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Vorlage - 2011/178  

Betreff: Bekämpfung der Schwarzarbeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Straßenverkehr Bearbeiter/-in: Mehnert, Margret
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
28.11.2011 
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Die Kreishandwerkerschaft Peine hat mit Schreiben vom 22

Die Kreishandwerkerschaft Peine hat mit Schreiben vom 22.08.2011 angeregt, zur wirksameren Bekämpfung der Schwarzarbeit eine personelle Aufstockung zu überdenken.

Grund hierfür ist für die Kreishandwerkerschaft eine vom Land Niedersachsen veröffentlichte Statistik über die in 2010 erlassenen Bußgeld- und Verfallbescheide der zuständigen Behörden, wonach der Landkreis Peine im Bereich der Regierungsvertretung Braunschweig in dieser Übersicht eher im unteren Ranking anzusiedeln ist.

Die Aufgaben der Schwarzarbeitsbekämpfung werden im FD 16 innerhalb des Sachgebietes „Gewerbe“ von 2 Mitarbeitern mit je 5% Stellenanteil wahrgenommen.

Nach der derzeitig geltenden Rechtslage (SchwarzArbG) ermitteln die Mitarbeiter im Falle eines Anfangsverdachtes, d. h., die Mitarbeiter werden nach konkreten Hinweisen aus der Bevölkerung (auch anonym) bzw. anderer Dienststellen tätig.

Sofern sich ein konkreter Anfangsverdacht ergibt, ermitteln die Mitarbeiter unverzüglich und sind im Rahmen ihrer Stellenanteile in der Lage, die Aufgaben nach der geltenden Rechtslage zu erledigen.

Insoweit ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Personalaufstockung nicht erforderlich.

Aus Gesprächen mit Kollegen/innen anderer Kommunen in der RV Braunschweig stellte sich heraus, das dort auch verdachtsunabhängig ermittelt wird, was wiederum nicht der aktuellen Rechtslage entspricht. Zum Teil stehen für die Aufgabenerledigung 2 – 3 Mitarbeiterin/innen mit je 100% Stellenanteil zur Verfügung, wie beispielsweise in den Städten Braunschweig und Salzgitter sowie dem Landkreis Gifhorn.

 

Die Landesregierung ist derzeit damit befasst, eine Änderung des Schwarzarbeitsgesetzes in der Weise zu erwirken, dass auch die Kommunen verdachtsunabhängig kontrollieren können. Sollte eine Umsetzung tatsächlich erfolgen, muss auch der Landkreis Peine eine Personalaufstockung neu überdenken, sofern sich das Anzeigenaufkommen tatsächlich erheblich erhöhen sollte.