte, für 53 Geräte/ 3 Jahre Kosten in Höhe von rund 315.860 EUR entstehen.

 

Der Kostenanteil für 53 Geräte für den LK Peine läge somit bei insgesamt rund 358.260 EUR (Eigenanteil Anschaffung; 3-jährige Wartungskosten); nicht berücksichtigt sind hierbei die Energiekosten, welche durch den Betreib der Geräte entstehen.

 

Der Nutzen der Luftfiltergeräte ist jedoch weiterhin sehr umstritten wird sehr kontrovers diskutiert.

 

Durch den Einsatz der Geräte entsteht oftmals der Glaube, dass das Lüften, insbesondere während der kalten Jahreszeit, entfallen kann. Das ist falsch. Der Lüftungsrhythmus 20/5/20 muss weiterhin beibehalten werden, da dieser einer zu hohen CO2-Belastung der Unterrichtsräume entgegenwirkt bzw. die ausreichende Versorgung mit Sauerstoff sicherstellt.

Optimiert werden kann dieser Prozess durch CO2-Meßgeräte, die in den Unterrichtsräumen aufgestellt werden.

Des Weiteren darf man nicht vergessen, dass die Filtergeräte eine sehr störende Geräuschentwicklung mit sich bringen. Die zugelassenen max. 35 dB werden von vielen Großgeräten nicht eingehalten, so dass oftmals zwei kleinere Filtergeräte pro Raum erforderlich sind, um die geforderte Luftwechselrate zu erfüllen.

Durch einen verdichteten und flächendeckenden Einsatz kann es bei vielen älteren Schulstandorten zu Überlastungen der Elektroinfrastruktur kommen.

Ganz abgesehen von den zu erwartenden Stromverbräuchen, die im anstehenden Winter als sehr kritisch zu bewerten sind.

 

Alternativ zur Beschaffung von Luftfiltergeräten besteht die Möglichkeit, den Schulen zur Unterstützung des Lüftungsverhaltens die Beschaffung von CO2-Ampeln in Aussicht zu stellen. Gefördert werden hierfür 250,00 EUR je Raum, wovon jedoch ebenfalls 20 % der Kosten beim Zuwendungsempfänger verbleiben. Die Bezifferung der tatsächlichen Kosten ist abhängig von den durch die Schulen benannten Bedarf und kann somit noch nicht beziffert werden.

 

Ziele / Wirkungen:

Durch die Förderung sollen u.a. Träger von Schulen finanziell bei der Beschaffung von Geräten und Anlagen zum infektionsschutzgerechten Lüften unterstützt werden. Vor dem Hintergrund dessen, dass der Einsatz von Luftfiltergeräten umstritten ist und auch beim Einsatz von Luftfiltergeräten das Lüften zur Verbesserung des Raumklimas, insbesondere im Hinblick auf die vorhandenen CO2-Konzentration, weiterhin erforderlich, ist der Einsatz von CO2-Ampeln eine sinnvolle Alternative.

 

Ressourceneinsatz:

Für die alternative Beschaffung von CO2-Ampeln würden (je nach Ausschreibungsergebnis) für den Landkreis Peine Kosten in Höhe von rund 50,00 EUR pro Geräte (20 % der Gesamtkosten in Höhe von 250,00 EUR je Raum) zu Lasten des Produktes 24301000 (Allgemeine Schulverwaltung) entstehen, wobei die Bezifferung der Gesamtsumme abhängig von dem noch durch die Schulen zu benennenden Bedarf ist.

 

Schlussfolgerung:

Im Falle der Beschaffung der gewünschten 53 Geräte würden Kosten in Höhe von insgesamt rund 527.000,00 EUR entstehen, von welchen rund 358.260,00 EUR beim Landkreis Peine verblieben, wobei der Einsatz der Geräte umstritten ist. In der Gesamtbetrachtung sollte daher auf die Beschaffung von Luftfiltergeräten zur Ausstattung der Schulräumlichkeiten in der Trägerschaft des Landkreises Peine verzichtet werden und alternativ auf die Möglichkeit der Beschaffung von CO2-Ampeln zur Unterstützung des Lüftungsverhaltens verwiesen werden.


 


Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften an Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Förderrichtlinien (558 KB)