Inhalt

Vorlage - 2025/090  

Betreff: Finanzierung und Restrukturierung der Allianz für die Region
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Angerer, Iris
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
18.06.2025 
19. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine      

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
02_Allianz für die Region GmbH_Gesellschaftervereinbarung_Mai_2025  
03_Allianz für die Region GmbH_Beschluss Kapitalerhöhung_Mai 2025  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

12.821 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


  1.  Dem Sanierungs- und Restrukturierungskonzept für die Allianz für die Region GmbH - wie in der Aufsichtsratssitzung vom 25.03.2025 vorgestellt - wird zugestimmt.
     
  2. Der Gesellschaftervereinbarung der Allianz für die Region GmbH wird zugestimmt.
    Der Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Allianz für die Region GmbH wird bevollmächtigt, die Gesellschaftervereinbarung betreffend die Allianz für die Region GmbH zu unterzeichnen.
     
  3. Der Erhöhung des Stammkapitals von aktuell 27.600 € um 66.524 € auf 94.124 € sowie der Zeichnung der auf den jeweiligen Gesellschafter entfallenden Geschäftsanteile wird zugestimmt. Dem Verkauf und der Übertragung sämtlicher vom Gesellschafter AGV-BS gehaltener Geschäftsanteile mit den laufenden Nummern 23.901 – 25.000 an den Gesellschafter Stadt Braunschweig zum Nennbetrag wird ebenfalls zugestimmt. Der Vertreter des Landkreises Peine als Gesellschafter wird ermächtigt, die entsprechende notarielle Beurkundung zu zeichnen.
     
  4. Der Anpassung des Gesellschaftsvertrages (Satzung) wird zugestimmt. Der Vertreter des Landkreises Peine als Gesellschafter wird ermächtigt, die entsprechenden notarielle Beurkundung zu zeichnen.


     

5. Die Geschäftsführung der Allianz für die Region GmbH wird beauftragt, die Unterzeichnung der Gesellschaftervereinbarung bis zum 10.07.2025 sicherzustellen. Eine entsprechende Mitteilung an die Gesellschafter und Mitglieder des Aufsichtsrates erfolgt bis zum 15.07. 2025.

 


Inhaltsbeschreibung:

Die Allianz für die Region GmbH ist die Strukturförderungs- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft der Region Braunschweig-Wolfsburg mit derzeit 21 Gesellschaftern aus Kommunen, Wirtschaft, Gewerkschaften und Verbänden. Die Gesellschaft ging 2013 aus der Umfirmierung der 2005 gegründeten Projekt Region Braunschweig GmbH (Nachfolger des reson e.V.) unter Einbeziehung Volkswagen AG und der Stadt Wolfsburg über ihre gemeinsame Tochterunternehmung der Wolfsburg AG hervor. Sie verfolgt das Ziel, über regionale Projekte in den Aktionsfeldern Wirtschaft stärken, Mobilität gestalten, Fachkräfte sichern und gewinnen sowie Region vermarkten einen Beitrag zur nachhaltigen Beschäftigungssicherung in der Region Südostniedersachsen zu leisten.

 

Die Allianz für die Region GmbH befindet sich seit dem Ende der Corona-Pandemie 2022 in wirtschaftlicher und struktureller Sicht in einer herausfordernden Lage. Aus wirtschaftlicher Sicht sind die wesentlichen Ursachen hierfür die gestiegenen Fixkosten bei gleichzeitig seit dem Jahr 2009 konstant gebliebenen Gesellschafterbeiträgen. In struktureller Hinsicht sind die erheblichen Unterschiede in der Beitragshöhe der Gesellschafter (zwischen 10.000€ und 540.000€ im Jahr 2024) Ursache für eine Diskussion über den Mehrwert der Allianz für die Region für die Gesellschafter.

 

Die Kündigung eines wesentlichen Sponsoringvertrags eines Gesellschafters aus dem Jahr 2023 zum 31.12.2024 stellt den zentralen Anlass zur Restrukturierung dar, da die daraus entstehende Finanzierungslücke nicht auf Dauer durch Einsparungen bzw. durch das operative Geschäft ausgeglichen werden kann. Eine Stabilisierung des Unternehmens kann nur noch auf Ebene der Gesellschafter durch Erhöhung der Beiträge und gleichzeitiger Maßgabe einer Restrukturierung zur Fixkostensenkung erfolgen, da bereits durch die Geschäftsleitung in den vergangenen 24 Monaten alle operativen Einsparungsmöglichkeiten genutzt wurden.

 

Trotz intensiver Bemühungen der Geschäftsführung seit 2023, die Erhöhung der Gesellschafterbeiträge für eine wirtschaftliche Stabilisierung herbeizuführen, konnte bislang kein Konsens unter allen Gesellschaftern erzielt werden.

 

Der Aufsichtsrat hat in seiner 40. Sitzung am 19.12.2024 empfohlen, über die Beauftragung von externen Gutachtern die Bedingungen für eine positive Fortführung der Gesellschaft über ein Sanierungsgutachten in Anlehnung an IDW S6 erarbeiten zu lassen. Der Aufsichtsrat bildete zur Begleitung der Gutachtenerstellung einen Restrukturierungsausschuss, der von Januar bis März 2025 dreimal tagte. Die Ergebnisse wurden dem Aufsichtsrat in seiner 41. Sitzung präsentiert und von ihm einstimmig zur Umsetzung empfohlen.

 

Vor diesem Hintergrund stehen die Gesellschafter vor der Entscheidung, die Erhöhung der Gesellschafterbeiträge bei gleichzeitiger Restrukturierung der Gesellschaft zu beschließen. Andernfalls wäre die Gesellschaft zu liquidieren.

 

Eine Liquidation der Gesellschaft würde Restrukturierungskosten in Höhe von rund 2,37 Mio. € verursachen (Abfindungen, Projektabwicklung), die regionalen Förder- und Kooperationsstrukturen in besonderem Maße schwächen und zu einem deutlichen Rückgang der regionalen Projekte und entsprechende Fördermittelakquise führen.

 

Der entsprechenden Einmalaufwand im Falle der Fortführung der Gesellschaft über eine Restrukturierung fällt mit rund 600.000 € deutlich niedriger aus, da hier nur ein Teil der Beschäftigten sozialverträglich zur dauerhaften Reduzierung der Fixkosten abgebaut werden müsste.

 

Die Geschäftstätigkeit im Jahr 2025 ist durch die Zusage eines Gesellschafters, bis zu 500.000 € in die Kapitalrücklage einzustellen, gesichert. Bedingung hierfür ist der Beschluss der Gesellschafter zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Restrukturierungskonzept der Gutachter.

 

Die Durchfinanzierung für die Jahre 2026 ff. ist nunmehr maßgeblich von der Einleitung der durch die Geschäftsführung auf Grundlage des Restrukturierungsgutachtens vorgeschlagenen Maßnahmen abhängig.

 

Der Umsatzhebel der Gesellschafterbeiträge liegt derzeit bei einem Faktor von 3, sprich ein eingesetzter Euro aus den Gesellschafterbeiträgen generiert im Durchschnitt drei Euro an Projektmitteln für die Region. Im Restrukturierungsszenario würde dieser auf 2,5 gesichert werden.

 

Die geplante Governance-Anpassung umfasst keine Verkleinerung des Aufsichtsrats, gleichwohl jedoch die Einführung eines Präsidiums zur besseren Koordinierung des Gesellschafterkreises in Bezug auf die strategische Ausrichtung der Gesellschaft, welche seitens der Gutachter empfohlen ist.

 

Die Beitragsstruktur soll künftig durch eine stärkere Verbindlichkeit und klare Kategorisierung sowie durch eine Kopplung an den satzungsgemäßen Zweck gestaltet werden.

 

Die geplanten Änderungen zielen auf eine nachhaltige Stabilisierung der Gesellschaftsstruktur und der finanziellen Handlungsfähigkeit ab.

 

Zu 1) Kernaussagen des Sanierungskonzepts:

  • die Fortentwicklung des Leitbilds mit Fokus auf satzungsgemäße und identitätsstiftende Projekte für die Region.
  • Die stärkere Priorisierung wirtschaftlich sinnvoller Maßnahmen für den Gesellschafterkreis.
  • Die Konzentration der Aktivitäten auf die zwei Aktionsfelder Wirtschaft stärken
    und Region vermarkten
  • Reduktion der Fixkosten über Abbau von Personalkapazitäten auf 27,1 Vollzeit-Äquivalente (-10,2 VZÄ ggü. dem Stand zum 31.12.2024)
  • Neue Gesellschaftervereinbarung inkl. „Beitragsordnung“ der Gesellschaft mit Kategorisierung der Gesellschafterbeiträge (80.000 €/200.000 € p. a.)
  • Individuelle Projektförderungen einzelner Gesellschafter sind nicht auf den Gesellschafterbeitrag anrechenbar.
  • Einmalige Eigenkapitaleinzahlung in Höhe von rund 570.000€ zur Finanzierung der Restrukturierungskosten, aufgeteilt auf die vorhandenen Gesellschafter mit bis zu 6.000 € je Gesellschafter unter Einbeziehung der Zusage eines Gesellschafters bis zu 500.000 € Kapitaleinlage zu leisten.
  • Optimierung der Governance-Struktur durch Einführung eines Präsidiums zur Sitzungsvorbereitung und Koordination des aktuell 21-köpfigen Aufsichtsrates.
  • Verpflichtende Unterzeichnung der neuen „Gesellschaftervereinbarung“ bis zum 10.07.2025

 

Zu 2)

Die Gesellschaftervereinbarung der Allianz für die Region sieht die Zahlung eines Gesellschafterbeitrags in Höhe von 80.000 € p. a. als Grundbeitrag (Kategorie 1) oder 200.000 € p. a. als erhöhter Beitrag (Kategorie 2) ab dem Jahr 2026 vor. Die Zahlung des Grundbeitrages berechtigt zur Entsendung eines Mandats in den Aufsichtsrat (Kategorie 1). Die Zahlung des erhöhten Gesellschafterbeitrages berechtigt zur Entsendung eines Mandats in den Aufsichtsrat, welches ebenfalls in das Präsidium entsendet wird (Kategorie 2).

 

Ferner ist eine Inflationsindexierung der Gesellschafterbeiträge ab dem Jahr 2028 gemäß Feststellung des Statistischen Bundesamt für die Jahresfrist im Bezugsmonat Oktober des Vorjahrs mit der erstmaligen Feststellung für das Jahr 2027 in Anwendung für den Gesellschafterbeitrag für das Jahr 2028 vorgesehen.

 

Zu 3)

Die Erhöhung des Stammkapitals von aktuell 27.600 € um 66.524 € auf 94.124 € erfordert entsprechend der Anlage 3 den Erwerb von weiteren Geschäftsanteilen zum Nennwert von 1 € je Geschäftsanteil.

 

Zu 4)

Die Anpassung des Gesellschaftsvertrages erfolgt dahingehend, dass die Geschäftsanteile an der Gesellschaft unabdingbar mit der Zahlung eines jährlichen Gesellschaftsbeitrages verbunden sind. Das Ausscheiden aus der Gesellschaft erfolgt mit einer Kündigung der Geschäftsanteile zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr, in dem die Kündigung der Geschäftsanteile gegenüber der Gesellschaft schriftlich ausgesprochen wurde sowie durch Einziehung der Geschäftsanteile bei Kündigung der Finanzierungsvereinbarung oder bei Nichtzahlung des Gesellschaftsbeitrags nach dreimaliger schriftlicher Aufforderung bzw. Verweigerung.

 

Ziele / Wirkungen:

Mit Unterzeichnung der Gesellschaftervereinbarung sowie des Gesellschaftsvertrags wird der Fortbestand der Allianz für die Region GmbH gesichert.

 

Ressourceneinsatz:

Langfristig steigt der Gesellschafterbeitrag des Landkreises Peine jährlich um 20.000 € von 60.000 € auf 80.000 €. Für das Haushaltsjahr 2025 wurde mit Beschluss des Kreisausschusses vom 22.01.25 (Vorlage 2025/002) bereits einer überplanmäßigen Gesellschafterbeitragserhöhung in Höhe von 10.000 € für das Jahr 2025 zugestimmt. Folglich werden überplanmäßig weitere 10.000 € für das Haushaltsjahr 2025 benötigt. Durch die Kapitalerhöhung fallen einmalig weitere 2.821 € an, die bislang nicht im Budget enthalten sind.

 

Schlussfolgerung:
Die finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für den Restrukturierungsprozess und den Fortbestand der Allianz für die Region werden geschaffen.


Gesellschaftervereinbarung Allianz für die Region GmbH

Kapitalerhöhung Allianz für die Region GmbH

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 02_Allianz für die Region GmbH_Gesellschaftervereinbarung_Mai_2025 (481 KB)      
Anlage 2 2 03_Allianz für die Region GmbH_Beschluss Kapitalerhöhung_Mai 2025 (230 KB)