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Vorlage - 2011/209  

Betreff: Benennung der Vertreterinnen und Vertreter in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Kreisentwicklung Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
30.11.2011 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

In die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig werden berufen:

In die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig werden berufen:

 

 

 

Partei/Gruppe

S

SSPD/Bündnis90 DIE GRÜNEN

 

 

1

 

Meister, Gerd

 

 

 

 

2

Baas, Hans-Hermann

 

 

 

 

3

KTA Rieck

 

 

 

 

4

Kentner, Elke

 

 

 

 

 

 

 

Partei/Gruppe

CCDU

 

1

KTA Jacke

 

 

 

 

2

KTA Kramer

 

 

 

 

3

KTA Beuermann

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach § 4 des Gesetzes über die Bildung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig entsendet der Landkreis Peine aufgrund des Kommunalwahlergebnisses und seiner Einwohnerzahl 7 Vertreter/innen in die Verbandsversammlung

Nach § 4 des Gesetzes über die Bildung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig entsendet der Landkreis Peine  aufgrund des Kommunalwahlergebnisses und seiner Einwohnerzahl 7 Vertreter/innen in die Verbandsversammlung.

 

Während die eigentliche Zusammensetzung der Verbandsversammlung nach den errungenen Stimmenzahlen berechnet wird, richtet sich die Zuordnung der einzelnen von den Verbandsgliedern zu entsendenden Mitglieder der Verbandsversammlung nach dem Einwohnerproporz. Grundlage sind die offiziell festgestellten Einwohnerzahlen. Nach der Zuordnung nach Wahlvorschlägen und Verbandsgliedern entfallen auf SPD/Bündnis90 DIE GRÜNEN  4 Sitze und auf die CDU drei Sitze in der Verbandsversammlung.

 

Es ist folgendes Verfahren durchzuführen:

 

1.     Der Kreisausschuss/Kreistag nimmt Kenntnis

2.Die Vertreterinnen/die Vertreter werden gemäß § 67 NKomVG vom Kreistag gewählt. Für die Verteilung der Vorschläge auf die Parteien und Gruppen ist das Verfahren Hare-Niemeyer anzuwenden.

 

 

Bisherige Vertreter waren: KTA Schlaugat, KTA Möhle, Herr Baas, Frau Kentner; KTA Kramer, Herr Horrmann, Herr Ring.