Inhalt

Vorlage - 2023/022  

Betreff: Sachstand im Katastrophenschutz
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Lahmann, Carolin  Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz Kenntnisnahme
06.03.2023 
5. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Kenntnisnahme

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

--- €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Inhaltsbeschreibung

Dem Landkreis Peine obliegt gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz (NKatSG) die Aufgabe des Katastrophenschutzes.

Die Aufgabe des Katastrophenschutzes ist beim Landkreis Peine im Fachdienst Ordnungswesen, Abteilung Bevölkerungsschutz angegliedert.

Gemäß dem Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz muss der Landkreis einen Katastrophenschutzstab aufstellen, welcher organisatorisch für die Bewältigung von Schadensszenarien zuständig ist.

 

Die letzte Ausbildungsmaßnahme des Katastrophenschutzstabes fand Mitte 2019 statt. Während der Pandemiezeit wurde auf gemeinsame Übungen des Katastrophenschutzstabes verzichtet, um die Einsatz- und Funktionsfähigkeit der beteiligten Katastrophenschutzeinheiten aufrechtzuerhalten.

 

Der Katastrophenschutzstab setzt sich aus verschiedenen Sachgebieten, Fachberatern und Verbindungsbeamten zusammen. So sind beispielweise Vertreterinnen und Vertreter der Polizei, Hilfsorganisationen, THW oder Bundeswehr im Katastrophenschutzstab vertreten. Je nach Einsatzlage können weitere Fachberater der entsprechenden Sektoren (Bsp.: Energie, Gesundheit) hinzugezogen werden.

 

Im Rahmen der Vorbereitungspflicht nach § 5 NKatSG bereitet sich der Landkreis Peine auf verschiedene Schadensszenarien vor. Aufgrund dieser Verpflichtung hat sich der Landkreis Peine bereits im Jahr 2018 mit entsprechenden Notfallplanungen in Bezug auf einen langanhaltenden flächendeckenden Stromausfall (Blackout) auseinandergesetzt. Aufgrund der Corona-Pandemie und der Unterbringung von ukrainischen Vertriebenen mussten die Planungen zurückgestellt werden. Im vergangenen Jahr wurden diese wiederaufgenommen.

 

Im Zuge der Notfallplanungen sind erste Ausarbeitungen zur Umsetzung auf den Weg gebracht wurden.

Ein Leuchtturmkonzept für den Landkreis Peine (Anlaufpunkte für die Bevölkerung) wurde in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und der Stadt Peine entwickelt. Die notwendigen politischen Beschlüsse werden in den jeweiligen politischen Gremien der Gemeinden und der Stadt sowie des Landkreises eingeholt. Die Umsetzung des Konzeptes hat unverzüglich im Anschluss zu erfolgen.

 

Zudem befindet sich der Beschluss des Kreistages aus Juni 2022 zum Wiederaufbau der Sireneninfrastruktur in der Umsetzung. Derzeit werden die Besichtigungen der potenziellen Standorte vorgenommen. Die Begehungen sollen im März dieses Jahres abgeschlossen sein. Die Ausschreibung der Leistungen ist für April 2023 vorgesehen.

Die Planungen sehen vor, im 2. Halbjahr 2023 mit dem Aufbau des Sirenennetzes zu beginnen. 

 

Im Zuge der Sensibilisierung der Bevölkerung steht die Veröffentlichung eines Flyers zu Informationsstellen im Krisenfall unmittelbar bevor. Der Flyer wurde mit den Gemeinden und der Stadt abgestimmt.

 

Darüber hinaus werden derzeit weitere Konzepte in Bezug auf einen langanhaltenden flächendeckenden Stromausfall ausgearbeitet. Dabei wird eine kurzfristige Umsetzung angestrebt.

 

So wird beispielsweise an einem Kommunikationskonzept gearbeitet. Grundsätzlich werden innerhalb kürzester Zeit die Telekommunikationsmöglichkeiten (Telefonie / Internet) ausfallen. Hier sind Alternativen zur Aufrechterhaltung der Kommunikation zwischen den Organisationen / Institutionen untereinander aber auch mit der Bevölkerung aufzubauen.

Mit der Umsetzung des Leuchtturmkonzeptes wird bereits eine Möglichkeit geschaffen, um mit der Bevölkerung in Kontakt treten zu können.

 

Die Alarmierung der Einsatzkräfte sowie die Verständigung über das Tetra-BOS Netz sind für einen Zeitraum von bis zu 3 Tage sichergestellt. Für die Aufrechterhaltung des Funknetzes ist das Land Niedersachsen zuständig.

Um auch für diesen Bereich eine Redundanz zu haben, werden derzeit weitere Möglichkeiten (Betriebsfunk, Aufbau eigener Strukturen) geprüft.

 

Der Landkreis Peine steht unabhängig von möglichen Schadensszenarien im regelmäßigen Austausch mit den kreisangehörigen Gemeinden / der Stadt Peine, den Institutionen der kritischen Infrastruktur, den Hilfsorganisationen, Feuerwehren und dem THW. Bei Bedarf werden entsprechende Konzepte gemeinsam abgestimmt.

 

In Bezug auf mögliche Cyber-Angriffe auf den Landkreis Peine hat die zuständige EDV entsprechende Vorkehrungen getroffen.

Die redundante vorhandene Firewall wurde modernisiert und wird regelmäßig „gehärtet“. Weiterhin wurde ein sogenannten „Admin Tier Modell Light“ mit abgestuften Zugriffberechtigungen eingeführt. Zum Schutz des Mailverkehrs und der Internetanbindung sind mehrere Proxy-Server im Einsatz, die mit einem umfangreichen Regelwerk ausgestattet sind. Dieses wird ständig überarbeitet und aktualisiert, um auch gegen künftige Bedrohungen gewappnet zu sein.

 

Zusätzlich wurde ein neuer Virenscanner inklusive eines Tools zum Nachvollziehen von eventuellen Angriffen implementiert. Für die Sensibilisierung der Mitarbeiter steht ein Online-Behörden-IT-Sicherheitstraining zur Verfügung.

 

Ein Dokument mit Zuständigkeiten für einen Angriff / Schadensfall ist vorhanden und wird regelmäßig aktualisiert. Der Maßnahmenkatalog des BSI (IT-Grundschutz) wird umgesetzt. Seit einigen Jahren werden sowohl eigene, als auch extern begleitete Penetrationstest gefahren, um eine regelmäßige Schwachstellenanalyse durchführen zu können. Eine ständige Anpassung und Aktualisierung der Maßnahmen, sowie auch eine regelmäßige Ersatzbeschaffung der Hardware runden das hiesige IT-Sicherheitskonzept ab.

Ein koordiniertes Vorgehen mit anderen Institutionen der kritischen Infrastruktur zur gemeinsamen Abwehr von Internet-Angriffen besteht nicht. Allerdings besteht ein regelmäßiger Austausch über die aktuelle Bedrohungslage mithilfe des Lagebildes vom N-Cert, welches vom Land verwaltet wird, sowie einer Community-Gruppe der HannIT und der IT-Leitungen der umliegenden Landkreise.

 

Abschließend wird informiert, dass der Landkreis Peine die derzeitige Einschätzung der Bundesnetzagentur und der für den Landkreis Peine zuständigen Energieversorger (Stadtwerke Peine, Gemeindewerke Peiner Land und Avacon) teilt, welche die Gefahr eines flächendeckenden Stromausfalls aktuell als gering einstuft.

Die Einschätzung kann unter anderem auf den bislang milden Winter zurückgeführt werden. Aufgrund der milden Temperaturen wurden die Gasspeicher nicht so beansprucht, wie prognostiziert. Die Füllstände der Gasspeicher sind weiterhin stabil und gut gefüllt.

Nichtsdestotrotz ist festzuhalten, dass in der Bevölkerung weiterhin die Sensibilisierung für dieses Thema fehlt. Trotz des Aufrufs zum Energiesparen wurden im privaten Sektor die geforderten Einsparungen von 20 Prozent nicht erreicht.

 

Die Sensibilisierung der Bevölkerung ist bei allen Überlegungen weiter voranzutreiben.

 

Trotz der derzeitigen „entspannten“ Lage wird die Verwaltung weitere Ausarbeitungen in Bezug auf einen langanhaltenden flächendeckenden Stromausfall forcieren und umsetzen. 

 

 

Ziele / Wirkungen:

Vorbereitung auf verschiedene Schadensszenarien

 

Ressourceneinsatz:

entfällt

 

Schlussfolgerung:

entfällt


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