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Vorlage - 2011/197  

Betreff: Produktbericht Stand 30. September 2011 für das Budget Immobilienwirtschaftsbetrieb
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Immobilienwirtschaftsbetrieb Bearbeiter/-in: Becker, Angela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
06.12.2011 
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Im Gegensatz zur letzten Quartalsprognose wird inzwischen von einer Budgetüberschreitung ausgegangen (Verlust)

Im Gegensatz zur letzten Quartalsprognose wird inzwischen von einer Budgetüberschreitung ausgegangen (Verlust). Dieser Verlust ist grundsätzlich gewollt, um Gewinnrücklagen aus Vorjahren des „Regiebetriebs IWB“ aufzuzehren. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Umstellung des Buchführungsstils von der kaufmännischen Doppik auf das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR) im ersten Umstellungsjahr nicht den Verbrauch der Gewinnrücklagen einschränkt.

 

Das Gesamtergebnis entsteht durch die vielen verschiedenen Budgetabweichungen bei allen Produktsachkonten. Es gibt über 40 Ertragskonten und über 120 Aufwandskonten, die hier nicht alle einzeln angesprochen werden können. Die Einzelkonten werden zu bestimmten Summenblöcken zusammengefasst, zu denen nachfolgend herausragende Abweichungen erläutert werden. Es handelt sich dabei um die Aufwandsseite, weil sich die Ertragsseite meist automatisch mit verändert, durch die Mietzahlungen der anderen Fachdienste.

 

Die Personalaufwendungen werden saldiert um rund 100.000 € unter den Planansätzen liegen. Im Verwaltungsbereich und dem Baubetriebshof bestehen Unterschreitungen, weil nicht sämtliche Stellen durchgängig besetzt waren (keine sofortige Wiederbesetzung nach Ausscheiden, Langzeiterkrankungen u. a.). Hingegen gibt es im Hausmeister- und Reinigungsbereich Budgetüberschreitungen, insbesondere wegen der Übernahme von städt. Personal bei Übergang der städt. Schulen.

 

Im Bereich der Sachaufwendungen wird eine Budget-Überschreitung um etwa 1,1 Mio. € erwartet. Davon entfallen ca. 400.000 € auf Sonderwünsche der nutzenden Fachdienste, wofür ertragsseitig höhere Mieterträge entstehen. In der Bauunterhaltung ergibt sich z. Z. eine Überschreitung von ca. 500.000 €, die grundsätzlich gewollt ist (siehe obige Ausführungen zu Gewinnrücklagen). Weitere verschiedene Abweichungen liegen im Nebenkostenbereich (Wasser, Strom etc.), die sich aber aus Abschlagszahlungen ergeben.

 

Bei den Positionen für Sonstiges, Abschreibungen, Zinsen und innere Leistungsverrechnungen sind für ca. 640.000 € buchungstechnische / zuordnungsrechtliche Gründe für die Über- bzw. Unterschreitungen ausschlaggebend. Bestimmte Zahlungen leistet nicht mehr der IWB an Externe, sondern der FD 13 (Kämmerei). Der IWB erstattet die Aufwendungen durch Umbuchung. Dadurch verändert sich nicht der Aufwand, aber die Zuordnung im Kontenrahmen (jetzt eine ILV).

 

Der außerordentliche Aufwand liegt über dem Ansatz, weil vermehrt Nebenkostenabrechnungen für Vorjahre eingegangen sind.