Vorlage - 2025/062
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | -- | ||
Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | ja |
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Inhaltsbeschreibung:
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (§§ 13 ff. Bundesnaturschutzgesetz) und die Verwendung des in diesem Zusammenhang zu erhebenden Ersatzgeldes war schon mehrfach Thema im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz. Zuletzt wurde in den Sitzungen vom 07.03.2023 mit der Vorlage 2023/015 und 03.09.2024 mit der Vorlage 2024/101 informiert.
Zur vorgeschriebenen Verwendung von Ersatzgeld (Zitat aus der Vorlage 2023/015):
Die Ersatzzahlung ist zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglichst in dem betroffenen Naturraum zu verwenden, für die nicht bereits nach anderen Vorschriften eine rechtliche Verpflichtung besteht. Dabei muss es sich um praktische, reale und unmittelbar wirkende, langfristige und nachhaltige Maßnahmen in Natur und Landschaft handeln.
Hauptschwierigkeit bei der Umsetzung von sinnvollen Naturschutzprojekten mit Ersatzgeld ist die fehlende Flächenverfügbarkeit. Der Landkreis Peine ist der kleinste in Niedersachsen, gleichzeitig aber der mit der höchsten Siedlungsdichte. Entsprechend hoch ist der Druck auf die vorhandene freie Fläche. Erschwerend kommt z. B. hinzu, dass sich bei uns viele der neuen Hoch- und Höchstspannungsleitungen im Rahmen der Energiewende bündeln. Aus Ersatzgeld für den Eingriff in das Landschaftsbild durch solche Leitungen stammen allein schon ca. drei Millionen Euro des eingenommenen Ersatzgeldes. Vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode, ist damit zu rechnen, dass zukünftig diese Summe nicht mehr anwächst. Der Koalitionsvertrag sieht vor, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung für alle erneuerbaren Energien und der dazugehörigen Infrastruktur und Klimaanpassungsmaßnahmen abzuschaffen. Hierdurch würden nicht nur die naturschutzfachlichen Ausgleichs- sondern auch die Ersatzmaßnahmen und das Ersatzgeld zukünftig voraussichtlich entfallen.
Die Verkaufsbereitschaft in der Landwirtschaft ist gering, da aus dem Erlös neue Flächen erworben werden müssen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Früher war nur eine Reinvestition in den Betrieb notwendig, was z.B. zu Investitionen in Maschinen geführt hat. Heute steht immer die Forderung nach Tauschland im Raum, was bei der Planung neuer Naturschutzprojekte mit Ersatzgeld nur schwer umsetzbar ist.
Infolge der schlechten Flächenverfügbarkeit engagiert sich die Untere Naturschutzbehörde vermehrt in Flurbereinigungsverfahren mit Maßnahmen, die über die Kompensationsverpflichtung für Maßnahmen der Flurbereinigung hinausgehen. Aktuell gibt es zwei Verfahren an der Erse, in denen Projekte zur Fließgewässer-Renaturierung geplant sind. Deren Umsetzung wird einen höheren sechsstelligen Betrag erfordern (aktuelle Schätzung ca. 600.000 €). Aufgrund der Dauer von solchen Verfahren kann der Zeitpunkt der Umsetzung nicht exakt terminiert werden.
Außerdem arbeitet die Untere Naturschutzbehörde mit den kreisangehörigen Gemeinden zusammen. Auf deren und unseren eigenen Flächen sind aktuell Projekte zur Neuanlage bzw. Gestaltung dreistufiger Waldränder geplant bzw. bereits in Umsetzung. Vorgesehen ist gemeinsam mit einer kreisangehörigen Gemeinde auch der Flächenerwerb und die Gestaltung eines Grünlandzuges in der Börderegion, eine Maßnahme, die gleichzeitig den Hochwasserschutz einer angrenzenden Ortschaft verbessern wird. Weiterhin fördern wir mit Ersatzgeld Maßnahmen von Privaten, die der Biotopvielfalt und dem Artenschutz dienen. Für solche Maßnahmen planen wir in naher Zukunft ca. 200.000 € ein. Für den Niedersächsischen Weg sind bis 2027 bereits rund 400.000 € für Maßnahmen vertraglich verpflichtet. Es zeigt sich, dass bei den Maßnahmen zur Stärkung der Biodiversität eine hohe Bereitschaft der Zusammenarbeit gegeben ist, so dass dieser Betrag weiter ansteigen kann. Insbesondere wenn die Maßnahmen in eine Vertragsverlängerung gehen würden, was zu begrüßen wäre. Eine Aufstellung dieser Maßnahmen wurde im Protokoll der Sitzung vom 11.03.2025 dargestellt.
Im April 2025 sind der Untere Naturschutzbehörde mehrere Flurstücke zum Kauf angeboten worden. Dieser Flächenerwerb wird derzeit geprüft.
Ziele / Wirkungen:
Die Ersatzzahlungen werden zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in dem betroffenen Naturraum eingesetzt.
Ressourceneinsatz:
Entfällt
Schlussfolgerung:
Der Ausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.