Inhalt

Vorlage - 2025/070  

Betreff: Stellungnahme des Landkreises Peine zum Entwurf des Nahverkehrsplans 2025 durch den Aufgabenträger Regionalverband Großraum Braunschweig
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat Digitalisierung und Infrastrukturprojekte Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz Vorberatung
02.06.2025 
14. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz      
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
18.06.2025    Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine      
Kreisausschuss Vorberatung

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
StellungnahmeLKPeine_NVP2025  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

---

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

ja

 

 


 


Die Stellungnahme der Verwaltung zum Beteiligungsentwurf des Nahverkehrsplans 2025 wird beschlossen.


Inhaltsbeschreibung:

Gemäß dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG) hat der Aufgabenträger Regionalverband Großraum Braunschweig (RGB) die Pflicht, alle 5 Jahre einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen und fortzuschreiben. Dabei ist eine Beteiligung von Verbandsgliedern, Kommunen, Verkehrsunternehmen und Verbänden vorgesehen (§6 Abs. 4 NNVG). Der neue NVP gilt – nach Beschluss der Verbandsversammlung – vom 18.09.2025 bis zum 17.09.2030.

In Verbindung mit § 8 Abs. 3 des PBefG bildet der NVP den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV. Die zuständige Genehmigungsbehörde (Landesnahverkehrsgesellschaft – LNVG) hat den NVP bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen.

 

Der Nahverkehrsplan beschreibt die Entwicklung und die Ziele des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Dazu zählt die Ausgestaltung des Angebots an Verkehrsleistungen (Bedienungszeiträume, Fahrtenhäufigkeit), die angewendeten Tarife und die bereitzustellende Infrastruktur (Fahrzeuge, barrierefreie Zugangsstellen, Abstellanlagen/Intermodalität). Darüber hinaus enthält der NVP Aussagen über Marketing und Vertrieb, Innovationen sowie Finanzierung und Förderung (vgl. auch Abschnitt Ressourceneinsatz).

 

Die Stellungnahme des Landkreises Peine wurde vom Referat für Digitalisierung und Infrastrukturplanung erarbeitet und mit den betroffenen Fachdiensten des Landkreises abgestimmt.

 

 

Ziele / Wirkungen:

Aus den verschiedenen Leitbildern ergeben sich die Ableitungen verschiedener Ziele und dafür notwendiger Maßnahmen. Der Nahverkehrsplan hat die allgemeine Verbesserung der öffentlichen Mobilität zum Ziel. Berücksichtigt wird dabei eine umweltgerechte Mobilitätsbewältigung mit umwelt- und klimafreundlichen Angeboten, die zu einer weiteren Entlastung der Folgen des motorisierten Individualverkehrs beitragen sollen

Gender Mainstreaming:

Die Aspekte des Gender Mainstreaming werden durch die spezifischen Anforderungen an den öffentlichen Nahverkehr aufgenommen. Durch ein verdichtetes ÖPNV-Angebot wird die Mobilität von Menschen ohne Pkw-Verfügbarkeit verbessert. Darüber hinaus werden Anforderungen an Zugangsstellen und Fahrzeuge definiert.

Prävention/Nachhaltigkeit:

Der Aspekt der Prävention/Nachhaltigkeit wird in der Form einer Stärkung des Landkreises Peine als gut vernetzter Raum bezüglich öffentlicher Verkehrsmittel berücksichtigt.

Klima-/Umwelt-/Naturschutz:

Die Aspekte des Klima-, Umwelt- und Naturschutzes werden im Nahverkehrsplan durch eine umweltgerechte und eine am Klimaschutz orientierte Mobilitätsalternative einbezogen.

Bildung:

Die Belange des Schülerverkehrs finden in der Stellungnahme Berücksichtigung.

 

Ressourceneinsatz:

Der Landkreis Peine finanziert den ÖPNV derzeit anteilig über die allgemeine Vorschrift (Ausgleichsleistungen bei Anwendung des Verbundtarifes) / Refinanzierungsverträge mit dem Regionalverband, über die Verbandsumlage (anteilige Finanzierung der Regiobusse) und als Träger des Schülerverkehrs. Die Kosten für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) werden durch Regionalisierungsmittel des Bundes getragen.

Durch die Entwicklung in den letzten Jahren ist der Zuschussbedarf des Landkreises Peine sowie der anderen Verbandsglieder stetig stark angestiegen. Das Gesamtsystem des öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV) ist deutlich unterfinanziert und kann auch zukünftig nicht mehr aus der Rücklage des RGB beglichen werden. Immer höhere Aufwendungen für den ÖPNV rden dazu führen, dass in anderen Bereichen Aufgabenwahrnehmungen des Landkreises und damit Kosten reduziert werden müssten, um weiterhin einen genehmigungsfähigen Haushalt aufstellen zu können. Ausweitungen des Angebotes sind daher nur über eine Gegenfinanzierung zu befürworten. Dieses kann z. B. durch Leistungsverlagerungen innerhalb des Systems ÖPNV oder artfremden Reduzierungen von Leistungen des Landkreises erfolgen. Zur Berücksichtigung der Kostensituation sind aber auch Angebotsreduzierungen im ÖSPV nicht ausgeschlossen. Der neue Nahverkehrsplan 2025 trägt dieser Entwicklung Rechnung.

 

 

 

Schlussfolgerung:

Der Nahverkehrsplan formuliert die Ziele in der Entwicklung des öffentlichen Verkehrs. In seiner Stellungnahme begrüßt der Landkreis Peine im Wesentlichen die im Nahverkehrsplan vorgesehenen bzw. zu prüfenden Maßnahmen zur Weiterentwicklung des ÖPNV im Verbandsgebiet. Es ist zu erwarten, dass sich dadurch der Finanzierungsanteil der Verbandsglieder deutlich erhöhen wird. Im Falle relevanter Angebotskürzungen im ÖSPV sowie auch bei neuen Verkehrsangeboten werden die Selbstverwaltungsgremien des Landkreises Peine einbezogen.


 


StellungnahmeLKPeine_NVP2025

Der Entwurf des NVP 2025 ist in der Stellungnahme verlinkt.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 StellungnahmeLKPeine_NVP2025 (542 KB)