Inhalt

Vorlage - 2022/160  

Betreff: KiTa-Vertrag
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Isabell
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
11.10.2022 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
12.10.2022 
6. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

- €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Den in der Sachdarstellung beschriebenen Verhandlungsergebnissen wird zugestimmt. 


Inhaltsbeschreibung:

Gemäß § 69 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB III) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuches und zur Niedersächsischen Kinder- und Jugendhilfe (Nds. AG SGB VIII) ist der Landkreis Peine örtlicher Träger der Jugendhilfe und damit für sämtliche Aufgaben der Jugendhilfe zuständig.

 

In der zuerst geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe zwischen dem Landkreis Peine, der Stadt Peine und den Gemeinden Edemissen, Hohenhameln, Ilsede, Lengede, Vechelde und Wendeburg vom 14.07.1994 wurde folgendes geregelt:

  • Die Stadt Peine und die einzelnen Gemeinden nehmen für ihren örtlichen Bereich die Aufgabe der „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“ gem. § 22, 22a und 24 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) als eigene Angelegenheit wahr.
  • Der Landkreis Peine nimmt weiterhin die Aufgabe der „wirtschaftlichen Jugendhilfe“ wahr.
  • Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz richtet sich gegen den Landkreis Peine als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, während sich die Stadt Peine und die einzelnen Gemeinden verpflichtet haben, die Aufgabe der Kindertagesbetreuung im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit so wahrzunehmen, dass der Landkreis Peine seinen Rechtsanspruch erfüllen kann.
  • Die Stadt Peine und die einzelnen Gemeinden können ergänzende Aufgaben der Jugendarbeit wahrnehmen.

 

Die Aufgabenwahrnehmung der Stadt Peine und der einzelnen Gemeinden erstreckt sich dabei auf die gesamte Organisation der Aufgabenerfüllung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet, unabhängig von ihrer Betriebsträgerschaft.

Seit 1994 hatte sich der gesamte Aufgabenbereich der Stadt Peine und der einzelnen Gemeinden verändert, sodass auf Grundlage dieser Veränderungen und das damit verbundenen finanziellen und organisatorischen Engagements der Stadt Peine und der einzelnen Gemeinden im Jahr 2018 eine neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben in der öffentlichen Jugendhilfe geschlossen wurde. Diese neue Vereinbarung trat am 01.01.2019, mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2022, in Kraft. Ein wesentliches Ergebnis der damaligen Verhandlungen und des Vertragsschlusses mit der Stadt Peine und den einzelnen Gemeinden war eine stärkere finanzielle Beteiligung des Landkreises Peine an der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen.

 

Im Hinblick auf ein etwaiges Vertragsverhältnis ab dem 01.01.2023 wurde unter Berücksichtigung der sich weiterhin verändernden Rahmenbedingungen, festgestellt, dass die aktuellen vertraglichen finanziellen Grundlagen der noch laufenden Vereinbarung zur adäquaten Aufgabenerfüllung durch die Stadt Peine und die einzelnen Gemeinden nicht ausreichen. Die aktuelle Vereinbarung aus dem Jahr 2018 wurde somit von der Stadt und allen Gemeinden zum 31.12.2022 gekündigt.

Im Mittelpunkt der Verhandlungen zum Abschluss einer neuen Vereinbarung mit der Stadt Peine und den einzelnen Gemeinden ab 01.01.2023 sollen primär die finanziellen und qualitativen Rahmenbedingungen bei der Kindestagesbetreuung stehen. Dazu wurden zwei Arbeitsgruppen gebildet.

 

 

 

 

AG Qualität:

  • Prof. Dr. Andrea Friedrich, Kreisrätin Landkreis Peine
  • Christian Gebers, Jugendamt Landkreis Peine
  • Hermann-Josef Landeck, Amtsleiter Gemeinde Wendeburg
  • Henrik Kühn, Amtsleiter Stadt Peine

 

AG Finanzen:

  • Bettina Conrady, Erste Kreisrätin Landkreis Peine
  • Marina Geerts, FD Finanzen Landkreis Peine
  • Frank Meinecke, Erster Gemeinderat Gemeinde Ilsede
  • Christian Axmann, Stadtrat Stadt Peine

 

Im Rahmen der Verhandlungsrunden wurde sich letztendlich auf optimierte Strukturen und Abläufe bei der Qualitätsentwicklung – und Sicherung sowie auf neue finanzielle Regelungen, die für die Stadt Peine und die einzelnen Gemeinden weitaus auskömmlichere Rahmenbedingungen schaffen, geeinigt. Diese lauten im Einzelnen wie folgt:

 

  • Pauschale Erstattung KiTa: 265 € / Platz / Monat

Bisherige Erstattung: 112 € / Platz / Monat, d.h. eine Erhöhung von 153 € bzw. 136 %

 

  • Pauschale Erstattung Krippe: 325 € / Platz / Monat, dabei erfolgt keine Trennung mehr zwischen Halbtags- und Ganztagsplätzen

Bisherige Erstattung: 150 € (Krippe halbtags), d.h. eine Erhöhung von 175 € bzw. 116 %

 

  • Erstattungsleistungen des Landkreises an die Stadt / Gemeinden von insgesamt 20,5 Mio. € (Grundlage: aktuell genehmigte Plätze)

Bisherige Erstattung: rd. 8,8 Mio. €

 

  • Die Zahlung erfolgt anhängig von der Anzahl der Plätze, d.h. die Schaffung zusätzlicher Plätze erhöht den Erstattungsanspruch
  • Die Pauschalen werden jährlich um 4 % angehoben.
  • Die Erstattungsbeträge werden vertraglich vereinbart garantiert, unabhängig vom Rechnungsergebnis bzw. Planwert des Haushalts des Landkreises Peine.
  • Bei gesetzlichen Änderungen o.Ä. haben alle Vertragsparteien ein Recht auf Nachverhandlungen (z.B. bei der Entstehung neuer Aufwendungen durch die gesetzlichen Änderungen)
  • Laufzeit der Vereinbarung: 5 Jahre (bis 31.12.2027) bei einer Kündigungsfrist von 9 Monaten

 

Ziele / Wirkungen:

 

Durch den Abschluss einer neuen Vereinbarung ab 01.01.2023 erhalten die Stadt Peine und die einzelnen Gemeinden als Aufgabenwahrnehmer der Kindertagesbetreuung höhere Erstattungsbeträge. Die adäquate Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe durch die Stadt Peine und die einzelnen Gemeinden wird weiterhin sichergestellt.

 

Ressourceneinsatz:

Entfällt.

 

Schlussfolgerung:

 

Die Vereinbarung zur Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe soll am 01.01.2023 in Kraft treten.

 


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