Inhalt

Vorlage - 2023/044  

Betreff: Vorstellung des Sachgebietes 4 "Familienförderung" im Jugendamt
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Richert, Stefanie
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
23.05.2023 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

---

Kosten (Betrag in €):

--- €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Inhaltsbeschreibung:

Die Sachgebietsleiterin Frau Stolz stellt das Sachgebiet 4 "Familienförderung" vor und gibt einen Einblick in die Aufgaben, die personelle Ausstattung, die aktuellen Maßnahmen sowie die zukünftigen Handlungsfelder.

 

Im Sachgebiet "Familienförderung" sind drei Aufgabenbereiche organisatorisch verortet:

  • die Fachstelle Frühe Hilfen
  • die Koordinierungsstelle Kinderschutz
  • das Bündnis für Familie

Hierfür beschäftigt das Sachgebiet 4 derzeit elf Mitarbeiter*innen, davon neun Sozial-dagog*innen und zwei Schreib- bzw. Verwaltungskräfte.

 

Fachstelle Frühe Hilfen:

Die Frühen Hilfen ist ein relativ junges Handlungsfeld im Gesamtspektrum von Unter-stützungsleistungen für Eltern und ihre Kinder. Sie richten sich an werdende Eltern sowie Familien mit Kindern bis drei Jahren und zeichnen sich durch einen präventiven und niederschwelligen Ansatz aus. "Frühe Hilfen" bezeichnen keine spezifische Hilfeform sondern ein System von sich ergänzenden Unterstützungsangeboten aus der Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen, der Eingliederungshilfe und der Daseinsvorsorge für die genannte Zielgruppe.

 

Erstmals gesetzlich verankert wurden sie in Artikel 1 des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG)“, dem „Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz“ (KKG), das zum 01.01.2012 in Kraft trat.

 

Hier wurden die grundlegenden Aufgaben der Frühen Hilfen festgeschrieben:

  • Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern in den ersten Lebensjahren (§ 1 KKG)
  • Information von werdenden und jungen Familien über Angebote zur Beratung und Unter-stützung in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren (§ 2 KKG)
  • Verbesserung der interdisziplinären Zusammenarbeit über die Grenzen der verschiede-nen Sozialleistungssysteme hinaus durch den Aufbau eines Netzwerkes Frühe Hilfen
    (§ 3 KKG)

 

In der Fachstelle Frühe Hilfen sind zur Zeit fünf Sozialpädagoginnen im Umfang von 3,5 Vollzeitäquivalenten tätig. Eine Teilzeitstelle ist zur Zeit ausgeschrieben.

 

Koordination Kinderschutz

Gesetzliche Grundlage der Koordinierungsstelle Kinderschutz ist ebenfalls das Bundes-kinderschutzgesetz von 2012, insbesondere Artikel 1 "„Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz“ (KKG) sowie § 8b SGB VIII.

Kinderschutz wird hier nicht mehr nur als Aufgabe der Jugendhilfe und aller auf Grundlage des SGB VIII tätigen Institutionen und Einrichtungen verstanden, sondern als Querschnitts-aufgabe aller Familien begleitenden, beratenden und unterstützenden Einrichtungen und Berufsgruppen. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit der unterschiedlichen Systeme (Jugendhilfe, Schule, Tagesbetreuung, Gesundheit, Justiz und Polizei) im Kinderschutz soll durch die Entwicklung von Strukturen und Verfahrensstandards verbindlich gestaltet werden. Um die Handlungssicherheit der beteiligten Akteure im Kinderschutz zu erhöhen, haben diese Anspruch auf Beratung durch eine "insoweit erfahrene Fachkraft" bei der Gefährdungseinschätzung.

 

Die Koordinierungsstelle Kinderschutz ist mit einer Sozialpädagogin in Vollzeit besetzt. Diese nimmt folgende grundlegenden Aufgaben wahr:

  • Aufbau, Koordination und Pflege eines multiprofessionellen Netzwerkes Kinderschutz im LK Peine gem. §. 4 KKG
  • Sensibilisierung der genannten Akteure für ihre Mitverantwortung im Kinderschutz
  • Vereinbarung verbindlicher Verfahren für die Zusammenarbeit im Kinderschutz mit den genannten Akteuren
  • Koordination des Beratungsangebotes zur Gefährdungseinschätzung (gem. § 8b Abs. 1 SGB VIII und § 4 Abs. 2 KKG)
  • Planung, Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen, interdisziplinären Fachtagen und Fortbildungen zu Themen aus dem Bereich des Kinderschutzes
  • Öffentlichkeitsarbeit rund um das Thema Kinderschutz ("Kinderschutz geht alle an")

 

ndnis für Familie

Die bundesweite Initiative "Lokale Bündnisse für Familie" wurde im Jahr 2004 vom Bundes-familienministerium ins Leben gerufen. In ihnen arbeiten Akteurinnen und Akteure aus Politik, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung zusammen mit dem Ziel, die Lebens-bedingungen von Familien durch bedarfsorientierte Projekte zu verbessern. Im Landkreis Peine wurde 2012 ein Lokales ndnis für Familie gegründet. Organisatorisch wurde es dem Jugendamt zugeordnet. Koordiniert wird das Bündnis für Familien von zwei pädagogischen Mitarbeiterinnen.

 

Der Fokus des Bündnisses für Familie im Landkreis Peine liegt zur Zeit auf vier Handlungs-feldern:

  • Bereitstellung alternativer Formate der Kinderbetreuung jenseits der institutionellen Kinderbetreuung
  • Förderung des ehrenamtlichen Engagements zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Familien im Landkreis Peine
  • Förderung des generationsübergreifenden Miteinanders
  • Ausbau familiengerechter Freizeitangebote

 

Ziele / Wirkungen:

Information des Jugendhilfeausschusses über die Aufgaben eines Teilbereiches des Jugendamtes.

 

Ressourceneinsatz:

entfällt

 

Schlussfolgerung:

entfällt


 


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