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Vorlage - 2011/221  

Betreff: Zukunft des Rettungsdienstes im Landkreis Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Mehnert, Margret
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
28.11.2011 
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Ausgangslage

Ausgangslage

 

Der Landkreis Peine ist Träger des Rettungsdienstes im Gebiet des Landkreises. Der Rettungsdienst obliegt dem Landkreis als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises. Mit Vereinbarung vom 21.12.2004, die auch derzeit noch gültig ist, hat der Landkreis Peine die Durchführung der Leistungen des Rettungsdienstes auf Beauftragte übertragen (DRK, ASB, Fa. Daetz).

Bedarfsplananpassung

 

Die AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – und der vdek – Landesvertretung Niedersachsen - (Kostenträger der Rettungsdienstleistungen im Landkreis  Peine) gaben ein Gutachten zur Ermittlung der bedarfsgerechten und aufeinander abgestimmten Fahrzeugvorhaltung von Rettungsdienst- und Krankentransportwagen im Rettungsdienstbereich des Landkreises Peine in Auftrag.

Dem Gutachtenergebnis zufolge kann der Landkreis Peine den Rettungsdienst künftig nur dann flächendeckend, gleichmäßig und bedarfsgerecht sicherstellen, wenn die Vorhalteleistung an Fahrzeugstunden im entsprechenden Rettungsdienstbereich um 43,84 % im Vergleich zur derzeitigen Rettungsmittelvorhaltung erhöht werde.

 

Infolge dessen hat der Landkreis Peine mit den Kostenträgern einvernehmlich abgestimmt, dass diese Vorhalteerhöhung in zwei Stufen umgesetzt wird. Zunächst wurde der Rettungsdienst-Bedarfsplan im Entwurf im Hinblick auf eine frühzeitige Versorgung von Notfallpatienten für die Dauer von einem Jahr angepasst, da eine solche Versorgung vorrangige Aufgabe des Rettungsdienstes ist. Auf einer zweiten Stufe wird im Laufe des zweiten Quartals des Jahres 2012 sodann eine Rettungsmittelvorhaltungserhöhung im Bereich des Krankentransportes erfolgen.

 

Zukünftige Organisation des Rettungsdienstes

 

Die für den Rettungsdienstbereich des Landkreises Peine erforderliche Vorhalteerhöhung betrifft zudem die zukünftige grundsätzliche Organisation des Rettungsdienstes im Landkreis Peine. Maßgeblich hierfür sind folgende Erwägungen:

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 29.04.2010 (Az.: C-160/08) ausdrücklich klargestellt, dass die Träger des Rettungsdienstes bei der Übertragung von Rettungsdienstleistungen Vergaberecht zu beachten haben. Hieraus folgt, dass Rettungsdienstleistungen grundsätzlich national bzw. sogar europaweit auszuschreiben sind. Sämtliche deutschen Gerichte bzw. Vergabekammern sind dieser Rechtsprechung gefolgt.

Selbst wenn eine wesentliche Änderung einer bestehenden Vereinbarung zwischen einem Rettungsdienstträger und einem Beauftragten erfolgt, müssen die gesamten Rettungsdienstleistungen neu ausgeschrieben werden. Um eine solch wesentliche Änderung handelt es sich bei dem Vorhalteerhöhungsbedarf von 43,84 %.

 

Als Konsequenz muss die zwischen dem Landkreis Peine und den mit den Rettungsdienstleistungen Beauftragten geschlossene Vereinbarung zum nächstmöglichen Zeitpunkt (30.06.2012) gekündigt werden, so dass die Laufzeit der Vereinbarung zum 31.12.2012 enden würde.

 

Es kommen verschiedene Modelle in Betracht, wie der Rettungsdienst künftig im Gebiet des Landkreises Peine unter Beachtung der Vorgaben des EuGH rechtssicher organisiert werden kann. Nachfolgend werden die Modelle mit den damit verbundenen Vor- und Nachteilen für den Landkreis Peine kurz skizziert:

 

 

 

 

 

 

Submissionsmodell (wird derzeit im Landkreis Peine praktiziert)

 

-          Ein Beauftragter handelt im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers und erbringt unmittelbar Leistungen des Rettungsdienstes gegenüber dem Bürger.

-          Der Auftraggeber zahlt dem Beauftragten ein Budget und rechnet die erstatteten Beträge gegenüber dem Kostenträger ab.

-          Dieses Modell setzt künftig eine Ausschreibung der Leistungen voraus.

-          Es ist unklar, ob die derzeitigen Beauftragten im Falle einer Ausschreibung den Zuschlag erhalten würden.

-          Es ist nicht ausgeschlossen, dass andere Beauftragte Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen nur einen geringfügigen Lohn zahlen würden mit der Folge, dass ggf. der Landkreis Peine Mietzuschüsse für die entprechenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zahlen müsste.

-          Ein Ausschreibungsverfahren müsste von externen Fachleuten vorbereitet werden, was mit nicht unerheblichen Kosten verbunden wäre.

 

Konzessionsmodell

 

-          Ein öffentlicher Auftraggeber vergibt Dienstleistungskonzessionen an Erbringer von Rettungsdienstleistungen.

-          Der Erbringer der Leistungen rechnet unmittelbar gegenüber dem Kostenträger ab.

-          Das Konzessionsmodell wird in Niedersachsen erst nach Inkrafttreten des novellierten NRettDG (ca. April/Mai 2012) gesetzlich statuiert sein.

-          Auch Konzessionen müssen nach Vergaberecht ausgeschrieben werden.

-          Der Landkreis Peine gäbe bei Anwendung dieses Modells Steuerungsmöglichkeiten bei der Durchführung des Rettungsdienstwesens aus der Hand.

-          Hierdurch würde sich der Landkreis Peine aus einem Bereich der Daseinsvorsorge weitestgehend zurückziehen.

-          Der Verwaltungsaufwand würde andererseits reduziert, da die Abrechnung unmittelbar zwischen Erbringer und Kostenträger erfolgen würde.

-          Demgegenüber müsste auch bei diesem Modell ein Ausschreibungsverfahren von Externen vorbereitet werden, was mit Kosten verbunden wäre.

 

(Re-)Kommunalisierung

 

-          Der öffentliche Auftraggeber übernimmt selbst die Durchführung des Rettungsdienstes.

-          Die Mitarbeiter der bisherigen Beauftragten könnten vom Landkreis Peine übernommen werden (Betriebsübergang).

-          Eine Ausschreibung ist nicht erforderlich.

-          Synergieeffekte können erzielt werden.

-          Der Verwaltungsaufwand könnte sich erhöhen.

-          Der Wettbewerbsgedanke wird nicht gefördert.

 

Ausgehend von diesen unterschiedlichen Organisationsstrukturen prüft die Verwaltung des Landkreises Peine derzeit intensiv, wie der Rettungsdienst im Gebiet des Landkreises Peine künftig bestmöglich organisiert werden kann.

 

Dem Ausschuss wird nach Abschluß der Prüfung ein entsprechender Vorschlag unterbreitet.

 

Bis zu diesem Zeitpunkt ist zum Zwecke der Umsetzung der Vorhalteerhöhung eine sog. Interimsbeauftragung zulässig. Hierbei wird mit den derzeitigen Beauftragten eine gesonderte Vereinbarung über den zusätzlichen Vorhaltebedarf geschlossen. Es ist geplant, gemeinsam mit der Bedarfsplananpassung (2. Stufe) eine entsprechende Vereinbarung im Entwurf dem Ausschuss im zweiten Quartal des Jahres 2012 zuzuleiten.