Inhalt

Vorlage - 2025/091  

Betreff: Kommunalwahl 2026/Landratswahl 2026 - Berufung der Kreiswahlleitung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:13 / Kommunalwahl
Federführend:Fachdienst Finanzen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Klages, Gundula  Referat Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit
   Landrat
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
18.06.2025 
19. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine      

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Der ab dem 01.11.2021 berufene amtierende Kreiswahlleiter Landrat Henning Heiß und die bisherige stellvertretende Kreiswahlleitung Marina Geerts werden abberufen.

Für die Aufgaben der Kreiswahlleitung und zur Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen 2026 am 13.09.2026 und der Landratswahl 2026 (ggf. mit Stichwahl) werden mit sofortiger Wirkung

 Frau Erste Kreisrätin Bettina Conrady als Kreiswahlleiterin und

Herr Ulrich Heinisch als stellvertretender Kreiswahlleiter

berufen.  


Inhaltsbeschreibung:

 

Der amtierende Kreiswahlleiter für die Kommunalwahlen/Landratswahlen, Herr Landrat Henning Heiß, stellt sich nicht zur Wiederwahl. Seine Dienstzeit endet mit der Landratswahl 2026. Die bisherige stellvertretende Kreiswahlleiterin, Frau Marina Geerts, hat den Landkreis Peine am 01.03.2025 verlassen.

 

Aus diesem Grund ist die Kreiswahlleitung neu zu berufen.

 

Die Kreiswahlleitung muss jederzeit arbeitsfähig sein. Derzeit wurde der Wahltermin für die Kommunalwahl 2026 von der Landesregierung Hannover auf den 13.09.2026 festgesetzt. Am selben Tag können auch Direktwahlen in den Kommunen und die Landratswahl stattfinden.

 

Gemäß § 9 Abs. 1 NKWG ist in den Landkreisen grundsätzlich die Landrätin bzw. der Landrat die Kreiswahlleiterin bzw. der Kreiswahlleiter. Stellvertreterin oder Stellvertreter ist die Vertreterin oder der Vertreter im Amt. 

 

Abweichend von der o.g. Regelung kann die Vertretung andere wahlberechtigte Personen des Wahlgebietes oder Bedienstete der Kreisverwaltung berufen (§ 9 Abs. 3 Nr. 1 und 4 NKWG).

 

Da Herr Henning Heiß bei der letzten Landratswahl 2021 kandidiert hat, wurde der damalige Landrat, Herr Franz Einhaus, ab dem 12.09.2021 als Kreiswahlleiter berufen. Ab dem 01.11.2021 wurde mit dem gleichen Beschluss die neu gewählte Landrätin oder der neu gewählte Landrat zur Kreiswahlleitung berufen (Beschlussvorlage 2021/885). Infolge der gewonnenen Landratswahl ist Herr Landrat Heiß der amtierende Kreiswahlleiter für die Kommunalwahl.

 

Die korrekte Berufung der Wahlleitung ist im Wahlverfahren von großer Bedeutung. Eine Reihe rechtsverbindlicher Erklärungen kann nur die Wahlleitung selbst oder ihre Stellvertretung abgeben. Aufgrund des Ausscheidens der bisherigen stellv. Kreiswahlleitung ist ein unverzüglicher Wechsel der stellvertretenden Kreiswahlleitung erforderlich.

 

Als Kreiswahlleiterin wird die Erste Kreisrätin, Frau Bettina Conrady, vorgeschlagen.

 

r die Stellvertretung wird vorgeschlagen, Herrn Ulrich Heinisch (Fachdienstleiter Finanzen) zu berufen. Herr Heinisch ist durch die im Fachdienst angesiedelte Sachbearbeitung „Wahlen“ bereits mit dem Thema vertraut. 

 

Die Kreiswahlleitung und stellvertretende Kreiswahlleitung bleiben bis zur Abberufung bzw. der Berufung einer neuen Kreiswahlleitung oder stellvertretenden Kreiswahlleitung im Amt.

 

Ziele / Wirkungen:

Die Vorgaben des Wahlrechts werden durch die Nachberufung des stellvertretenden Kreiswahlleiters erfüllt. Die rechtssichere Durchführung der Wahlen kann so gewährleistet werden. 

 

Ressourceneinsatz:

Die finanziellen und personellen Mittel werden im Produkt 12101 Wahlen des Haushaltsplanes 2026 ausgewiesen.

 

Schlussfolgerung:
entfällt
 


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