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Vorlage - 2022/188  

Betreff: Doppischer Produkthaushalt 2023 für den Fachdienst Jugendamt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Richert, Stefanie
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
22.11.2022 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
FD 34 Zuschüsse 2023  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

--- €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplanänderungen (ab Seite 39, Ziffern 3.9 bis 3.10) und dem Doppischen Produkthaushalt 2023 r die Produkte des Fachdienstes Jugendamt (Seiten 374 bis 412), zuzustimmen.


Inhaltsbeschreibung:

 

Doppischer Produkthaushalt

Die Produktbeschreibungen enthalten neben allgemeinen Daten wie Produktbezeichnung, Verantwortlichkeit und Auftragsgrundlage auch Informationen zu Personaleinsatz, Zielkennzahlen und Leistungsumfang. Um die Leistungen des Produktes in dem beschriebenen Umfang wahrnehmen zu können, werden die unter der Rubrik „Planzahlen“ aufgeführten Finanzmittel benötigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes komprimiert dargestellt. Die Finanzdaten enthalten das Rechnungsergebnis des Vor-Vorjahres 2021.

 

Neben dem Rechnungsergebnis 2021, den Planansätzen 2022 und den Daten des Planjahres 2023 sind auch die bisher absehbaren Werte der mittelfristigen Finanzplanung für das Finanzplanungsjahr 2024 ausgewiesen. Die Finanzplanjahre 2025 und 2026 sind produktbezogen nicht dargestellt, da innerhalb dieses Zeitraumes grundsätzlich noch von Veränderungen ausgegangen werden muss, die derzeit noch nicht absehbar sind. Aus den Erläuterungen sind weitere Informationen zu den Produktbeschreibungen bzw. zu Veränderungen ersichtlich.

 

Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2025 bis 2026 ist in den Darstellungen der Teilhaushalte abgebildet. Hier werden die Daten mehrerer Produktbudgets zusammengefasst, so dass eine Verlässlichkeit deutlich höher ist, als bei Betrachtung einzelner Produkte.

 

Der Teilhaushalt 03 für das Dezernat 3 befindet sich auf den Seiten 283 bis 285.

 

Fachdienst Jugendamt (FD 34)

 

Im Bereich des Fachdienstes Jugendamt steigt das Budget im Vergleich zum Ansatz 2022 im Saldo um ca. 9,3 Mio. € auf insgesamt 50,5 Mio. € an.

 

Die Steigerung ist im Wesentlichen auf die höheren KiTa-Betriebskostenzuschüsse an die Gemeinden zurückzuführen. Hierfür sind im Produkt 3651 Tageseinrichtungen für Kinder“ 20,6 Mio. Euro (Vorjahr 10,3 Mio. Euro) ausgewiesen.

 

Die neue Kindertagespflege-Satzung wiederum sieht insbesondere eine Erhöhung der Geldleistung an Tagespflegepersonen um 10 % vor. Unter Berücksichtigung der etwa hälftigen Gegenfinanzierung durch Kostenbeiträge und Landeszuwendungen wird das Budget für Kindertagespflege um knapp 350.000 € aufgestockt.

 

In den anderen Produkten wurden die Planansätze aufgrund der Kostenentwicklung etwas nach oben angepasst. Bei Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe usw. bleibt die Unsicherheit, dass die Umlage von Strom-/Heizkostensteigerungen auf Heimentgelte noch drastischer als geplant ausfallen könnte.

 

Bei den Zuwendungen an freie Träger gibt es folgende Änderungen:

  • Der Betreuungsverein ist auf zusätzliche Mittel zur Finanzierung von 2 Stellen im Rahmen der großen Betreuungsrechtsreform angewiesen und erhält außerdem eine notwendige Erhöhung vor dem Hintergrund von Änderungen im Vormundschaftsrecht.
  • Die Finanzierung der Jugendwerkstatt läuft zukünftig nicht mehr über pauschale Zuschüsse, sondern über eine vertraglich geregelte Monatsabrechnung, in die auch das Jobcenter eingebunden ist.
  • Das ESF-Projekt "Jugend stärken im Quartier" ist in 2022 ausgelaufen und wird nicht fortgeführt (durch die 100 %-ige Finanzierung ergeben sich dadurch keine Änderungen im Landkreis-Budget).
  • Der Paritätische Wohlfahrtsverband soll für das Projekt „JUNGRegio“ 65.900 erhalten (für 2022 wurden 21.700 € gezahlt).
  • Die Zuschüsse an den Kinderschutzbund werden etwas erhöht. Die genauen Änderungen ergeben sich transparent aus dem Antrag vom 10.06.2022, welcher vom JHA für 2022 bereits bewilligt wurde.

 

Im Rahmen der Umsetzung des "Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes" wird im Stellenplan eine zusätzliche Stelle "Verfahrenslotse" ausgewiesen. Daneben sind einmalig 100.000 €r eine Organisationsuntersuchung im Zuge der Sozialraumorientierung eingeplant (das Vergabeverfahren hierzu läuft bereits).

 

Ziele / Wirkungen:

Ziele und Wirkungen sind in den einzelnen Produktbeschreibungen dargestellt.

 

Ressourceneinsatz:

Die finanziellen und personellen Mittel sind in den Produktbeschreibungen dargestellt.

 

Schlussfolgerung:
Der Haushaltsplan ist wie vorgelegt zu beschließen.

 


- FD 34 Zuschüsse 2023

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 FD 34 Zuschüsse 2023 (194 KB)