Inhalt

Vorlage - 2024/028  

Betreff: Honorarverträge an der Kreismusikschule Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Beteiligt:Dezernat 3
Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin  Kreismusikschule
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Kenntnisnahme
29.02.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Positionspapier Honorarkräfte 2024  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Inhaltsbeschreibung:

Die Kreismusikschule Peine (KMS Peine) unterrichtet derzeit 682 Stunden wöchentlich an vier Standorten in den Gemeinden Edemissen, Vechelde, Ilsede und Hohenhameln sowie an vier weiteren Standorten in der Stadt Peine. 1.750 Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen von Kooperationen mit Kitas, Schulen und Vereinen erreicht. Insgesamt sind derzeit 3.660 Schülerinnen und Schüler an der KMS Peine angemeldet.

 

Von den insgesamt 682 Wochenstunden werden etwa 275 Stunden im Rahmen von Honorarbeauftragungen erteilt, was etwa 40% des gesamten Unterrichtskontingents betrifft. Knapp 1.250 Schülerinnen und Schüler werden wöchentlich von 35 Honorarkräften unterrichtet und erzielten 2023 Einnahmen in Höhe von 290.000 €.

 

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 28.06.2022 (B 12 R 3/20 R - sog. „Herrenberg-Urteil“) die Kriterien der betrieblichen Eingliederung von Honorarkräften an Musikschulen neu bewertet und verschärft. Demnach sieht die KMS Peine keine Option, die bestehenden Verträge aufrecht zu erhalten und benötigt zur Fortführung des Unterrichtsbetriebes mit allen Schülerinnen und Schülern eine Umwandlung der Honorarverträge in Festanstellungen.

Das entsprechende Positionspapier des Landesverbandes Niedersächsischer Musikschulen liegt der Vorlage bei.

 

Die KMS Peine benötigt zur Wahrung ihrer hohen Unterrichtsqualität und der flächendeckenden Musikalisierung ein engagiertes und eng vernetztes Team sowie studierte Musikerinnen und Musiker, die nach dem Strukturplan des Verbandes Deutscher Musikschulen (VDM) unterrichten. Da sich ein Großteil der genutzten Unterrichtsräume in Schulen im Landkreis Peine befindet, muss die KMS Peine klare Zeitvorgaben an das Kollegium stellen und gliedert so Honorarkräfte in den regulären Unterrichtsbetrieb ein.

Regelmäßige gemeinsame Fortbildungen, Konferenzen und Studientage sind Grundvoraussetzung und lassen sich nur mit einem festangestellten Kollegium umsetzen.

 

Ziele / Wirkungen:

Durch die Umwandlung der Honorarverträge wird der Musikschulstandort Peine langfristig gesichert und der zunehmend erschwerten Suche nach engagierten Fachkräften kann so gerade in Zeiten des Fachkräftemangels entgegengewirkt werden. Der fortschreitende Ausbau des Ganztags kann durch die Erweiterung des Stellenplans durch die KMS Peine musikalisch unterstützt und das Risiko von Scheinselbstständigkeiten im Rahmen der Honorarbeauftragungen für den Landkreis minimiert werden. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler kann weiterhin über 3.500 stabilisiert und der so auf Landesebene bekannte und etablierte Standort Peine gehalten werden.

 

Bildung:

Eine einheitliche Umsetzung des Strukturplans und ein zentrales Qualitätsmanagement zur Umsetzung des musikalischen Bildungsauftrages ist nur mit einem weisungsgebundenen Kollegium umsetzbar. Auch alle Bildungsangebote in Kitas und Schulen sind ausschließlich durch festangestellte Kräfte durchführbar.

 

Ressourceneinsatz:

Derzeit erfolgt eine Einzelfallprüfung aller Honorarvereinbarung und eine Aufstellung der benötigten Stellenanteile für eine Umwandlung. Erst nach Abschluss der Prüfung kann ein genauer Kostenrahmen abgeschätzt und eine entsprechende Beschlussvorlage auf den Weg gebracht werden. Der Kreistag wird über einen möglichen Stellenmehrbedarf zu entscheiden haben.

 

Schlussfolgerung:

Zum langfristigen Erhalt einer leistungsstarken und für Fachkräfte attraktiven Kreismusikschule Peine ist eine Prüfung aller Honorarverträge notwendig. Folgewirkungen lassen sich erst nach Überprüfung darstellen.


 


Positionspapier des Landesverbandes Niedersächsischer Musikschulen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Positionspapier Honorarkräfte 2024 (681 KB)