Inhalt

Vorlage - 2023/172  

Betreff: Haushaltssicherungskonzept 2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
20.12.2023 
11. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Vorschläge der Verwaltung HSK gesamt  
Anlage 2 - Entwurf Haushaltssicherungskonzept 2024  
Anlage 3 - Gruppe DieBasis/Reimers - Haushaltssicherungskonzept  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


1. Den Empfehlungen der Verwaltung hinsichtlich der vorgeschlagenen Haushalts-              

    sicherungsmaßnahmen wird gefolgt. Die zur Umsetzung empfohlenen Maßnahmen

    werden in das Haushaltssicherungskonzept 2024 aufgenommen.

 

2. Das Haushaltssicherungskonzept 2024 wird in der Fassung, wie es dem Original der

    Niederschrift über die Sitzung des Kreistages vom 20.12.2023 als Anlage beigefügt ist,

    beschlossen.

 


 

Inhaltsbeschreibung:

 

Der Landkreis Peine ist für das Jahr 2024 gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.

 

Seit Ende September 2023 hat die Verwaltung alle nicht auf Gesetz beruhenden Leistungen (freiwillige Leistungen) aus ihrer Sicht kritisch auf ihre Erforderlichkeit hin überprüft. Daneben wurde bei pflichtigen Verwaltungsaufgaben geprüft, ob die derzeitige Quantität und Qualität der Aufgabenwahrnehmung notwendig ist. Darüber hinaus wurden auch die Möglichkeiten der Ertragsverbesserung untersucht. Letztendlich wurden auch die investiven Haushaltsansätze noch einmal kritisch auf ihre Notwendigkeit hin überprüft und ggfs. gestrichen oder in die Folgejahre verschoben.

 

Das Ergebnis der beschriebenen Überprüfungen wurde in einem Verwaltungsvorschlag in Form einer Liste von 154 Einzelmaßnahmen zusammengefasst und zur Beschlussempfehlung in die Fachausschüsse gegeben. Allerdings zeigte sich bereits in den ersten Ausschuss-Sitzungen, dass hierzu erheblicher Beratungsbedarf in der Politik besteht. Infolgedessen hat keiner der Fachausschüsse dem Kreistag die Aufnahme der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Aufnahme in das Haushaltssicherungskonzept empfohlen.

 

Dennoch erfolgten Beratungen sowohl in den Fachausschüssen als auch in den anschließenden Haushaltsberatungen in den Fraktionen, sodass der Verwaltungsentwurf (Anlage 1) nunmehr mit dem Vorschlag, diesem zu folgen und die zur Umsetzung empfohlenen Maßnahmen in das Haushaltssicherungskonzept aufzunehmen, erneut in die Politik gegeben wird.

 

Hierzu muss erwähnt werden, dass die Verwaltung für die möglichen Einsparmaßnahmen „Verzicht auf die weitere Planung einer Wohnungsbaugesellschaft“ sowie „Verkauf der Immobilie am Eixer See“ bisher keinen Vorschlag formuliert hatte. Dieses wurde mittlerweile nachgeholt, sodass jede einzelne der Maßnahmen entweder zur Umsetzung „empfohlen“ oder „nicht empfohlen“ gekennzeichnet ist. Die Maßnahmen „Senkung von Standards im Prozessmanagement sowie bei Datenschutz, IT-Sicherheit und Compliance“ werden im Gegensatz zur Vorlage im AGVF nicht mehr zur Umsetzung empfohlen.

 

Sollte dem Verwaltungsvorschlag nicht komplett gefolgt werden, so sind die diesbezüglich beschlossenen Änderungen in der Sitzungsniederschrift zu dokumentieren. Auf dieser Basis erfolgt dann eine neue tabellarische Zusammenfassung der zur Umsetzung beschlossenen Maßnahmen, die dem Haushaltssicherungskonzept (Anlage 2) dann im Anhang beigefügt wird.

 

Die Anmerkungen der Gruppe dieBasis/Reimers zu einzelnen Punkten des Haushaltssicherungskonzeptes, die hier am 11.12.2023 eingegangen sind, sind in der Anlage 3 beigefügt.

 

 

Ziele / Wirkungen:

Das Haushaltssicherungskonzept dient der Umsetzung der normierten Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Es ist spätestens mit der Haushaltssatzung zu beschließen und der Kommunalaufsichtsbehörde mit dieser zusammen vorzulegen.

 

Ressourceneinsatz:

Durch den Beschluss können die Fehlbeträge der Jahre 2024 bis 2027 minimiert werden (genaue Höhe erst nach Beschluss feststellbar).

 

Schlussfolgerung:
Erst mit Vorlage eines hinreichenden Haushaltssicherungskonzepts bei der Kommunalaufsicht liegen die Grundlagen vor, um im Rahmen der Entscheidung über die genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung (insbesondere Kreditgenehmigung und Genehmigung der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen) mindestens eine geordnete Haushaltswirtschaft feststellen zu können. Daher ist ein solches zu beschließen und nach derzeitigem Planungsstand in den kommenden Jahren fortzuschreiben.

 


- Anlage 1 Vorschläge der Verwaltung HSK gesamt
 (Empfehlung: im Format A3 ausdrucken)

- Anlage 2 Entwurf Haushaltssicherungskonzept 2024

- Anlage 3 – Anmerkungen Gruppe dieBasis/Reimers

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Vorschläge der Verwaltung HSK gesamt (155 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Entwurf Haushaltssicherungskonzept 2024 (271 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Gruppe DieBasis/Reimers - Haushaltssicherungskonzept (4993 KB)      
Stammbaum:
2023/172   Haushaltssicherungskonzept 2024   Fachdienst Finanzen   Beschlussvorlage
2023/172-01   Haushaltssicherungskonzept 2024 - Änderungsvorlage   Fachdienst Finanzen   Beschlussvorlage