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Vorlage - 2023/017  

Betreff: Ausrichtung der unteren Denkmalschutzbehörde
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Bauordnung, Raumordnung Bearbeiter/-in: Brandt, Silke
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften Kenntnisnahme
09.03.2023 
5. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

--

Kosten (Betrag in €):

--

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

ja

 

 


 


 

Die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Peine ist für rund 526 Baudenkmale im gesamten Kreisgebiet (mit der Ausnahme Stadt Peine) zuständig. Die Liste der Kulturdenkmale in Peine wird vom Landesamt r Denkmalpflege verwaltet und kontinuierlich ergänzt. Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass die Anzahl der landkreiseigenen Baudenkmale tendenziell weiter steigt.

 

Zu den Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde gehören neben der Bearbeitung denkmalrechtlicher Anträge ebenso die Ausstellung von Steuerbescheinigungen, verwaltungsrechtliche Anordnungsverfahren, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, Benehmensherstellung mit der zuständigen Landesbehörde, Führen von Auszügen aus dem Denkmalverzeichnis sowie das Verfassen von Stellungnahmen im Rahmen baurechtlicher oder anderweitiger Verfahren.

 

Neben diesen originären Aufgaben muss der Umgang mit Gesetzesänderungen im Zuge des Klimaschutzes, der Digitalisierung und vor allem das hohe Anspruchsdenken der Bauherrenschaft an die Behörde mitberücksichtigt werden.

 

Einen nicht unerheblichen, jedoch häufig unterschätzten Anteil stellen hier umfassende Beratungen innerhalb sowie außerhalb von Verfahren dar. Im Hinblick auf den herrschenden Immobilienmarkt sowie einem derzeitigen Generationswechsel werden derzeit viele Denkmale zum Verkauf angeboten. Die Beratungsleistung einer Denkmalschutzbehörde ist laut Gesetz gebührenfrei und kann allein aufgrund vieler Interessenten für eine einzige Immobilie mehrere Monate andauern. Oft werden diese Gespräche ohne Entwurfsverfasser vorgenommen. Ein gesetzlicher Anspruch zum Hinzuziehen eines solchen Fachverstandes besteht nicht.

 

Demzufolge finden aufgrund dessen oft wiederholte Gespräche zum gleichen Inhalt statt, was einen sehr hohen Zeitanteil einnimmt. Viele Bauherrinnen und Bauherren fordern neben einer intensiven Beratung und Begleitung ihrer Vorhaben ebenfalls eine zügige Bearbeitung ihrer Antragsunterlagen, die mittlerweile nicht mehr geleistet werden kann. Der Antragsumfang auf einer Teilzeitstelle umfasst im Durchschnitt jährlich rund 275 Vorgänge jeglicher Art ohne diese zusätzlichen Beratungen. Den höchsten Anteil bilden denkmalrechtliche Genehmigungen in baurechtlichen Verfahren mit durchschnittlich 90 Genehmigungen ab. Im Anschluss folgen eigenständige denkmalrechtliche Genehmigungen, Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange zum Thema Baudenkmalschutz / Archäologie sowie Anfragen jeglicher Art mit einem jährlichen Mittelwert zwischen 53 und 62 Vorgängen.

 

In den vergangenen vier Jahren wurden bereits mehrere organisatorische Maßnahmen und Optimierungen in den internen Prozessen der Denkmalschutzbehörde umgesetzt, um auf die gestiegenen Anforderungen gezielt einzugehen. Allgemeine Koordinierungen von Erstanfragen und Terminen sowie einfache Verwaltungsarbeiten werden nunmehr zentral im Fachdienst gesteuert, um die technische Sachbearbeitung zu entlasten. Weiter findet eine sehr enge Zusammenarbeit mit der Fachdienstleitung statt, um Entscheidungsprozesse zu beschleunigen. Auch Beratungsgespräche für die Bauherrinnen und Bauherren erfolgen gemeinsam in einem festen, wöchentlichen Zeitfenster.

 

Ein weiterer wesentlicher Baustein bildet mittlerweile das Thema der Öffentlichkeitsarbeit. Die Denkmalschutzbehörde wird derzeit nur in Verbindung mit anhängigen Verwaltungsverfahren oder im Zuge von Beratungsleistungen wahrgenommen. Erfahrungen zeigen, dass oftmals eine voreingenommene, vielfach negative Meinung zum Denkmalschutz in der Bevölkerung vorherrscht. Der Umbau eines Denkmals wird häufig als kompliziert oder aufgrund der Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes nahezu als unmöglich wahrgenommen. Dies wird insbesondere im Zuge von Presseanfragen als auch in gemeinsamen Gesprächen mit Externen deutlich.

 

Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, sowohl Möglichkeiten als auch positive Ergebnisse zur Umsetzung präsenter zu gestalten und entsprechend hervorzuheben. Ziel sollte es zukünftig sein, der Öffentlichkeit bewusst die Vorzüge der Denkmalpflege näher zu bringen und in einen gemeinsamen, offenen Austausch außerhalb von Verwaltungsverfahren zu kommen.

 

Zu den Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit einer Denkmalschutzbehörde gehören unter anderem die Durchführung von Informationsveranstaltungen zu aktuellen Themen wie „Denkmalschutz und Klimaschutz“ sowie weiterer Fachthemen als auch die möglichen Präsentationen von (Wander-) Ausstellungen, Engagement zum „Tag des offenen Denkmals“ oder Projekte wie „Denkmal an Schule“. Daneben spielt weiter auch die Teilnahme an Austauschforen mit anderen Gebietskörperschaften wie beispielsweise landes- oder bundesweite Arbeitskreise eine wesentliche Rolle. Diese beschäftigen sich in einem gemeinsamen Verbund mit unterschiedlichen, gemeinsamen Projekten um den Denkmalschutz der Bevölkerung näher zu bringen. Beispiele bilden hier das „Fachwerk5eck“ oder die „Fachwerktriennale“.

 

Aufgrund der hohen Auslastung fanden sich bisher keine Kapazitäten, um den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit im Denkmalschutz auszubauen.

 

Im Zuge der geplanten Neuausrichtung wird die Verwaltung daher weiter prüfen und erarbeiten, ob die stetig wachsenden Anforderungen durch eine einzelne Sachbearbeitung im Denkmalschutz ausreichend abgedeckt werden kann. Auch im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wird erarbeitet und geprüft, ob hierfür weitere Kapazitäten notwendig sind.

 

Ziele / Wirkungen:

 

Aufgrund der geänderten und gestiegenen Anforderungen an die Denkmalschutzbehörde ist es weiterhin erforderlich, sowohl Strukturen als auch Prozesse diesen Gegebenheiten anzupassen. Die Öffentlichkeitsarbeit sowie idealerweise auch der Austausch mit anderen Behörden soll intensiviert werden. Ziel sollte es sein, die Bevölkerung mit dem Thema Denkmalschutz – auch in Verbindung mit den Klimazielen –  außerhalb gesetzlicher Vorgaben vertraut zu machen. Weiter bildet der Austausch mit anderen Gebietskörperschaften oder Arbeitskreisen einen wesentlichen Baustein, um die fachliche Kommunikation auszubauen.

 

Das Land Niedersachsen verfolgt das Ziel deutliche Erleichterungen bei der Genehmigung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien an sowie in der Umgebung von Kulturdenkmalen zuzulassen. Hierzu wurde bereits im vergangenen Jahr das Nds. Denkmalschutzgesetz (NDSchG) angepasst. Die Denkmalschutzbehörden sind nunmehr gefordert, diese neuen gesetzlichen Anforderungen sowohl im Sinne des Klimaschutzes als auch unter Berücksichtigung der weiteren denkmalrechtlichen Voraussetzungen umzusetzen.

 

Ressourceneinsatz:

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist kein zusätzlicher Ressourceneinsatz erforderlich. Sollten sich im Laufe der Überprüfung und Umorganisation neue Erkenntnisse hinsichtlich personeller Kapazitäten ergeben, erfolgt frühzeitig eine Einbindung der verantwortlichen Stellen.

 

Schlussfolgerung:

 

Auch wenn es sich bei der unteren Denkmalschutzbehörde um eine verhältnismäßig kleine Behörde handelt, darf die hohe öffentliche Wahrnehmung nicht außer Acht gelassen werden. Alle Verfahren, die im Zusammenhang mit Baudenkmalen im Landkreis Peine stehen, werden dort bearbeitet. Aus diesem Grund ist es nur folgerichtig, in den kommenden Monaten weitere Optimierungen vorzunehmen, etwaige Defizite aufzuzeigen und den Denkmalschutz auch in der Öffentlichkeit positiv zu begleiten. 

 


 


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