Inhalt

Vorlage - 2025/061  

Betreff: Meldung von noch zu bauenden Radwegen an Landesstraßen zum nächsten Radwegekonzept der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) im Gebiet des Landkreises Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Referat Digitalisierung und Infrastrukturprojekte Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften Kenntnisnahme
22.05.2025 
14. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Liegenschaften      
Kreisausschuss Kenntnisnahme

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

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Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

ja

 

 


 


Inhaltsbeschreibung:

 

Im Zuge der turnusmäßigen Aktualisierung des Radwegekonzeptes für Landstraßen werden die Landkreise und kreisfreien Städte von der NLStBV aufgefordert, den Bedarf an neu zu bauenden Radwegen zu nennen.

Die NLStBV plant dazu ein neues Vorgehen. Entgegen der früheren Vorgehensweise mit der Nennung von kurzen Radwegelücken zwischen zwei Orten sollen von den Gebietskörperschaften längere durchgehende Radwege bestimmt werden, die dann in Abschnitten realisiert werden sollen.

Ziele / Wirkungen:

Aus dem Überhang des Radwegekonzeptes 2016 der NLStBV, Geschäftsbereich Wolfenbüttel sind noch folgende Maßnahmen durchzuführen:

  • Radweg an der L 321 zwischen K 21 und Sophiental (Länge 1,228 km)
  • Radweg an der L 473 zwischen L 475 und Wierthe (Länge 1,150 km)

Bei beiden Radwegen handelt es sich um Gemeinschaftsradwege (GRW; vgl. Abschnitt Ressourceneinsatz)

Aus dem Geschäftsbereich Hannover ist der Radweg an der L 411 zwischen Clauen, Groß Lobke bis Sehnde (Länge 7,100 km) im Radverkehrskonzept unter weiterem Bedarf enthalten.

Wann es zu einer Realisierung der Radwege kommt, hängt von der finanziellen Ausstattung des Landes Niedersachsen ab.

Meldung von Radwegen für den Vordringlichen Bedarf zur Anmeldung im neuen Radverkehrskonzept der NLStBV durch den Landkreis Peine:

Zur Fortschreibung des Radwegekonzeptes der NLStBV meldet der Landkreis Peine den Radweg an der L 413 im Abschnitt von der Landkreisgrenze bis über Equord bis nach Solschen zur Aufnahme in den vordinglichen Bedarf (vgl. Anlage 1). Im weiteren Verlauf der L 413 von Solschen nach Adenstedt soll ein Bürgerradweg entstehen, ein entsprechender Verein wurde bereits gegründet. Der Abschnitt von Solschen nach Adenstedt wird damit nicht Bestandteil der Meldung an die NLStBV.

Der aus Norden von Hämelerwald kommende Radweg endet bisher unmittelbar an der Grenze von der Region Hannover zum Landkreis Peine. In südlicher Richtung müssen Fahrradfahrende die Fahrbahn benutzen. Mit einem DTV-Wert (durchschnittliche tägliche Anzahl von Fahrzeugen) zwischen 4.700 im nördlichen Bereich und 3.700 im südlichen Bereich weist die L 413 im Vergleich zu anderen Landesstraßen im Landkreis die höchsten Belastungen auf. Das gilt auch für den Schwerlastverkehr (SV-Anteil), der zwischen 700 und 300 schwankt. Aufgrund der genannten Werte und der angeordneten Höchstgeschwindigkeiten ist Fahrradfahren auf der Fahrbahn nach den Regelwerken unverträglich. Dieses wird sich noch weiter verschärfen, wenn ein Investor im Gewerbegebiet „Ackerköpfe“ zusätzliche Fahrten induzieren wird. Davon wäre der Nordteil bis zur B 494 besonders betroffen. Die Hohenhamelner Ortschaft Equord ist zudem bisher nicht an das Radverkehrsnetz angebunden. Der GVH-Bahnhof Hämelerwald stellt ein wichtiges Ziel für intermodale Verkehre dar.

Von der Verkehrsbedeutung her, ist ein sukzessiver Ausbau in Abschnitten von Nord nach Süd angezeigt. Allerdings wäre dabei voraussichtlich ein zusätzliches, kostenintensives Brückenbauwerk für den Radverkehr zur Querung des Mittellandkanals notwendig. Der zu bauende Radweg an der L 413 hätte Anschluss an die straßenbegleitenden Radwege an der B 65, der B 494 und der K 72 in Solschen und schließt eine Lücke im Radverkehrsnetz.

 

Kreisgenze (Hämelerwald) - B 65

3,37

B 65 - OD Equord

0,69

OD Equord - B 494

1,18

B 494 - (Klein)Solschen

1,69

Übersicht der Teilabschnitte für einen Radweg an der L 413

Die Gesamtlänge zwischen der Kreisgrenze und Solschen beträgt rd. 6,93 km ohne Ortsdurchfahrten.

Durch ein attraktives und sicheres Radverkehrsangebot wird die Mobilität von Menschen ohne Pkw-Verfügbarkeit verbessert. Dem würde durch die Neuanlage eines Radweges Rechnung getragen werden

Ein attraktives und sicheres Radverkehrsnetz dient dazu, zusätzliche Verkehre umweltfreundlich zu verlagern und den CO2-Ausstoss zu reduzieren. Der Bahnhof in Hämelerwald stellt ein wichtiges Pendlerziel dar und berücksichtigt die intermodale Anbindung.

Insbesondere Schülerinnen und Schüler sind die klassischen Nutzer im System Radverkehr. Im Rahmen der Analyse ist ein Schwerpunkt auf die Schulwegesicherung gelegt worden. Das gilt insbesondere für Schülerinnen und Schüler aus dem Bereich Equord in Richtung Hohenhameln und Ilsede.

Im Falle zusätzlicher möglicher Kapazitäten werden der NLStBV nachfolgende Radwege zur Realisierung gemeldet. Diese sind Bestandteil im Radverkehrskonzept 2024 des Landkreises Peine (Listung ohne Priorisierung).

L 320 zwischen K 13 und B 214

L 473 zwischen L 475 und Wierthe

L473 zwischen Wierthe und Sonnenberg

L 473 zwischen Groß Gleidingen und BS-Timmerlah

L 475 zwischen Barbecke und Broistedt

L 475 zwischen Lengede und Vallstedt

L 611 zwischen Bortfeld (Kreisverkehrsplatz / L 475) und BS-Völkenrode

L 619 zwischen Woltwiesche und Klein Lafferde

 

Ressourceneinsatz:

Projekte des Vordringlichen Bedarfs werden entweder zu 100 % durch das Land, vertreten durch die NLStBV, oder als Gemeinschaftsradweg bzw. Bürgerradweg umgesetzt.

Wenn die Umsetzung im vordringlichen Bedarf durch das Land erfolgt, wird diese Leistung zu 100 % durch den jeweils zuständigen regionalen Geschäftsbereich der NLStBV erbracht und umfasst die Planung einschließlich Antrag auf Planfeststellung, Grunderwerb, Finanzierung und Neubau von Radwegen sowie für die Baulast. Dies gilt nicht für Maßnahmen des weiteren Bedarfs.

Der Gemeinschaftsradweg ist ein Instrument für Gemeinden und Landkreise, um Maßnahmen aus dem Vordringlichen Bedarf des Radwegekonzeptes Niedersachsen (Stand 2016) losgelöst von der Reihenfolge der NLStBV, in der die Maßnahmen verwirklicht werden, umzusetzen.

Die Gemeinde bzw. der Landkreis sind dann im Regelfall bis zu 100 % für die Planung und den Grunderwerb zuständig. Der zuständige regionale Geschäftsbereich (rGB) stellt einen Antrag auf Planfeststellung. Er übernimmt in der Regel den Bau und die anteiligen Baukosten. Die Leistungserbringung der Gemeinde bzw. des Landkreises ist frei verhandelbar, beträgt aber in der Regel 50%. Voraussetzung für die Umsetzung eines Gemeinschaftsradwegs ist eine Vereinbarung zwischen Gemeinde bzw. Landkreis und dem zuständigen rGB. Nach Fertigstellung geht der Gemeinschaftsradweg in die Straßenbaulast der NLStBV über.

Bei Bürgerradwegen erfolgt die Gründung eines Vereins (ggf. durch Unterstützung der Kommune), verbunden mit der Planungsverantwortung und der Kostenübernahme für den benötigten Grund und Boden. Die Planfeststellung wird ebenfalls vom Land / Straßenbaulastträger durchgeführt. Das Land übernimmt dann 100% der Baukosten und den Unterhalt. Vorteil dieses Vorgehens ist die Vereinfachung der Verhandlungen mit den Grundeigentümern.

 

Schlussfolgerung:

Der zu bauende Radweg an der L413 im Abschnitt von der nördlichen Landkreisgrenze bis nach Solschen wird von der Landkreisverwaltung an den Straßenbaulastträger zur Aufnahme in den vordringlichen Bedarf gemeldet. Es handelt sich hierbei um eine wichtige Radverkehrsachse, die auch Bestandteil des Radverkehrskonzeptes des Landkreises Peine ist. Der Abschnitt im weiteren Verlauf von Solschen nach Adenstedt bleibt weiterhin als Bürgerradweg im Gespräch.


 


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