Vorlage - 2025/066
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | -- € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Der Antrag zur Prüfung der Gründung einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft wird abgelehnt.
Inhaltsbeschreibung:
Es wird auf den Beschluss der Vorlage 2024/107 des Kreisausschusses vom 18.09.2024 verwiesen. Seinerzeit wurde der Beschluss der damaligen Vorlage 2022/147 vom 07.09.2022 zur Gründung einer kreisweiten Wohnungsbaugesellschaft oder gegebenenfalls einer kreisweiten Wohnungsbaugenossenschaft aus haushälterischen Gründen aufgehoben. Die finanziellen Mittel liegen aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landkreises Peine weiterhin nicht vor.
Ergänzend ist hinzuzufügen, dass der Landkreis Peine weder über kreiseigene Grundstücke noch über geeignete Liegenschaften verfügt, um den erforderlichen Wohnraum im Zuge einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft zu schaffen. Die kommunale Planungshoheit obliegt ferner den kreiszugehörigen Gemeinden bzw. der Stadt Peine. Folglich können für den Wohnungsbau erforderliche Bauleitplanverfahren nicht eigenständig durch den Landkreis Peine gesteuert werden.
Ziele / Wirkungen:
Entfällt
Ressourceneinsatz:
Entfällt
Schlussfolgerung:
An der bestehenden Sachlage hat sich seit der letzten Beschlussfassung nichts wesentlich verändert und die finanziellen Mittel sind für freiwillige Aufgaben nach wie vor nicht vorhanden.
Antrag KTA Schampera – Prüfauftrag Gründung Wohnungsbaugesellschaft
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Antrag KTA Schampera - Prüfauftrag Gründung Wohnungsbaugesellschaft (1300 KB) |