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Vorlage - 2023/070  

Betreff: Vorzeitige Preisanpassung der Beförderungsentgelte in der freigestellten Schülerbeförderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Vorberatung
22.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Entscheidung

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

59.500 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Der Landkreis Peine als Träger der Schülerbeförderung stimmt der vorzeitigen Preisanpassung der Beförderungsentgelte des Unternehmens, welches die freigestellte Schülerbeförderung zur Astrid-Lindgren-Schule sicherstellt, ab dem 17.08.2023 zu

 

 


Inhaltsbeschreibung:

Bereits im 1. Quartal 2022 hat die Mehrzahl der Beförderungsunternehmen, welche den Individualverkehr in der Schülerbeförderung sicherstellen, einen Antrag auf Zustimmung zur vorzeitigen Preisanpassung ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gestellt. Diesen Anträgen wurde durch den Kreisausschuss am 22.06.2022 und am 14.12.2022 zugestimmt.

 

Eine endgültige Abrechnung mit Anrechnung der vorzeitig gewährten Preisanpassung - wird bis voraussichtlich Ende Juni erfolgen.

 

Der Regenbogen-Fahrdienst hat im letzten Jahr keinen Antrag gestellt, insofern erfolgte keine Preisanpassung. Mit Datum vom 17.04.2023 wurde durch diesen Fahrdienst nun fristgerecht ein Antrag gestellt, eine Preisanpassung vorzunehmen.

 

Gemäß § 7 des Verkehrsvertrages (Preisgleitungsregelung) kann eine solche Preisanpassung nur rückwirkend erfolgen unter Zugrundelegung der durch das Statistische Bundesamt ermittelten Anpassungssätze für das Vorjahr.

Der Regenbogen-Fahrdienst beantragt die Umsetzung der Preisanpassung bereits vorzeitig ab dem 17.08.2023 (Start des neuen Schuljahres). Das Unternehmen hebt die Kilometerpauschalen um knapp 17% (für VAN-Fahrten) bzw. 17% (für Beförderung der SuS mit/im Rollstuhl) an. Diese Preissteigerung liegt etwas unter den Anpassungssätzen, die durch das Statistische Bundesamt ermittelt wurden (Vergleichsjahr ist das Jahr 2018). Insofern sind die beabsichtigten Preissteigerungen nachvollziehbar.

 

Auch wenn sich die Kraftstoffpreise inzwischen wieder auf einem geringeren Preis eingependelt haben, sind die Personalkosten durch die mehrfache Anhebung des Mindestlohnes seit 2018 (dem Jahr der Ausschreibung) sehr angestiegen. Diese Kosten könnten das Unternehmen in eine finanzielle Schieflage bringen.

 

Zur Sicherstellung der Individualbeförderung zur Astrid-Lindgren-Schule wird daher vorgeschlagen, dem Antrag des Unternehmens zu entsprechen und die Preisanpassung, wie beantragt, bereits vorzeitig zum Beginn des neuen Schuljahres vorzunehmen.

 

Dies wird voraussichtlich Kosten in Höhe von circa 59.500€ auslösen. Der Berechnung wurde der Monat März zugrunde gelegt, da dies ein voller Monat ohne Ferien war. Es wären Mehrkosten in Höhe von rund 14.812€ entstanden. Vom Beginn des Schuljahres bis zu den Weihnachtsferien sind es knapp 4 Monate, die errechneten Mehrkosten wurden mit der Anzahl der Monate multipliziert. Diese Summe kann sich nach oben oder unten verändern, da die Fahrten und Touren ab dem neuen Schuljahr durch hinzukommende bzw. wegfallende SuS neu geplant werden müssen.

 

Ziele / Wirkungen:

Finanzielle Entlastung des in der freigestellten Schülerbeförderung tätigen Unternehmens und dadurch Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens.

 

Dies ist insoweit bildungsrelevant, da bei nicht bestehender Leistungsfähigkeit die Schülerbeförderung und damit der Schulbesuch nicht zwingend sichergestellt werden kann.

 

Ressourceneinsatz:

Die Maßnahme löst voraussichtlich Kosten in Höhe von knapp 59.500€ zu Lasten des Produktes Schülerbeförderung -24101000- aus.

 

Schlussfolgerung:

Im Interesse der Sicherstellung der Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Astrid-Lindgren-Schule im freigestellten Schülerverkehr sollte der vorzeitigen Preisanpassung zugestimmt werden.


 


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