Inhalt

Vorlage - 2025/092  

Betreff: Antrag der Gruppe CDU/FDP - Einführung gemeinnütziger Tätigkeiten für Asylbewerber im Landkreis Peine gemäß § 5 Asylbewerberleistungsgesetz
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Soziales Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
18.06.2025 
19. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine      

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag CDU-FDP Einführung gemeinnütziger Tätigkeiten für Asylbewerber im LK Peine  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

---

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Inhaltsbeschreibung:

 

Der Landkreis Peine bietet bereits seit dem Jahr 2015/2016 Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber gemäß § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) auf freiwilliger Basis an. Diese Maßnahme verfolgt das Ziel, Asylbewerber sinnvoll zum Wohle der Allgemeinheit zu beschäftigen und ihnen eine Tagesstruktur sowie erste Einblicke in die Arbeitswelt zu ermöglichen.

In den Jahren 2016 und 2017 waren regelmäßig mehr als 150 Leistungsberechtigte in Arbeitsgelegenheiten beschäftigt. Nach wie vor bestehen derartige Arbeitsgelegenheiten; aufgrund der rückläufigen Zuweisungen sowie verbesserter Möglichkeiten der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. der Teilnahme an Intergrationskursen, werden diese aktuell aber nur in geringem Umfang wahrgenommen.

 

Der Antrag der CDU/FDP-Gruppe zielt auf die Einführung verpflichtender Arbeitsgelegen-heiten gemäß § 5 AsylbLG. Die Umsetzung der geforderten Maßnahme ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Neben der Konzeptentwicklung und der Akquise geeigneter Tätigkeiten, die den Anforderungen des § 5 AsylbLG entsprechen, sind die infrage kommenden Personen zu ermitteln, zu belehren und zu verpflichten. Die Arbeitsgelegenheiten sind zeitlich und räumlich so auszugestalten, dass sie auf zumutbare Weise ausgeübt werden können. Nur bei unbegründeter Ablehnung der Arbeitsgelegenheit ist eine Sanktionierung möglich. Im Einzelfall wird darüber die Sozialgerichtsbarkeit zu entscheiden haben.

 

Die aufgezeigte Komplexität des Themas macht deutlich, dass eine kurzfristige Vorbereitung nicht möglich ist. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales am 19.08.2025 zu behandeln.

 


 


Antrag der Gruppe CDU/FDP vom 03.06.2025

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag CDU-FDP Einführung gemeinnütziger Tätigkeiten für Asylbewerber im LK Peine (788 KB)