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Vorlage - 2011/192  

Betreff: Antrag der Kreistagsfraktion der CDU vom 08.12.2010, ergänzender Antrag des Kreistagsabgeordneten Hänsel vom 24.10.2011
Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes (Vorlagen 195/2010 und 136/2011)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Umwelt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
29.11.2011 
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschreibung  

Dem Vorschlag zur Gesamt-Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes wird wegen der hohen, bisher im Haushalt nicht eingeplanten Kosten und zusätzlichem Personalbedarf nicht zugestimmt

Dem Vorschlag zur Gesamt-Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes wird wegen der hohen, bisher im Haushalt nicht eingeplanten Kosten und zusätzlichem Personalbedarf nicht zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die Teilfortschreibung für das Modul 'Landschaftsbild' entsprechend dem Kreistagsbeschluss vom 15.12.2010 fortzusetzen

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die CDU-Kreistagsfraktion beantragt mit Schreiben vom 8.12.2010 eine Gesamt-Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes, da sie eine modulartige Bearbeitung für nicht geeignet hält.

Eine sachliche Begrenzung lasse sich aus ihrer Sicht nicht begründen und würde die weiteren Schutzgüter (auch in ihrer gegenseitigen Beeinflussung) nicht berücksichtigen. Dieser Antrag wurde in den Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz vom 06.09.2011 sowie des Kreisausschusses vom 07.09.2011 zurückgezogen. Mit Datum vom 24.10.2011 beantragt der damalige Kreistagsabgeordnete Hänsel nun diesen Antrag aufrecht zu erhalten und ergänzt diesen.

 

Die Vorgehensweise bei einer Gesamtfortschreibung von Landschaftsrahmenplänen ist im Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen Heft 3 / 2001 ausführlich beschrieben. Sie umfasst neben dem Überblick über das Plangebiet und die Zusammenstellung fachlicher Vorgaben insbesondere die Erfassung und Bewertung des gegenwärtigen Zustandes von Natur und Landschaft, die Erarbeitung eines Zielkonzeptes und das Aufzeigen von Maßnahmen zur Umsetzung des Zielkonzepts -  jeweils bezogen auf alle Schutzgüter (Arten und Biotope, Landschaftsbild, Boden und Wasser, Klima und Luft).

 

Die Bearbeitung wäre an ein geeignetes Planungsbüro zu vergeben.

Das Honorar richtet sich nach § 25 und 30 HOAI. Bei einer zu bearbeitenden Fläche von 50000 ha kann ein Honorar von 138.002 - 172.505 € in Honorarzone I vereinbart werden. Bei Honorarzone II (z. B. bei schwierigen ökologischen Verhältnissen, tiefgreifenden Nutzungsansprüchen wie großflächigem Bodenabbau) liegt die Spanne zwischen 172.505 und 207.005 €.

Der Landkreises Peine ist mit 53474 ha etwas größer. Es kann jedoch bei Fortschreibungen gemäß § 25 (2) der HOAI gegenüber Neuaufstellungen eine Ermäßigung von 15 % angesetzt werden. Weitere Kosten fallen an für Nebenkosten i. S. § 14 HOAI (z. B. Fahrtkosten, Vervielfältigungs- und Versandkosten) und für die Erstattung der Umsatzsteuer. Eine genauere Kostenermittlung kann erst nach Erstellung eines detaillierten Leistungsverzeichnisses und einer Preisabfrage bei geeigneten Büros erstellt werden – was allein schon zu hohen Kosten und Personalaufwand führt. Deshalb wurde darauf bisher verzichtet.

 

Das Planungsbüro muss von der Naturschutzbehörde intensiv betreut werden und benötigt eine ständig verfügbare Person als Ansprechpartner. Diese muss u. a. vorliegende Daten zur Verfügung stellen, die Sach- und Ortskenntnisse der UNB einbringen und stets zeitnah die erforderlichen Entscheidungen zu Einzelfragen hinsichtlich Methodik, fachlicher Abwägung und technischer Aufbereitung der Ergebnisse treffen. Die Erfahrung bei der Erstellung des 1993 veröffentlichten Landschaftsrahmenplanes hat gezeigt, dass dies durchschnittlich eine Vollzeit-Arbeits­stelle eines Dipl.-Ing. Landespflege über mindestens 3 Jahre erfordert. Heute dürfte der Aufwand wegen gestiegener Erwartungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung eher höher einzuschätzen sein.

 

Außerdem müssen geeignete Luftbilder vorliegen. Um die Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustandes der Landschaft sachgerecht und in vertretbarem Zeitrahmen durchführen zu können, sind die vorliegenden Luftbild-Orthofotos der LGLN (derzeit von April 2010) qualitativ nicht ausreichend. Um z. B. Grünlandflächen und Gehölzbestände im Einzelnen zu bewerten, ist eine flächendeckende Color-Infrarot-Luftbildbefliegung (in belaubtem Zustand, am besten im Mai) und deren Auswertung erforderlich. Eine CIR-Befliegung ist im Landkreis Peine zuletzt 1987 erfolgt. Die Größenordnung der zu erwartenden Kosten liegt bei ca. 65.000 € (dies waren die Kosten für CIR-Befliegung und Auswertung im Landkreis Verden vor wenigen Jahren).

 

Naturschutzfachlich ist eine Gesamtfortschreibung sinnvoll. Der vorliegende Antrag könnte jedoch nur umgesetzt werden, wenn die notwendigen Haushaltsmittel in 2012 bereit gestellt werden und für die Folgejahre verbindlich gesichert sind. Der Stellenplan für die UNB wäre zu ergänzen und eine entsprechende Fachkraft einzustellen.

 

Der Umweltausschuss des Landkreises Peine hat in seiner Sitzung am 16.11.2010 empfohlen, den Landschaftsrahmenplan zunächst als Modul hinsichtlich des Schutzgutes 'Landschaftsbild' fortzuschreiben (Vorlage 195/2010). Der Kreistag hat am 15.12.2010 einen gleichlautenden Beschluss gefasst. Dies kann mit dem vorhandenen Personal und im Rahmen der derzeitigen Haushaltsmittel geleistet werden.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschreibung (140 KB)