Inhalt

Vorlage - 2024/015  

Betreff: Staaten-/Parallelbericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Soziales Bearbeiter/-in: Kilinc, Nergiz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales Kenntnisnahme
20.02.2024 
12. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der Gruppe DieBasis-Reimers - Beauftragung Behindertenbeirat  
Nachtrag zu Antrag Gruppe DieBasis-Reimers - Schattenbericht 2023  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Inhaltsbeschreibung:

Die Gruppe Die Basis / Reimers hat beantragt, den Behindertenbeirat zu beauftragen, den Kreistags- und Ausschussmitgliedern den Staaten- /Parallelbericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte vorzustellen.

Der Kreistag des Landkreises Peine hat am 07.10.2020 eine Satzung über die Einrichtung und Tätigkeit eines Behindertenbeirates des Landkreises Peine beschlossen.

§ 1 dieser Satzung regelt, dass der Behindertenbeirat eine selbstbestimmte Vertretung der im Landkreis Peine lebenden Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Menschen ist. Der Beirat ist weder weisungsbefugt noch weisungsgebunden. Gemäß § 2 der Satzung bestimmt er seine einzelnen Aufgaben und Tätigkeiten selbst.

Unter Berücksichtigung dieser Bestimmungen ist es nicht möglich, den Behindertenbeirat zu beauftragen, bestimmte Aufgaben wahrzunehmen.

Die Verwaltung ist aufgrund des großen Umfanges der genannten Expertisen ebenfalls nicht in der Lage, der Aufforderung nachzukommen.

Die nachstehenden Erläuterungen führen daher nur in die Thematik ein; die angefügten Verlinkungen führen zu den genannten Berichten und enthalten weitergehende Erläuterungen.

Von 2018 bis 2023 wurde die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland zum zweiten Mal vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Ausschuss) geprüft.

2015 hatte der Ausschuss zum ersten Mal die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland untersucht. Das Ergebnis waren die am 27. April 2015 veröffentlichten „Abschließenden Bemerkungen“ (Concluding Observations). Darin haben die Expert*innen des Ausschusses Probleme bei der Umsetzung aufgedeckt, Kritikpunkte benannt und Empfehlungen formuliert. Die Empfehlungen haben wegweisende Akzente für die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland gesetzt. Bund, Länder und Kommunen waren und sind aufgerufen, sich der Umsetzungsaufträge in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich anzunehmen.

Im nun abgeschlossenen kombinierten zweiten und dritten Berichtszyklus musste Deutschland bis zum 1. Oktober 2019 unter besonderer Berücksichtigung dieser Empfehlungen über den Stand der Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen berichten und wurde am 29./30. August 2023 erneut vom Ausschuss überprüft und bewertet. Auftakt zu diesem Staatenprüfverfahren bildete die 20. Sitzung des Ausschusses im Herbst 2018, in deren Folge er Deutschland eine Frageliste („List of Issues prior to reporting“) übermittelt hat, die die Grundlage für den zweiten und dritten Staatenbericht Deutschlands bildete. Die Monitoring-Stelle UN-BRK hat dem Ausschuss im Vorfeld der 20. Sitzung eine sogenannte „Pre-List of Issues“ zukommen lassen sowie ein Statement bei der Sitzung selbst gehalten und Fragen des Ausschusses beantwortet.

Der deutsche Staatenbericht wurde im Juli 2019 vom Bundeskabinett verabschiedet und im September 2019 dem Ausschuss in der verbindlichen englischen Sprachfassung übermittelt (Combined Second and Third Periodic Report of the Federal Republic of Germany). Zudem liegt eine Version in deutscher Sprache sowie in Leichter Sprache vor.

Am 20. Juli 2023 hat die Monitoring-Stelle ihren Parallelbericht auf Englisch beim Ausschuss eingereicht. Die deutschen Versionen des Parallelberichts in schwerer und leichter sowie Gebärdensprache wurden am 15. August 2023 veröffentlicht.

Die 29. Sitzung des Ausschusses, auf der er unter anderem den deutschen Staatenbericht und die Umsetzung der UN-BRK geprüft hat, fand ab 14. August 2023 in Genf statt. Der Dialog zwischen Bundesregierung und Ausschuss („Constructive Dialogue“) wurde am 29./30. August 2023 durchgeführt. Die Monitoring-Stelle war während des Dialogs anwesend, hat ein Eröffnungs- sowie ein Abschlussstatement gehalten und Fragen des Ausschusses beantwortet. Am Schluss des Staatenprüfverfahrens stehen die neuen „Abschließenden Bemerkungen“ des Ausschusses vom 8. September 2023, in denen er Empfehlungen und Forderungen an die Bundesregierung richtet, wie die UN-BRK in Deutschland besser umgesetzt werden soll. Die finale editierte Fassung der Abschließenden Bemerkungen wurde am 3. Oktober auf der Website des Ausschusses veröffentlicht.

Hier finden sich Informationen zum Staatenberichtsverfahren, u.a. den zweiten und dritten Staatenbericht Deutschlands sowie eine Frageliste („List of Issues prior to reporting“), die die Grundlage für den Bericht bildete: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/abteilungen/monitoring-stelle-un-behindertenrechtskonvention/staatenberichtsverfahren

Dort sind auch der Parallelbericht der UN-BRK Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte sowie weitere Unterlagen einsehbar:

Parallelbericht an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum 2./3. Staatenprüfverfahren Deutschlands
www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/parallelbericht-an-den-un-ausschuss-fuer-die-rechte-von-menschen-mit-behinderungen-zum-23-staatenpruefverfahren-deutschlands

Parallelbericht Leichte Sprache
www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/bericht-ueber-die-rechte-von-menschen-mit-behinderungen-in-deutschland

Parallelbericht Deutsche Gebärdensprache
www.institut-fuer-menschenrechte.de/im-fokus/neuer-schwung-fuer-die-un-behindertenrechtskonvention/parallelbericht-in-dgs

FAQ zur Staatenprüfung Deutschlands zum Umsetzungsstand der UN-Behindertenrechtskonvention am 29./30.08.2023
www.institut-fuer-menschenrechte.de/im-fokus/neuer-schwung-fuer-die-un-behindertenrechtskonvention#faq-zur-staatenpruefung

 

Ziele / Wirkungen:

entfällt

 

Ressourceneinsatz:

entfällt

 

Schlussfolgerung:
entfällt


Antrag der Gruppe Die Basis-Reimers – Beauftragung Behindertenbeirat

Nachtrag zu Antrag Gruppe Die Basis – Reimers – Schattenbericht 2023

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der Gruppe DieBasis-Reimers - Beauftragung Behindertenbeirat (396 KB)      
Anlage 2 2 Nachtrag zu Antrag Gruppe DieBasis-Reimers - Schattenbericht 2023 (555 KB)