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Vorlage - 2012/014  

Betreff: Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) für den Großraum Braunschweig
1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung"
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Bauordnung, Raumordnung Bearbeiter/-in: Behrendt-Pittman, Gerlinde
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
21.02.2012 
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Weiterentwicklung Windenergienutzung  
Bekanntmachung ZGB  

Der Zweckverband Großraum Braunschweig als Träger der Regionalplanung steht in der Verantwortung, für den Verbandsbereich das RROP 2008 zum Thema Windenergienutzung einer Überprüfung zu unterziehen

Der Zweckverband Großraum Braunschweig als Träger der Regionalplanung steht in der Verantwortung, für den Verbandsbereich das RROP 2008 zum Thema Windenergienutzung einer Überprüfung zu unterziehen.

 

Anlass hierzu ist u.a.

- die Vorgaben aus dem Energiekonzept des Bundes vom 28.10.2010,

- die Anpassungspflicht an die neuen Ziele und Grundsätze des Landesraumordnungspro-

  gramms zum Ausbau der Windenergienutzung und Repoweringmaßnahmen,

- Änderungen im Bau- und Planungsrecht zur Förderung des Klimaschutzes,

- Herbeiführung und Beschleunigung der geforderten Energiewende nach Fukushima,

- sowie Anträge von Kommunen und Investoren zur weitergehenden Nutzung von Windenergie.

 

In diesem Zusammenhang müssen künftig politische und regionalplanerische Entscheidungen getroffen werden. Als Grundlage für das weitere Vorgehen ist der ZGB dabei eine Übersichtskarte zu erstellen, in der neue sogenannte Potenzialflächen aufgezeigt werden, die neben den Möglichkeiten des Repowerings zum Ausbau der weiteren Windenergienutzung grundsätzlich geeignet sind.

 

Die Vorgehensweise des ZGB zur Ermittlung dieser Flächen – hier: die Bekanntgabe der o.g. allgemeinen Planungsabsichten - wurde dem Landkreis bereits in einer ausführlichen Infoveranstaltung vorgestellt und miteinander diskutiert. Auch die Gemeinden stehen hierüber mit dem ZGB in Kontakt.

Das Ergebnis basiert auf einer sogenannten Negativplanung, d.h. es werden sämtliche Flächen herausgestrichen, die durch gesetzliche Vorgaben jedweder Art mit festgelegten Abständen, Schutzzonen und sonstigen einschränkenden Maßnahmen oder Planungsabsichten der Gemeinde belegt sind.

Die hiernach verbleibenden freien Bereiche ergeben dann die sogen. Potentialflächen, über die im weiteren Beteiligungsverfahren zu entscheiden sein wird. Die öffentliche Auslegung (mit Karte) und TÖB- Beteiligung soll im Frühjahr 2012 erfolgen. Geplanter Verfahrensabschluss ist das zweite Halbjahr 2013.

 

Zur Einleitung des Verfahrens der 1. Änderung des RROP 2008 durch öffentliche Bekanntmachung der Planungsabsichten hat der Landkreis in seiner Funktion als Träger öffentlicher Belange Stellung genommen (siehe Anlage 1 und 2).

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Weiterentwicklung Windenergienutzung (508 KB)      
Anlage 2 2 Bekanntmachung ZGB (984 KB)