Inhalt

Vorlage - 2025/064  

Betreff: Klimaschutzkonzept für die eigene Verwaltung
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Klimaschutzagentur Bearbeiter/-in: Brandt, Silke
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
27.05.2025 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz      

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

--

Mitwirkung Landrat:

      nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

     nein

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

 nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

ja

 

 


 


Inhaltsbeschreibung:

 

Die niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Landeshauptstadt Hannover, die Stadt Göttingen und die Region Hannover sind nach § 18 Abs. 1 des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) dazu verpflichtet, bis zum 31.12.2025 Klimaschutzkonzepte für die eigene Verwaltung zu erstellen. Somit kommt auch dem Landkreis Peine diese Pflichtaufgabe zu. Die Zuständigkeit dafür liegt in der Klimaschutzagentur. Das Klimaschutzkonzept enthält eine Ausgangsbilanz der jährlichen Treibhausgasemissionen der Verwaltung. Grundlage sind möglichst umfassende Daten zu treibhausgasrelevanten Verbräuchen, wie z. B. der Strom- und Wärmeverbrauch der eigenen Liegenschaften des Landkreises, die Mobilität der Mitarbeitenden bezüglich Arbeitswegen und Dienstfahrten sowie die Beschaffungen aller Fachdienste. Die Bilanzierung erfolgt dabei mit einem Tool des schwedischen Software-Anbieters ClimateView, das über die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) r alle niedersächsischen Kommunalverwaltungen zentral beschafft wurde und auf dem weltweit verwendeten Greenhouse Gas Protocol Corporate Standard beruht. Das Konzept enthält zudem eine Zielsetzung zur Minderung der Treibhausgasemissionen der Verwaltung, die sich im Mindestmaß an dem niedersächsischen Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 orientiert. Treibhausgasneutralität meint im Sinne des NKlimaG das Gleichgewicht zwischen anthropogenen Treibhausgasemissionen (Quellen) und der Bindung / dem Abbau von Treibhausgasen (Senken). Weitere Bestandteile des Konzepts sind neben der Festlegung von Zwischenzielen ein Maßnahmenkatalog, dessen Umsetzung zur Erreichung der Minderungsziele beitragen soll, sowie ein Verfahren, mit dem der Stand der Zielerreichung und der Maßnahmenumsetzung überprüft und anhand dessen Ergebnis über eine Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts entschieden werden soll.

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Ziel des Konzepts ist es, Klimaschutz in den eigenen Arbeitsprozessen zu priorisieren und gleichzeitig mit der Zielsetzung der Treibhausgasneutralität der Vorbildfunktion der Verwaltung für andere Akteure im Landkreis gerecht zu werden.

 

 

Ressourceneinsatz:

 

entfällt

 

 

Schlussfolgerung:

 

Das Klimaschutzkonzept kann dazu beitragen, die Abhängigkeit von steigenden Energiepreisen zu senken, den Landkreis zukunftsfähig aufzustellen und langfristig Kosten einzusparen. Es sollte somit als Chance verstanden werden, wenngleich die Erreichung des Ziels der Treibhausgasneutralität eine große Herausforderung darstellt.

 

 


 


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